Megrendelés

Gábor Polyák[1]: Medienökonomie als Entwicklungsfaktor der Medienpolitik* (JURA, 2018/1., 109-119. o.)

I. Wirtschaftliches und öffentliches Interesse an der Regulierung des Medienmarktes

1. Wirtschaftlicher Spielraum der Marktakteure und die medienpolitischen Ziele

Die Medien können die von ihr erwarteten gesellschaftlichen und kulturellen Leistungen im öffentlichen Leben nur mit einem ökonomischen Hintergrund bieten, der eine autonome und stabile Tätigkeit garantiert. Carrington und Nelson kommen in ihrer Untersuchung über internationale Medienentwicklungsprogramme zu der Schlussfolgerung, dass Medien zur Verbesserung der gesellschaftlichen Kontrolle der Märkte und zu einer umfassend informierten Gesellschaft nur dann beitragen können, wenn ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet ist. Sie weisen darauf hin, dass "in den leidenschaftlichen Diskussionen über die Rechte und die Verantwortung der Medien eine einfache Tatsache oft außer Acht gelassen wird [...]: Medien sind Geschäft".[1] Die Interessen des Managements und der Eigentümer von Medienunternehmen sowie das Marktverhalten dieser Unternehmen weichen von dem der anderen Wirtschaftsakteure nicht grundlegend ab. Von den angebotenen Medienprodukten können nur diejenigen wirtschaftlich erfolgreich sein, für die es seitens des Publikums eine entsprechende Nachfrage gibt, die sich in der Werbung und in anderen kommerziellen Einnahmen realisiert. Ein Medienunternehmen, das Medienprodukte wirksamer, durch bessere Ausnutzung von Größenvorteil, Diversifikationsvorteilen und anderen wirtschaftlichen Besonderheiten produziert, kann mit einem größeren Gewinn rechnen.

Die Geschäftsinteressen von Medienunternehmen und das im Wege der Medienpolitik verfolgte öffentliche Interesse können nicht vollständig miteinander in Einklang gebracht werden. Medienunternehmen, die weder vom Staat noch von wirtschaftlichen Interessengruppen einseitig abhängig sind, haben allerdings größere Chancen, auch eine gesellschaftliche Rolle einzunehmen. Mit anderen Worten: Geschäftlicher Erfolg ist keine Garantie für gesellschaftlichen Nutzen, der Mangel an wirtschaftlicher Autonomie schließt jedoch mit Sicherheit die Beteiligung an demokratischer Öffentlichkeit aus. Die Verantwortung medienpolitischer Entscheidungsträger besteht darin, zugleich die Rahmen der wirtschaftlich erfolgreichen Tätigkeit zu gewährleisten und entsprechende Mittel zur Erreichung, im gegebenen Fall zur Erzwingung gemeinnütziger medienpolitischer Ziele zu bestellen. Die scharfe Gegenüberstellung von wirtschaftlicher und gemeinnütziger Annäherung der Medien - in der Formulierung Croteaus und Hoynes'[2] des Modells des Marktes und des Modells der öffentlichen Sphäre - kann vor diesem Hintergrund keine Grundlage erfolgreicher Medienpolitik sein. Auf den großen, zur Gewinnerzielung geeigneten Medienmärkten sind die Probleme, die auf dem Übergewicht wirtschaftlicher Interessen beruhen, spektakulärer. Die schwächeren Märkte, die eine wirtschaftliche Autonomie weniger garantieren können, machen die sich aus einer wirtschaftlichen Abhängigkeit ergebenden Schwierigkeiten politischen Einflusses sichtbar. Diese Unterschiede bestehen nicht nur auf geographischer Ebene, sie können auch unter verschiedenen Medientypen ein und derselben Medienlandschaft bestehen.

Während die wirtschaftliche Gesamtleistung des audiovisuellen Medienmarktes weltweit zunimmt, beteiligen sich die einzelnen Märkte - wieder nur im geographischen Sinne und im Sinne der Dienstleistung - an diesem Wachstum nicht in gleichem Maß.[3] Der Umsatz der führenden Medienunternehmen Europas nahm zwischen 2009 und 2013 - im Großen und Ganzen also in den Jahren der Wirtschaftskrise - um mehr als 10 Prozent ab. Das globale Wachstum wurde grundsätzlich von den Medienunternehmen der Vereinigten Staaten stimuliert. In dieser Zeit ist das ungarische Werbeetat kontinuierlich zusammengeschrumpft. Auf dem ungarischen Fernsehmarkt haben sich die Werbeeinnahmen zwischen 2008 und 2013 um 42 Prozent, auf dem Markt der Druckpresse um 48 Prozent verringert.[4] Die Werbeeinnahmen der digitalen Medien (Internet und Mobilmedien) ha-

- 109/110 -

ben zwar in dieser Periode ein Wachstum von 95 Prozent erzielen können, dieses Wachstum ist aber zum großen Teil nicht bei den ungarischen Inhalte-Anbietern, sondern bei den globalen Intermediären, in erster Linie bei Google, gelandet. Aus den Marktprozessen können also kaum eindeutige oder einfache Schlussfolgerungen gezogen werden.

Ein für die Europäische Union zusammengestelltes Gutachten hält den Mangel an erfolgreichen Geschäftsmodellen für eines der größten Risiken des gegenwärtigen Mediensystems. Dieser gefährde im hohen Maße die Qualität des Journalismus, insbesondere bei den Nachrichtenmedien und im Bereich des investigativen Journalismus. In "vielen, wenn auch nicht allen EU-Ländern [wird] diese Art des Journalismus zunehmend verdrängt oder durch weniger kostenaufwendige Freelance-Lösungen ersetzt, wobei Journalisten unter immer schlechteren oder gar entwürdigenden Arbeitsbedingungen freiberuflich tätig sind und nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um ihre Themen eingehend zu bearbeiten".[5] Die ausfallenden Einnahmen können in erster Linie die Herstellung kostenintensivere Inhalte betreffen, aus dem Inhaltsangebot verschwinden dabei zuerst die Inhalte von riskanter Rentabilität.

Digitale Medien trugen - besonders in der Anfangsphase ihrer Entwicklung - zur Herausbildung und Festigung von auf kostenlosem Inhaltezugang beruhenden Nutzerverhaltensweisen bei. Dieses Nutzungsverhalten wird von den Inhaltediensten verstärkt und von solchen leicht zugänglichen technischen Lösungen gefestigt, die für die breiten Massen auch die - nicht immer - legalen Möglichkeiten eines kostenlosen Inhaltezugangs schaffen. Urban zitiert die Feststellungen Kopelmans' im Zusammenhang mit dem Auftauchen des folgenden Phänomens: "In der Nachfragenkurve gibt es einen riesigen Bruch, und dieser Bruch befindet sich zwischen dem Nullpreis, also dem kostenlosen Punkt und dem gebührenpflichtigen Punkt, sei dieser kostenpflichtige Punkt auch denkbar niedrig, wenn nicht sogar spottbillig".[6] Vor diesem Hintergrund bedeutet die Möglichkeit der Wahl eines kostenlosen Inhalts immer eine ernste Bedrohung für die Nachfrage eines gebührenpflichtigen Inhalts.

