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Zoltán Rónay[1]: Forschungsgruppe für Hochschulwesen und Innovation. Ob die ethische Führung und die Rechtsstaatlichkeit sich treffen können? (JURA, 2018/1., 134-141. o.)

Der Eingriffspunkt der Sozialpsychologie und der Rechtswissenschaft im Hochschulwesen

In dieser Studie suchen die Antwort auf die Frage, wie die ideale Methode der Führungswissenschaft und der Sozialpsychologie sowie das Grundbegriff der Rechtswissenschaft zusammenhängen. Ob diese Verbindung überhaupt möglich ist, und falls es existiert, ist es notwendig? Was ist das Mittel, das zwischen diesen Begriffen vermitteln kann? Nach meinem eindeutigen Standpunkt, sind diese Fragen aktuell - besonders in Ungarn. In dem Hochschulgesetz ist ein eigenartiges System entstanden, in dem der Minister, der parallel verantwortlich für in Allgemeinen das Hochschulwesen ist, und die Befugnis des Erhalters der staatlichen Universitäten übt, der quasi Chef der Universitätsleiter: des Rektors und des Kanzlers ist. In dieser Situation ist es begründet, die modernen Theorien der Führung zu übersehen. Die ethische Führung bietet nämlich solche Methoden und Mitteln, mit denen ein Leiter die wirkungsvolle Funktion einer Organisation erreichen kann, während die Gemeinschaft der Angestellten gleichzeitig interessiert wird, in den Entscheidungsprozess hinzugezogen wird. In Ungarn kann man aber keine solche Stimmung zwischen dem Minister und den Universitätsleiter im Hochschulwesen erfahren. Noch dazu ist die Technik, mit der die Regierung mit dem Hochschulwesen verknüpften Normen verfasst und verabschiedet, mit zahlreise Problemen schwer belastet.

Wenn wir diese Fragen beantworten möchten, ist es zweckdienlich der Inhalt des Begriffs der ethischen Führung und der Rechtstaatlichkeit zu überblicken.

I. Ethische Führung: eine Theorie für ideale Leiters

Die sogenannte ethische Führung ist eine Methode, mit der die Organisation wirkungsvoller und erfolgreicher sein kann. Diese Theorie ist ein Ergebnis von den Forschungen der Sozialpsychologie und der Führungswissenschaft. Die Gründe sind mehr als halbjahrhundertealt, und sie stammen aus die Untersuchung von Fritz Heider. Als Heider nämlich die Verantwortungsauffassung der Kinder erforscht hat, suchte er die Antwort auf die Frage; wie sehen die Menschen ihre Verantwortung, was denken sie, wofür und warum sind sie verantwortlich. Zwar ist die Theorie von Heider weit von der Verantwortung der Leiter, aber die sogenannte Attribution der Verantwortung beruht auf diesem Modell. Heider hat nachgewiesen, dass die Menschen im Allgemeinen für die Folgen ihren Verhalten verantwortlich gehalten werden: grundsätzlich sind sie verantwortlich für die Wirkungen, die sie direkt und persönlich verursacht haben.[1] Folglich war es geeignet, zur Bestimmung der Verantwortung einzuführen. Die Attribution der Verantwortung stellt dar, wie die Menschen die anderen auf moralischen und ethischen Grund beurteilen, wenn sie handeln. Aber sie hat keine Hilfe geboten, die Folge der Handlung festzulegen. Nachdem wurde es nötig, die Theorie weiterzudenken. V. Lee Hamilton hat gemeint, dass die Psychologie sich nur auf die Absicht konzentriert, aber es unbedingt nötig ist, die Erwartungen auch zu untersuchen.[2] Die Soziologie kann nämlich erforschen, was die anderen von dem handelnden Individuum erwarten. Diese Erwartung ergibt das Urteil, das an der konkreten Tat, an deren Folgen, und dem erwarteten Benehmen, beziehungsweise an dem Verhältnis dieser Elemente liegt. Die Frage ist, wie kann die Erwartung das Verhalten beeinflussen. Die Antwort führt uns zur Untersuchung der Motivation der Handlungen. Ist die Handlung die Folge einer selbstständigen Entscheidung? Oder wurde die Entscheidungsfindung durch äußere Faktoren beeinflusst? Die Sozialpsychologie hat zwei Typen dieser Faktoren identifiziert: den Konformismus[3] und den "Crimes of Obedience" (das heißt: die Sünde der Folgsamkeit).[4] Zwar sind beide ein typisches Mittel die Verantwortung zu vermeiden,[5] - oder mit anderem Fachausdruck: "Flucht vor Verantwortung", aber es gibt zwischen denen ein wesentlicher Unterschied. Im Fall des