Das online und digital funktionierende Mediensystem wirkt am stärksten auf die Medienfinanzierung ein, sodass ein bedeutender Teil der Werbeeinnahmen zu den die automatisierten Werbemotoren betreibenden globalen Intermediären fließt. Die auf Online-Inhaltedienste fallenden Werbeeinnahmen wachsen zwar ständig, jedoch wird ein immer größerer Teil dieser Einnahmen nicht beim Inhaltedienst-Anbieter, sondern bei den Intermediären, vor allem bei Google und - zu einem kleineren Teil - bei Facebook realisiert, weshalb er nicht zur Herstellung neuerer Inhalte herangezogen wird.[7] Eine im Auftrag des Vereins der ungarischen Inhaltedienst-Anbieter angelegte Untersuchung bestimmte die Marktbeteiligung global tätiger Akteure auf Grund von Expertenschätzungen aus dem Jahr 2012 auf 42 Prozent des ungarischen digitalen Werbemarktes. Während die globalen Akteure ihre Einnahmen zwischen 2008 und 2012 jährlich um etwa 38 Prozent erhöhen konnten, verzeichneten die heimischen Dienstanbieter jährlich eine Abnahme um 0,5 Prozent.[8] Folglich schafft auch die kontinuierliche Erweiterung des digitalen Werbemarktes keine neue Finanzierungsquelle für das heimische Inhaltedienstangebot und die Inhalteherstellung. Dies ist eine medienpolitische Herausforderung, die weder die nationalen medienpolitischen Entscheidungsträger noch die Akteure des Marktes allein bewältigen können.

2. Medienökonomische Aspekte der medienpolitischen Entscheidungen

Medienpolitische Entscheidungen werden notwendigerweise auch von den wirtschaftlichen Besonderheiten der Medien beeinflusst. Napoli weist im Zusammenhang mit der Tätigkeit der amerikanischen Kommunikationsbehörde darauf hin, dass allein auf Intuition und Erfahrung basierende regulatorische Entscheidungen, bei denen schlicht die rechtlichen Prinzipien und Argumente angewendet wurden, ab den 1970er Jahren durch betriebswirtschaftliches Denken und Analyse abgelöst wurden.[9] Die wichtigste Folge hiervon liegt darin, dass bei der Vorbereitung und Bewertung medienpolitischer Entscheidungen maßgeblich wurde, ob und welche Kosten die jeweilige Entscheidung für die Marktakteure nach sich zieht und ob die von der Entscheidung zu erwartenden gesellschaftlichen Vorteile nicht auch durch einen unregulierten Markt erreicht werden können. Napoli macht zugleich darauf aufmerksam, dass nicht alle komplexen fachpolitischen Fragen sich ausschließlich unter ökonomischen Aspekten beantworten lassen. Das Risiko einer nur volkswirtschaftlichen Anschauung besteht darin, dass sich der Entscheidungsträger auch bei der Lösung jener medienpolitischen Fragen auf Argumente des Wettbewerbs und der Marktkräfte stützt, bei de-

- 110/111 -

nen diese, gerade wegen der Besonderheiten der Medienprodukte, zu keiner sachgerechten Lösung führen. Nach Ansicht Napolis kann dies letzten Endes zur Zurückdrängung von mit wirtschaftlichen Indizes nur schwer beschreibbaren medienpolitischen Prinzipien führen, wie etwa die Unterstützung von Inhalten lokalen oder pluralistischen Charakters.

Es dürfte klar sein, dass die im Interesse wirtschaftlichen Erfolgs gemachten Schritte der Medienmarkt-Akteure nicht zwangsläufig die Verwirklichung der vom Gesetzgeber für wünschenswert gehaltenen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Ziele fördern. Sie führen nicht einmal zwangsläufig zur wirksamen Markttätigkeit des Medienmarktes insgesamt. Absicht und gesellschaftlicher Auftrag des Regulierers bestehen darin, diejenigen Marktmisserfolge zu identifizieren, die einen auch im gesellschaftlichen Sinne wirksamen Medienmarkt verhindern. Diesen Marktmisserfolgen soll mit entsprechenden Regulierungsmitteln entgegengewirkt werden.

Schröder teilt die Medienmarktmisserfolge in drei Gruppen ein:[10]

- die mit der Qualität des Medieninhalts verbundenen Misserfolge, die grundlegend darauf beruhen, dass das Publikum die Qualität des Inhalts nicht entsprechend bewerten kann, was Inhaltsangebote von schwächerer Qualität begünstigt,

- die mit der Finanzierung von Medienprodukten verbundenen Misserfolge, die mit der besonderen Kostenstruktur der Medienprodukte zusammenhängen bzw. die Tatsache, dass die nichtzahlenden Nutzer oftmals nicht effektiv von der Nutzung des Medienproduktes ausgeschlossen werden können, und

- die an die positive oder negative Medienprodukt-Einwirkung auf das Publikum anknüpfenden Misserfolge, infolge derer der Verbrauch einzelner Produkte aus gesellschaftlichen Gründen im Vergleich zur tatsächlichen Nachfrage verbreitert oder eben verengt werden muss.

Hoffmann-Riem weist zugleich darauf hin, dass es sich statt eines Marktmisserfolgs oft eher um das Defizit solcher Regulierungen handelt, die sich zum Zwecke des Erreichens bestimmter Ziele in die Markttätigkeit einmischen. Ein "Misserfolg" sei nämlich anhand von marktfremden Zielen zu messen.[11] Die Medienmarktregulierung verfolgt Ziele, die die Markttätigkeit selbst nur mittelbar betreffen. Sie kann auch dann nicht als echte Marktregulierung betrachtet werden, wenn ein bedeutender Teil ihrer Regulierungsmittel die Markttätigkeit und die Marktstruktur unmittelbar betrifft. Die Regulierung des Medienmarktes selbst ist nicht Ziel, sondern Mittel der Medienpolitik. Im nächsten Kapitel wird aus dem Themenkomplex nur ein Aspekt hervorgehoben, nämlich der Aspekt des Zusammenhangs zwischen ökonomischem und publizistischem Wettbewerb.

II. Ökonomischer und publizistischer Wettbewerb

1. Publizistische Vielfalt: mit oder ohne Wettbewerb?

Während der Zweck des wirtschaftlichen Wettbewerbs die Maximierung des von Qualität und Bedienung bestimmten Verbraucherwohlstands ist, dient der publizistische Wettbewerb im Sinne der Medienpolitik der allgemeinen Debatte über öffentliche Angelegenheiten, der Medienvielfalt sowie der hohen Qualität des Inhaltsangebots. Die Wirksamkeit des publizistischen Wettbewerbs hängt nicht unmittelbar mit dem wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Medieninhaltes zusammen und es ist auch nicht notwendig, dass ein qualitativ hochwertiger, die Verwirklichung medienpolitischer Ziele fördernder Inhalt zugleich auch höhere Einschaltquoten und Einnahmen für den Inhalte-Anbieter mit sich bringt.

Ein altes Dilemma der Medienökonomie und der Medienregulierung besteht in der Frage, ob sich eine vielfältige Inhaltsauswahl ausschließlich auf einem konkurrierenden Medienmarkt bilden kann bzw. ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen ökonomischem Wettbewerb und inhaltlicher Diversität gibt. Barendt stellt hierzu fest, dass das öffentliche Monopol die beste Garantie für den Pluralismus der Medieninhalte bedeute.[12] Dieser Standpunkt wird auch von Steiners Modell bestätigt, das - unter bestimmten Bedingungen - auf das Paradoxon hinweist, dass der Wettbewerb wegen der Unterschiede der Verbraucherpräferenzen im kommerziellen Modell das Angebot im Vergleich zum Monopol sogar vermindern kann.[13] Mit der Annahme nämlich, dass die Zuschauer ausschließlich das ihrer Präferenz entsprechende Programm sehen, sind alle Programmanbieter daran interessiert, auf die größten Zuschauergruppen abzuzielen, so dass es außer der konkurrierenden Dienstleistung notwendigerweise auch eine Publikumsgruppe geben wird, deren Präferenzen in keiner der Dienstleistungen

- 111/112 -

repräsentiert werden. Dieses Modell wurde bereits im Jahr 1977 von Beebe kritisiert: Seiner Ansicht nach haben die abweichenden Zuschauerpräferenzen einen "gemeinsamen Nenner", unter den die jeweiligen Inhalte einzuordnen seien und der für alle annehmbar sei.[14] Ein monopolistischer Inhaltsanbieter würde ausschließlich diesen gemeinsamen Nenner bedienen, konkurrierende Inhaltsanbieter würden jedoch verschiedene Inhalte veröffentlichen, um auch um das Publikum der Konkurrenten zu werben.

Es ist ein verbreiteter Standpunkt, dass ein wirksamer ökonomischer Wettbewerb weder notwendige noch hinreichende Bedingung für inhaltliche Vielfältigkeit ist.[15] Der Wettbewerb unter kommerziellen Inhaltsanbietern findet innerhalb ein und desselben Publikumssegments - beispielsweise für die Altersklasse vom 18 bis 49 Jahren - statt und führt letzten Endes "zum negativen Qualitätswettbewerb".[16] Arino beschreibt diese Erscheinung als "Mehrkanal-Paradoxon": Erstens gewährleiste die wachsende Zahl erreichbarer Kanäle und die Möglichkeit des interaktiven Gebrauchs an und für sich noch keine Diversität, in vielen Fällen bedeutet es lediglich ein quantitatives Wachstum. Zweitens sei nicht die potenziell kleinere Wirkung von Medien der entscheidende Faktor, sondern die auf das Publikum ausgeübte tatsächliche Wirkung der Medien. Letztere ist jedoch an der Anzahl der erreichten Nutzer zu messen und nicht an der Anzahl der Kanäle. Arino betont, dass die Zuschauergewohnheiten sich in den vergangenen Jahren nicht radikal verändert hätten. Keinesfalls hätten sie sich jedenfalls in einem Maß geändert, das die Feststellung begründen könnte, dass die Verbraucher gegenwärtig schon völlig unabhängig von der Beeinflussung der Medien seien.[17]

Auf Grund von Verbrauchererfahrungen kann man jedoch leicht dafür plädieren, dass die bedeutende Erhöhung der Zahl der Dienstleistungen im Mediensystem auch im qualitativen Sinne ein abwechslungsreiches Inhalte-Angebot geschaffen hat. Selbst mit Blick auf die Gestaltung des Fernsehmarkt-Angebots kann man nicht überzeugend behaupten, dass die höhere Zahl der Kanäle nicht auch mit der Erhöhung der inhaltlichen Vielfältigkeit im Zusammenhang stünde. Nach Ansicht Nevers ist der in dem mit dem Meinungsmarkt und Programminhalt verbundene Wettbewerb erreichte Erfolg ein wesentliches, wenn nicht gar das wesentlichste Parameter des im Wirtschaftswettbewerb vom Inhaltsanbieter erreichten Resultates. Man könne sich nur schwerlich den Wettbewerb des Meinungsmarktes und des Programminhaltes vom Wirtschaftswettbewerb getrennt vorstellen. Vielmehr müsse er als integrierender Bestandsteil des Wirtschaftswettbewerbs betrachtet werden.[18] Nach diesem Ansatz können nur solche Medienunternehmen im ökonomischen Wettbewerb erfolgreich sein, die im Vergleich zu den bisher erreichbaren Inhalten dem Publikum etwas Anderes, etwas Neues bieten. Dies führt notwendigerweise zu einem vielfältigeren Inhaltsangebot.

2. Vielfalt der digitalen Medienmärkte

Die Besonderheit des digitalen Medienmarktes besteht darin, dass die Möglichkeit der globalen Verwertung auch die Verwertung solcher Produkte profitabel machen kann, die nur relativ kleine Verbraucherschichten erreichen.[19] Unter den Bedingungen der niedrigen Marktzutrittsgrenzen, der Aufhebung der Verbreitungskosten bei digitalen Produkten sowie eines potenziell globalen Publikums können auch diejenigen Produkte erfolgreich auf dem Markt bleiben, für die es keine massive Nachfrage gibt. Auch die nur einen überschaubaren Komsumentenkreis erreichenden Schichtenprodukte können so ihr Publikum finden, wodurch sie zu immer bedeutenderen wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren werden. Eine breitere Auswahl führt so letzten Endes auch zu einem vielfältigeren Medienkonsum. Die Theorie des "langen Schwanzes" ("long tail") gilt nicht nur für kulturelle Produkte, sondern auch für an niedrige Marktzutrittskosten gebundene politische Meinungsäußerungen, wie etwa die politischen, wirtschaftlichen und fachbezogenen Blogs. Die für die Märkte herkömmlicher elektronischer Medien formulierten Prinzipien der Medienökonomie und medienpolitischen Erwartungen bedürfen notwendigerweise einer Überprüfung in einem Mediensystem, das auf einer Fülle von Verbreitungskapazitäten, auf einer niedrigen Zutrittsschwelle und auf der Erhöhung der Bedeutung nichtprofessioneller Inhalte-Anbieter beruht.

Über die Diversität des Inhaltsangebotes des digitalen Mediensystems bestehen sehr widersprüchliche Auffassungen.[20] Die Erhöhung der quantitativen und qualitativen Auswahl des Inhaltsangebots kann schwerlich bestritten werden: im digitalen Mediensystem werden grundsätzlich alle Informationen, Standpunkte und kulturellen Werte vertreten. Die Diversität der Angebotsseite ist jedoch zugleich mit der Fragmentierung des Medienverbrauchs und mit der Festsetzung neuer Knotenpunkte der Medienkonzentration, d.h. letz-

- 112/113 -

ten Endes wieder mit der Konzentration der Aufmerksamkeit verbunden.

Das zum Erreichen medienpolitischer Zielsetzungen notwendige Medienangebot steht demnach prinzipiell zur Verfügung, es formt und prägt aber nur begrenzt den Medienkonsum. In Anbetracht der Medienpolitik können zwei Schlussfolgerungen gezogen werden. Zum einen gewährleistet der Markt dem Grunde nach die Vielfältigkeit des Angebots im digitalen Mediensystem, die hierauf gerichteten fachpolitischen Maßnahmen beziehen sich auf ein immer kleiner werdendes Feld. Zum anderen gibt es gute Gründe, diejenigen medienpolitischen Maßnahmen zu stärken, die die Nachfrage der Verbraucher gestalten können. Das fachpolitische Instrumentarium hat natürlich zur Gestaltung der Verbraucheransprüche nur begrenzte Möglichkeiten. Das wichtigste für diesen Zweck zur Verfügung stehende Mittel einer demokratischen Medienpolitik ist die Verstärkung der Medienkompetenz durch medienpädagogische Lösungen, die langfristig wirken können. Im Zeitalter des digitalen Mediensystems können des Weiteren die öffentlich-rechtlichen Medien die primäre Aufgabe übernehmen, den Kontext der Informationen offenzulegen, zu interpretieren sowie die Informationen und die verschiedenen Standpunkte zu echten Dialogen zu gestalten. Solche fachpolitischen Mittel fördern den Pluralismus nicht einfach als Wettbewerb der Dienstanbieter und der Dienstleistungen, sondern auch als "demokratischere Verteilung der Kommunikationsmacht in der Öffentlichkeit".[21]

Zugleich lassen sich aber, wenn auch nicht auf dem Inhaltsanbietungsmarkt, in anderen Segmenten des digitalen Medienmarktes nach wie vor "Engpässe" ausmachen, die das pluralistische Mediensystem gefährden. Wie bereits im Kapitel Hiba! A hivatkozási forrás nem található. dargelegt wurde, haben insbesondere die Betreiber von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken im digitalen Mediensystem eine Stellung erlangt, die es ihnen ermöglicht, die Zusammensetzung des vom Publikum tatsächlich erreichbaren Inhaltsangebots wesentlich zu beeinflussen. Ihre für Nutzer und Regulierende zu komplizierten und daher unkontrollierbaren Such- und Ranking-Algorithmen sind dazu geeignet, beliebige Inhalte zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Diese Dienstleistungen sind zudem verhältnismäßig konzentriert, u.a weil trotz der zur Verfügung stehenden alternativen Angebote ein großer Teil der Nutzer die Dienstleistungen der größten Akteure in Anspruch nimmt. Eine größere Transparenz der Tätigkeit von Intermediären, eine diskriminierungsfreie Funktion ihrer Such- und Bewertungsalgorithmen und weitere einen lebendigen Wettbewerb der Intermediäre fördernden Maßnahmen sind die bestimmenden Richtungen der Medienpolitik des digitalen Mediensystems.

Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Europäischen Union wurde ein Verfahren gegen die Suchpraxis von Google wegen des Missbrauchs dessen marktdominierender Stellung eingeleitet. Das amerikanische Verfahren endete ohne konkrete Maßnahme,[22] die Europäische Kommission verhängte aber eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro. Die Kommission stellte fest, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbrauchte, "indem es einem anderen Google-Produkt - seinem Preisvergleichsdienst - einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat".[23] Aus medienpolitischer Sicht hat große Bedeutung, dass die Kommission feststellte, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internetsuche in der Europäischen Union und in den weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums eine beherrschende Stellung innehat. Diese wurde einerseits durch die sehr hohen Marktanteile auf den Märkten der Internetsuche, andererseits durch die hohen Markteintrittsschranken, die die Ergebnisse von Netzwerkeffekten der werbefinanzierten Suchmaschinendienstleistungen sind, bestätigt. Obwohl die Kommission diesmal die Auswirkungen der beherrschenden Stellung auf die Inhalte-Anbieter und die weiteren Akteure der Wertschöpfungskette der Medien nicht untersuchte, können die Feststellungen des Beschlusses in der zukünftigen Beurteilung der Rolle von Google auf dem Medienmarkt noch bedeutend sein.

Ähnliche Fragen wirft die Netzmanagementpraxis der Betreiber von Breitbandnetzwerken auf, insbesondere die Problematik der Netzneutralität. Es wird offensichtlich, dass die Maßnahmen der einzelnen Staaten nicht geeignet sind, diese fachpolitischen Herausforderungen zu lösen und zudem wirksame fachpolitische Eingriffe geschäftlichen Interessen der Marktakteure gefährden können. Diese Aufgaben sind damit typische Fälle der "fachpolitischen Netze", der media governance.

- 113/114 -

III. Messung der Vielfältigkeit als medienpolitische Herausforderung

1. Methoden der staatlichen Messung des Pluralismus

Sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsanwendung sind in zahlreichen Fällen gezwungen, die Vielfältigkeit des Mediensystems und die Effektivität des publizitischen Wettbewerbs zu bewerten. Der Gesetzgeber kann auf dieser Grundlage eine Medienregulierung gestalten, die sich nach den Besonderheiten des gegebenen Mediensystems richtet, die Behörde und die Gerichte können die Wirkungen der Markprozesse sowie der Transaktionen zwischen den Medienunternehmen überprüfen.

Im Rahmen der Ausgestaltung eines pluralistischen Mediensystems müssen die medienpolitischen Mittel in jedem Fall die Besonderheiten des jeweiligen Mediensystems, insbesondere auf Grundlage der identifizierten Risiken, berücksichtigt werden. Wegen der Unterschiede zwischen nationalen Mediensystemen ist es bisher nicht gelungen, eine gemeinsame europäische Regulierungslösung zur Begrenzung der Medienkonzentration zu finden.[24]

Die bayerische Landesmedienbehörde arbeitete im Jahr 2012 einen neuen Vielfaltsindex (MedienVielfaltsMonitor) aus.[25] Dessen Ausgangspunkt besteht darin, dass die "neuen Angebots- und Machtstrukturen und deren Gewicht für die Informations- und Meinungsbildung [...] vom bisher eher fernsehfixierten Konzentrationsrecht nicht angemessen erfasst" seien.[26] Der Monitor basiert auf zwei Angaben: auf dem "Meinungsbildungsgewicht" der einzelnen Medientypen, also auf deren Reichweite, und den Marktanteilen der einzelnen Medienunternehmen, wobei Ersteres auf Grund einer regelmäßig durchgeführten öffentlichen Meinungsforschung und Letzteres auf Grund der Ergebnisse der anerkannten Publikumsmessungen bestimmt wird. Der Anteil einzelner Medienkonzerne am Meinungsmarkt wird durch die Addition der je Gattung festgestellten und gewichteten Anteile der Unternehmen kalkuliert. Von den Online-Angeboten berücksichtigt der Monitor diejenigen, die den Kriterien des professionellen Selektionsprozesses sowie des hohen Grades an Organisation und Institutionialisierung entsprechen.[27] Auf Grund dessen verfügte die ARD als öffentlich-rechtlicher Mediendienstanbieter im Jahr 2016 in Bayern über einen Anteil in Höhe von 21,8 Prozent am Meinungsmarkt, gefolgt von Marktakteuren wie der Bertelsmann-Gruppe (12,1 Prozent), Springer (7,9 Prozent) und ProSieben-Sat1 (7,6 Prozent). Wie auch im Zusammenhang mit den anderen, vergleichbaren Indizes ist auch hier herauszustellen, dass der Anteil am Publikumsmarkt nicht der einzige Faktor der meinungsbildenden Fähigkeit ist. 2016 beschäftigte sich der Index auch mit der Rolle der Intermediäre, da neben "publizistisch relevanten Onlinemedien [...] Plattformen wie Google, Facebook und YouTube ebenfalls von großer Bedeutung für die Informationsversorgung [sind], da sie den Zugang zu den meinungsrelevanten Informationsangeboten gestalten und beeinflussen können".[28] Google hatte 2016 eine Relevanz für informierende Mediennutzung in Höhe von 7 Prozent, YouTube von 8,1 Prozent, Facebook von 11,2 Prozent und Twitter von 1,6 Prozent.

Die Regulierungsbehörde des Vereinigten Königreichs, das Office of Communications (Ofcom), hat wiederum zur Summierung der Publikumsanteile der verschiedenen Medien eine Methodik ausgearbeitet, die aus den tatsächlich vorliegenden Nachrichtennutzungsgewohnheiten Schlussfolgerungen auf die meinungsbildende Kraft einzelner Nachrichtenquellen zieht.[29] Im Rahmen einer öffentlichen Meinungsumfrage wurde evaluiert, welche Nachrichtenquellen das Publikum regelmäßig nutzt und welche es als Hauptquelle für Nachrichten betrachtet. Aus den gewonnenen Ergebnissen bestimmte die Regulierungsbehörde - auf Grundlage der Frage, wie oft das jeweilige Medium im Vergleich zu den anderen Nachrichtenquellen erwähnt wurde - die meinungsbildende Kraft sowie die Publikumsanteile der einzelnen Medien, d.h. die Anzahl der Erwähnung im Vergleich zur Anzahl aller Antwortgeber. Auf diese Weise kann die Meinungsmacht einzelner Nachrichtenquellen letzten Endes erfasst werden, ohne das Problem der Gewichtung der verschiedenen Medientypen lösen zu müssen. Die Studie berücksichtigte auch, in welchem Ausmaß sich die einzelnen Medien auf Nachrichten aus einer Drittquelle stützten.

2. Medienpluralismus-Monitor

Im Auftrag der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2009 eine komplexe Methodik zur Messung der Vielfältigkeit geschaffen[30], die für die Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung und Bewertung ihrer eigenen medienpolitischen Maßnahmen Hilfe leisten soll. Der sogenannte Medienpluralismus-Monitor soll nach der Absicht der Verfasser als diagnostisches, nicht aber als normatives Mittel

- 114/115 -

dienen. Er ist nicht dazu geeignet, Informationen über die Wirkung einzelner Medienmarkttransaktion zu geben, er kann jedoch im Vorfeld eines Mediengesetzes auf die die Vielfältigkeit des jeweiligen Mediensystems gefährdenden Faktoren hinweisen und die Ermittlung und Auswahl der zu ergreifenden medienpolitischen Maßnahmen fördern.

Bei der Ausarbeitung des Medienpluralismus-Monitors wurden die Misserfolge früherer Messungsversuche berücksichtigt. Der Medienpluralismus-Monitor vereinigt deshalb die Merkmale qualitativer und quantitativer Indizes und es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Dies ermöglicht, dass neben der politischen Vielfalt auch kulturelle und geographische Aspekte zum Gegenstand der Untersuchung werden und neben der Eigentümerkonzentration auch andere Faktoren, die i.E. nicht zu einem mit einer einzigen Zahl beschreibbaren Index, sondern zu einer Risikobewertungskarte führen.[31] Der wichtigste Nutzen des Monitors liegt jedoch im Reflektieren und Abwägen der umfangreichen Informationen, die zum Ausfüllen der einzelnen Zellen notwendig sind. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz des Monitors erstreckt sich die Untersuchung auf den kulturellen, den politischen und den geographischen Pluralismus sowie auf die Vielfältigkeit des Eigentümers, der Medientypen und der Mediengattungen. Diese fünf Risikogebiete werden vom Monitor auf drei Ebenen der Wertschöpfungskette - auf der Ebene des Angebots, der Verbreitung und der Verwendung - untersucht, wobei die Untersuchung immer auf Basis juristischer, gesellschaftlich-demographischer sowie ökonomischer Indizes erfolgt.

Die Berücksichtigung von Aspekten zur Medienkompetenz ist die wichtigste Folge des Monitors: die Vielfältigkeit des Angebots bzw. die breite Auswahl der zugänglichen Inhalte ist an und für sich keine ausreichende Garantie für die Verwirklichung der tatsächlichen Zielsetzung der Regulierung. Beim Pluralismus als Regulierungszielsetzung ist die Diversität des Inhaltsangebots kein reiner Selbstzweck, sondern die Gewährleistung eines informierten Publikums. Selbst beim vielfältigsten Inhaltsangebot kommt es nur zu einem informierten Publikum, wenn das Publikum offen genug und vorbereitet für die Wahl zwischen den ihm angebotenen Inhalten ist. Zudem müssen die Erkenntnis und der Vergleich sich gegenüberstehender Ansichten bzw. die Identifizierung von Manipulierungsversuchen möglich sein. Unverzichtbare Bedingung für die Schaffung eines Pluralismus ist deshalb die Förderung des bewussten Mediengebrauchs. Einer der Indizes des Monitors ist die "auf die Unterstützung der Medienkompetenz (und besonders der digitalen Kompetenzen) gerichtete Politik und Maßnahmen für die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen".[32]

Im Rahmen der Ausgestaltung des Monitors wurden 44 Risikofaktoren identifiziert, denen insgesamt 166 sogenannte Indizes ersten Ranges zugeordnet wurden. Bei diesen war es eine wichtige Forderung, dass sie möglichst zu messbaren Ergebnissen führen, ihre Messung mit adäquatem Kosten- und Zeitaufwand durchgeführt werden kann und sie trotzdem aussagekräftig sein soll. Die Indizes erhalten bei der Beurteilung jeweils das gleiche Gewicht, zudem wurden jedem der Indizes Grenzwerte zugeordnet, auf deren Basis der jeweilige Index für ein hohes, mittleres oder niedriges Risiko steht. Neben den primären Indizes wurden auch sekundäre Indizes kreiert, die aus verschiedenen Gründen, vor allem wegen der methodischen Schwierigkeiten ihrer Messung, zunächst nicht in den Monitor aufgenommen wurden, jedoch für dessen Weiterentwicklung geeignet sein könnten.

Der Monitor ist ein komplexes, für die Anwendung in der Praxis vielleicht sogar zu komplexes Mittel für Regulierung, Wirtschaft und Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der die Pluralität beeinträchtigenden oder gefährdenden Faktoren innerhalb des jeweiligen Mediensystems. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Europäischen Kommission wurde 2014 in neun Ländern mit seiner Anwendung begonnen.[33]

IV. Versuche zur Messung der Vielfältigkeit in der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung wird meistens dann mit der Problematik der Messung des Pluralismus konfrontiert, wenn sie die Auswirkungen der Verflechtung von Medienunternehmen auf die Vielfältigkeit des Angebots bewerten muss. Die Messung der inhaltlichen Vielfältigkeit bzw. dessen Änderung wirft immer das Problem auf, dass eine auf verschiedenen Medienuntermärkten ausgeübte Tätigkeit einzelner Unternehmen möglichst einheitlich behandelt werden muss. Iosifidis fasst das Problem auf folgende Weise zusammen: "Wie kann man die vereinte Marktbeteiligung eines solchen Unternehmens bestimmen, welches 20 Prozent des Fernsehmarkts beherrscht, mit 10 Prozent auf dem Markt der landesweiten Tagesblätter und mit 5 Prozent im Rundfunksegment beteiligt

- 115/116 -

ist? Man muss dringend eine robuste und objektive Methode dafür finden, um den gewichteten Mittelwert der drei Marktbeteiligungen zustande zu bringen, womit wir eine einzige sich auf den ganzen Medienmarkt beziehende Zahl bekommen können."[34] Die bisherigen Versuche der Rechtsanwendung haben auf diese Frage noch keine zufriedenstellende Antwort gegeben und sind im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen in mehreren Fällen durchgefallen.

1. Diversity Index

Die amerikanische Kommunikationsbehörde, die Federal Communication Commission hat im Jahr 2003 ein Mittel zur Messung der Medien- und Meinungskonzentration, den sogenannten "Diversitätsindex" (diversity index) ausgearbeitet.[35] Bei der Ausarbeitung des Indexes untersuchte sie insbesondere, aus welchen Medien sich das Publikum informiert. Die Untersuchung betraf ausschließlich lokale Nachrichten. Dabei kam die FCC zu dem Ergebnis, dass die Magazine und die Kabelkanäle keine bedeutenden Quellen für lokale Nachrichten sind, weshalb der Diversitätsindex nur terrestrische Fernsehsender, den Hörfunk, die Zeitungen und das Internet berücksichtigt. Das meinungsbeeinflussende Gewicht einzelner Medien wurde von der Behörde auf Grund von Nutzungsstatistiken mit 33,8 Prozent für das Fernsehen, 24,9 Prozent für den Hörfunk, 28,8 Prozent für die Zeitungen sowie 12,5 Prozent für das Internet angegeben. Der Index berücksichtigt die Publikumsanteile einzelner Dienstleistungen nicht, daraus folgend haben beispielsweise alle 23 Akteure des New Yorker Fernsehmarktes unabhängig von der Einschaltquote der einzelnen Kanäle 4,3 Prozent Marktanteil. Alle Dienstleistungen können auf dem gegebenen Markt nach Ansicht der Behörde potenziell ein gleich großes Publikum erreichen.

Bei der Berechnung des Indexes müssen die auf den einzelnen Medienmärkten erreichten Unternehmensbeteiligungen addiert und mit dem jeweiligen Medium zugeordneten Gewicht multipliziert werden. Der Diversitätsindex ist somit nichts anderes als die Summe der Quadrate der so erhaltenen Werte. Fusionen auf den verschiedenen Medienmärkten führen zu Veränderungen der Werte des Diversitätsindex. Die FCC legte die Eckpunkte solcher Veränderungen fest, bei denen eine Fusion auf dem Medienmarkt nicht mehr genehmigt werden kann. Dazu hat der Regulierer Szenarien entworfen, die die typischen Verflechtungen zwischen verschiedenen Medienmärkten beschreiben (beispielsweise Fusionen zwischen Hörfunk und Fernsehen, zwischen Zeitung und Hörfunk oder zwischen Zeitung und Fernsehen).

Ein Revisionsgericht der Vereinigten Staaten (der U.S. Court of Appeals for the Third Circuit) erklärte den Diversitätsindex im Fall Prometheus Radio Project[36] für verfassungswidrig. Das Gericht akzeptierte zwar, dass die Regulierungsbehörde das Kabelfernsehen nicht als relevanten Akteur des lokalen Nachrichtenmarktes betrachtet. Zugleich war es aber mit der Identifizierung des Internets als Quelle lokaler Nachrichten nicht einverstanden, weil die FCC nicht zwischen den tatsächlich unabhängigen lokalen Nachrichtenportalen und den Online-Veröffentlichungen anderer Medienprodukte (Presse und Fernsehen) unterschied, obwohl letztere die Vielfältigkeit lokaler Informationen offenbar nicht zu erhöhen vermögen. Das Gericht wies des Weiteren darauf hin, dass das gleiche, nicht differenzierte Marktgewicht einzelner Marktakteure zu solch offensichtlichen Verzerrungen führen könne, dass ein Universitäts-Fernsehsender eine größere meinungsbildende Kraft besäße als die Zeitungen der größten Medienunternehmen: "Ein solcher Diversitätsindex, der von uns verlangt, anzunehmen, dass ein Universitäts-Fernsehsender im größeren Maß zur Vielfältigkeit der Ansichten beiträgt als ein Konzern, der das drittgrößte Blatt Amerikas herausgibt, fordert von uns, zugleich Logik und Realität aufzugeben."[37]

2. Rechtsprechung in Deutschland

Auch die deutsche Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) versuchte 2006, in ihrer Entscheidung zur Verflechtung der Axel-Springer und der ProSiebenSat1-Gruppe, die meinungsbildende Wirkung verschiedener Medien zu vergleichen.[38] Die deutsche Regulierung der Medienkonzentrationskontrolle sieht vor, dass bei der Beurteilung der Meinungsmacht eines Fernsehveranstalters auch die Marktpositionen auf den medienrelevanten verwandten Märkten berücksichtgt werden müssen.[39] Die Relevanz dieser Märkte kann auf Grund jener Merkmale bestimmt werden, die die meinungsbildende Kraft des gegebenen Mediums beeinflussen. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts definierte die KEK als solche Merkmale die Suggestivkraft, die Breitenwirkung und die Aktualität.

"Die Suggestivkraft eines Mediums kann als Ergebnis der Kombination von Kommunikations-

- 116/117 -

formen verstanden werden. Systematisch werden als Kommunikationsformen Text, Bild (bewegt/unbewegt) und Ton unterschieden."[40]

Das Merkmal Breitenwirkung "fokussiert die Reichweite eines Mediums in der Gesamtbevölkerung"; bei diesem Merkmal "ebenfalls zu berücksichtigen ist die zeitliche und räumliche Disponibilität eines Mediums, also die Frage, ob ein Medienprodukt (TV-Sendung, Zeitungsartikel etc.) unabhängig von Zeit und räumlicher (technischer) Umgebung konsumiert werden kann".[41]

"Mit Aktualität ist üblicherweise Tagesaktualität gemeint."[42]

Diese Merkmale nutzt die Kommission bei der Bestimmung der meinungsbildenden Wirkung und deren Ausprägung beim Fernsehen im Vergleich zu anderen Medien.

Die Marktposition von Tageszeitungen hat die KEK als vergleichsweise bedeutend eingeschätzt und berücksichtigt. Dabei stellte sie allerdings fest, dass die Aktualität der Tageszeitungen sowie die Unabhängigkeit des Konsums von Zeitpunkt und Ort einerseits und die geringere Suggestivkraft gegenüber dem Fernsehen sowie die geringere Publikumserreichung andererseits dazu führen, dass sie nur zwei Drittel der Meinungsmacht des Fernsehens haben. Auch Magazine verfügen gemäß der KEK über eine die Tagesordnung bestimmende, meinungsbildende Wirkung, die ein Zehntel der Meinungsmacht des Fernsehens erreicht. Nach Ansicht der KEK müssen die auf dem Markt der Programmzeitungen erreichten Positionen gesondert berücksichtigt werden, weil diese -besonders im Falle der vertikalen Integration - die Begünstigung einzelner Programmdienstleistungen ermöglichen. Damit tragen sie zu höheren Einschaltquoten bzw. zur stärkeren Publikumsbindung an die jeweiligen Programme bei. Die Meinungsmacht von Programmzeitungen beträgt ein Siebtel der meinungsbeeinflussenden Wirkung des Fernsehens. Im Zusammenhang mit den Online-Medien wurde in dem Beschluss der Standpunkt vertreten, dass das erreichte Publikum sowie die Ortsgebundenheit bei der Nutzung zur Zeit der Beschlussfassung deren Breitenwirkung einschränke, Aktualität und Suggestivkraft jedoch zugleich mit denen des Fernsehens vergleichbar seien. Die Meinungsmacht von Online-Diensten sah die Kommission daher bei der Hälfte derjenigen von Fernsehprogrammen. Auch die Meinungsmacht des Hörfunks sah die Kommission bei der Hälfte der Meinungsmacht des Fernsehens.

Die Landesmedienanstalten beanstandeten die methodologischen Unsicherheiten der Entscheidung, die betroffenen Unternehmen fochten die Entscheidung wiederum vor Gericht an. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte daraufhin das Verfahren der KEK im Januar 2014 für rechtswidrig, verwies aber ausdrücklich darauf, dass es - mangels Bedeutung für das Verfahren - die angewendete Methodik nicht geprüft habe.

3. Praxis des ungarischen Medienrates

Im Zuge der Untersuchung der kartellrechtlichen Verflechtung von Medienunternehmen ist auch die ungarische Medienbehörde gesetzlich befugt, zu ermitteln, ob unabhängige Meinungsquellen auch nach der Verflechtung die Vielfältigkeit von Informationen auf dem relevanten Markt gewährleisten.[43] Aus der bisherigen Praxis der Behörde können keine allgemeinen methodischen Tendenzen hergeleitet werden.[44] Im Gegensatz zu den ausländischen Beispielen beschäftigte sich die ungarische Behörde, der Medienrat, nicht mit der Frage, mit welchem Gewicht sich die einzelnen Medien im Vergleich zueinander an der Meinungsbildung beteiligen.

Bei der ersten Anwendung der gesetzlichen Bestimmung[45] ging die Behörde von dem wettbewerbsrechtlichen Ansatz aus, dass nur solche Produkte zum relevanten Markt gehören, die aus der Sicht der Verbraucher substituierbar sind. Für eine genauere Untersuchung hat der Medienrat einen medienrechtlichen Test eingeführt, dessen Untersuchungsfrage darauf abzielt, "ob der Leser zu einer anderen Quelle wechseln würde, wenn sich der von der jeweiligen 'Nachrichtenquelle' mitgeteilte Inhalt zu einem geringen Maß ändern würde."[46] Die wichtigste Herausforderung bei diesem Test besteht darin, dass sich der Inhalt von Medien ständig verändert, was die Verbraucher nicht weiter abschreckt, weil die Veränderungen ausdrücklich auf den Verbrauchererwartungen beruhen. Im Rahmen der Bestimmung des Meinungsmarktes stellt sich in der Praxis nicht die Frage, welchen anderen Medientyp der Verbraucher alternativ in Anspruch nehmen würde, sondern eher die, welche die zur Verfügung stehenden und parallel erreichbaren Informationsquellen sind. Diese Quellen sind natürlich nicht zu gleichen Teilen an der Information und Meinungsbildung beteiligt. Eine Untersuchung der ungarischen Medienbehörde führte zu der Schlussfolgerung, dass die Tageszeitungen einen von audiovisuellen Mediendiensten, von Online-Angeboten sowie von den Magazinen und kostenlosen Zeitungen getrennten relevanten Markt bilden. Daraus lässt sich schlie-

- 117/118 -

ßen, dass Tageszeitungen kein ersetzendes Medium bezüglich vielfältiger Information haben. Bei der Einstellung eines Blattes wären die darin enthaltenen Informationen also nicht ohne Weiteres durch andere Medien ersetzbar; dies widerspricht jedoch offensichtlich den Erfahrungen der Verbraucher.[47]

V. Fazit

Die vorgestellten Versuche bestätigen grundsätzlich, dass es praktisch unmöglich ist, zahlengenaue, nachweisbare und allgemeingültige Feststellungen über das Maß der Vielfältigkeit von Inhalten und von Nachrichtenquellen zu machen. So gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob mehr oder weniger Marktakteure ein vielfältigeres Medienangebot begründen. Es ist jedoch eine wichtige Tendenz innerhalb der Rechtsprechung zu erkennen, dass die Regulierungsbehörden zur Bestimmung notwendiger Eingriffe versuchen sollen, die meinungsbildende Kraft der einzelnen Medien zu erfassen, selbst wenn dies zuvorderst anhand des Publikumsanteils geschieht.

Wettbewerb ist auf keinem einzigen Markt reiner Selbstzweck. Bei der Förderung des Wettbewerbs wird davon ausgegangen, dass Wettbewerb zu niedrigeren Preisen, zur besseren Qualität und zur besseren Anwendbarkeit führt. Im Fall von Medienprodukten sind Preis, Qualität und die Bedienbarkeit jedoch nicht die gleichen eindeutigen Kategorien wie bei der Mehrheit anderer Produkte und Dienstleistungen. Nicht alle Ziele der Medienpolitik können allein mit der Unterstützung des Wettbewerbs verwirklicht werden. Der Mangel an Wettbewerb gibt jedoch zwangsläufig einzelnen wirtschaftlichen oder eben auch politischen Interessen Dominanz im öffentlichen Raum. Einzelne gesellschaftliche und kulturelle Ansprüche im Kommunikationssystem setzen den Wettbewerb ergänzende staatliche Maßnahmen voraus, etwa die Förderung bestimmter Inhalte oder die Verstärkung der Medienkompetenz. ■

NOTEN

* Die Publikation wurde im Rahmen des Forschungsprojekts "Regulierungsfragen der Internet-Intermediäre", Nr. OTKA 116551 veröffentlicht.

[1] Zit. nach LaMay, L. Craig: Exporting Press Freedom. Economic and editorial dilemmas in international media assistance. Routledge, New-Brunswick - London 2009. [Übersetzung des Autors].

[2] Croteau, David - Hoynes, William: A média mint üzlet. Nagyvállalalti média és közérdek. Complex, Budapest 2013

[3] European Audiovisual Observatory: Yearbook Online Premium Service. European Audiovisual Observatory, Strassbourg 2013

[4] Urbán Ágnes: Médiapiaci folyamatok Magyarországon. In: Polyák Gábor/Uszkiewicz Erik (szerk.), Foglyul ejtett média, Gondolat, Budapest 2014. 306. o.

[5] Vike-Freiberga, Vaira - Däubler-Gmelin, Herta -Hammersley, Ben - Maduro, Luis Miguel Poiares Pessoa: Freie und pluralistische Medien als Rückhalt der europäischen Demokratie. Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien, Brüssel 2013, abrufbar unter http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?action=display&doc_id=4407 [30.06.2017]. 33. o.

[6] Gálik Mihály - Urbán Ágnes: Médiagazdaságtan. Akadémiai Kiadó, Budapest 2014. 241. [Übersetzung des Autors].

[7] Gálik - Urbán: i.m.

[8] PwC - Magyarországi Tartalomszolgáltatók Egyesülete: A globális online aggregátorok működésének hatása a hazai tartalomszolgáltatás iparági folyamataira, Zöld könyv, abrufbar unter http://mte.hu/dokumentumok/PwC-MTE_TANULMANY_vegso_valtozat_2013.12.09.pdf [30.06.2017].

[9] Napoli, Philip M.: Média-gazdaságtan és médiapolitika. In: Polyák (Hrsg.), Médiapolitikai szöveggyűjtemény. A médiapolitika fogalma és fejlődési irányai, Gondolat, Budapest 2010. 124. o.

[10] Schröder, Guido: Positive Medienökonomik. Institutionenökonomischer Ansatz für eine rationale Medienpolitik. Nomos, Baden-Baden 2008

[11] Hoffmann-Riem, Wolfgang: Regulierung der dualen Rundfunkordnung. Grundfragen. Nomos, Baden-Baden 2000. 120.

[12] Zit. nach Feintuck, Mike - Varney, Mike: Médiaszabályozás, közérdek, törvény. Gondolat, Budapest 2010. 87. o.

[13] Gálik Mihály: Médiagazdaságtan. Aula, Budapest 2003. 274. o.

[14] Anderson, Simon P.-Gabszewicz, Jean J:, The media and advertising: a tale of two-sided markets. In: Ginsburg, Victor A. - Throsby, David (ed.): Handbook on the Economics of Art and Culture. Kluwer, Amsterdam 2006. 567. o.

[15] Hain, Karl-E.: Regulierung in den Zeiten der Konvergenz. Wirtschaftsrechtiche und/oder medienrechtliche Steuerung? Kommunikation und Recht 2006. 325. o.

[16] Gounalakis, Georgios: Medienkonzentrationskontrolle versus allgemeines Kartellrecht. Archiv für Presserecht 2004. 395. o.

[17] Arino, Mónica: Versenyjog és sokszínűség az európai digitális műsorszolgáltatásban: az űr kitöltése. In: Gálik, Mihály (szerk.): A médiakoncentráció szabályozása. Gondolat, Budapest 2011. 204. o.

[18] Never, Henning: Sokszínűség utasításra - a médiarendszer kialakításának célszerűsége versenyjogelméleti megközelítésben. Infokommunikáció és Jog 2011. 3. sz. 85. o.

[19] Anderson, Simon P.: Hosszú farok. A végtelen választék átírja az üzlet szabályait. HVG, Budapest 2007

[20] Karppinen, Kari: Rethinking media pluralism and communicative abundance, Observatorio Journal 2009/11. 151. o.

[21] Karppinen: i.m.

[22] Wyatt, Edward: A Victory for Google as F.T.C. Takes No Formal Steps, The New York Times v. 03.01.2013, abrufbar unter

http://www.nytimes.com/2013/01/04/technology/google-agrees-to-changes-in-search-ending-us-antitrust-inquiry.html [30.06.2017].

[23] Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 27.06.2017 - Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienst, abrufbar unter

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1784_de.htm [06.30.2017].

- 118/119 -

[24] Gálik Mihály: A médiakoncentráció közös európai szabályozásáról. Infokommunikáció és Jog 2007. 1. sz. 9. o.

[25] Vgl. hierzu nur:

http://www.blm.de/de/aktivitaeten/forschung/medienvielfaltsmonitor.cfm?sCriteria=Medienvielfaltsmonitor [30.06.2017].

[26] Bayerische Landeszentrale für neue Medien: MedienVielfaltsMonitor - Ergebnisse 1. Halbjahr 2016, abrufbar unter

https://www.blm.de/files/pdf1/alm_vielfaltsmonitor_1-halbjahr-2016-1.pdf [30.06.2017].

[27] Bayerische Landeszentrale für neue Medien: i.m.

[28] Bayerische Landeszentrale für neue Medien: i.m.

[29] Smith, Rachael Craufurd-Tambini, Damian: Measuring Media Plurality in the United Kingdom: Policy Choices and Regulatory Challenges. Journal of Media Law, 2012. 35. o.

[30] K.U. Leuven ICRI-Jönköping International Business School MMTC-Central European University CMCS-Ernst & Young Consultancy Belgien: Independent Study on Indicators for Media Pluralism in the Member States, Towards a Risk-Based Approach, Prepared for the European Commission Directorate-General Information Society and Media, SMART 007A 2007-0002, 2009, abrufbar unter

http://ec.europa.eu/information_society/media_taskforce/doc/pluralism/pfr_report.pdf [30.06.2017].

[31] Vgl. hierzu

http://ec.europa.eu/information_society/media_taskforce/doc/pluralism/study/monitor.xls [30.06.2017].

[32] K.U. Leuven ICRI-Jönköping International Business School MMTC-Central European University CMCS-Ernst & Young Consultancy Belgien: i.m.

[33] Das Projekt wird vom Centre for Media Pluralism and Media Freedom geleitet, vgl. hierzu

http://cmpf.eui.eu/News/All/131211MPMninecountries.aspx [30.06.2017].

[34] Iosifidis, Petros: A médiakoncentráció mérési módszerei. In: Gálik Mihály (szerk.) A médiakoncentráció szabályozása. Gondolat, Budapest 2011. 59. o.

[35] Federal Communications Commission: Order from June 2, 2003, In the Matter of 2002 Biennial Regulatory Review - Review of the Commission's Broadcast Ownership Rules and Other Rules Adopted Pursuant to Section 202 of the Telecommunications Act of 1996; Cross-Ownership of Broadcast Stations and Newspapers; Rules and Policies Concerning Multiple Ownership of Radio Broadcast Stations inLocal Markets; Definition of Radio Markets; Definition of Radio Markets for Areas Not Located in an Arbitron Survey Area.

[36] Vgl. U.S. Third Circuit Court of Appeals: Prometheus Radio Project vs. Federal Communications Commission (Filed June 24, 2004), abrufbar unter

http://transition.fcc.gov/ogc/documents/opinions/2004/033388-062404.pdf [30.06.2017].

[37] U.S. Third Circuit Court of Appeals: Prometheus Radio Project vs. Federal Communications Commission. 70.

[38] Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSAT.1 Media AG, KEK 2931 bis -5.

[39] Vgl. § 26 des deutschen Rundfunkstaatsvertrags.

[40] Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: i.m. 81. o.

[41] Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: i.m. 82. o.

[42] Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: i.m. o.

[43] Vgl. § 171 des Gesetzes Nr. CLXXXV/2010 über die Mediendienste und die Massenkommunikation.

[44] Gálik, Mihály-Vogl, Artemon: Az új médiakoncentrációszabályozás első vizsgája: az Axel Springer és a Ringier kiadói csoport meghiúsult összeolvadása a magyar piacon. Médiakutató 2011. 3. sz. 83-97. o.

[45] Vgl. Médiatanács (Medienrat): Stellungnahme der zuständigen Verwaltungsbehörde, Aktennummer MP-1671-13/2011 (Ungarn), abrufbar unter http://mertek.eu/sites/default/files/files/nmhh_szakhatosagi_allasfoglalas.pdf [30.06.2017].

[46] Médiatanács (Medienrat): i.m. Rn. 5.2.2.3.

[47] Zu den weiteren Praxis siehe Gálik Mihály/Polyák Gábor: Az RTL - CDM összefonódási kérelem elutasítása. Fundamentum 2017. 1-2. sz. 55-65. o.

Lábjegyzetek:

[1] Der Autor ist Universitätsdozent, Universität Pécs, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl für Kommunikations- und Medienwissenschaften.

Tartalomjegyzék

Visszaugrás

Ugrás az oldal tetejére