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Konformismus möchte das handelnde Individuum den Anderen, mit dem es auf gleicher Stufe steht, entsprechen. Demgegenüber anmerkt die Folgsamkeit immer ein untergeordnetes Verhältnis.

Wenn einer dem Konformismus gemäß handelt, passt einer die vermutliche Richtung der Tat der Mehrheit an. Dann denkt einer daran, was die Mehrheit in gleicher oder ähnlicher Situation tun würde. Es ist auch von der Seite der Gesellschaft recht. Während des Urteils der Gesellschaft, ist der Standpunkt die Erwartung der Mehrheit: was und wie würde ich oder würden wir in gleicher oder ähnlicher Situation handeln? (Natürlich ist diese Erwartung kein der einzelne Grund der Beurteilung, die Gesellschaft beschäftigt sich mit auch der Kausalität der Handlung.) Die Folgsamkeit, die mit dem untergeordneten Verhältnis zusammengeht, ist typisch bei den Angestellten. Sie sind eher ihren Vorgesetzten verantwortlich und weniger für die Folgen. In dieser Situation ist der Anordnung des Vorgesetzten, die Erklärung der Handlung. Der richtig schwere Konflikt ist, wenn der Angestellte zwischen der Durchführung einer Anweisung und der Einhaltung einer Rechtsnorme oder der Moral wählen muss. Zwar sind die Angestellten verantwortlich für die Ausführung und nicht für den Inhalt der Anordnung, aber sie dürfen nicht ihre Gewissen umgehen. Während des Verantwortlichmachens verteidigen sich die Angestellten damit, dass sie Befehl ausgeführt haben. Es gibt zwei wesentliche Einzigartigkeiten während der Flucht vor Verantwortung. Erstens: die Berufung auf ein äußeres existiertes Element. Die Attribution der Verantwortung hat andere ähnliche Formen dieser Flucht entdeckt: die Übertreibung der Bedeutung der Umstände,[6] oder die Unvorhersehbarkeit der Folgen.[7] Aber dieses Gebiet der Attribution ist ja weit von unserem Thema, deshalb folgen wir die Abhandlung über das nicht weiter. Zweitens: Die Folgsamkeit eines Angestellten entspringt im Allgemeinem aus die Anweisungen, die Erwartungen oder den Druck des Vorgesetzten. Bei dem Konformismus wird keinen konkreten zwanghaften Befehl gefunden, diese Eigenschaft ist oft unwillkürliche Tat. Man fängt an, die Anderen zu folgen. Wir können aber zwischen Konformismus und der Folgsamkeit Zusammenhang entdecken, der Erstere verstärkt nämlich an einem Arbeitsplatz den Letzteren.[8]

Das Mittel dieser Verstärkung ist die Nachahmung. Menschen fangen an, einander zu folgen, einander Verhalten zu kopieren. Obwohl die Folgsamkeit keine Nachahmung ist, weil die Anweisung direkt von dem Vorgesetzter kommt, wenn der einzelne Angestellte die solche Handlung des anderen kopiert, die die Durchführung der Weisung ist, folgen immer mehr Kollegen diese Weisung. Trotz, dass die Folgsamkeit Pflicht sein kann, doch der Konformismus nie,[9] ermöglicht der erwähnte Zusammenhang die Kopierung der Folgsamkeit.

Es ist bestimmbar, dass die Menschen, wegen ihrer Natur versuchen, die Verantwortung zu vermeiden. Besonders wichtig ist es an einem Arbeitsplatz, an dem das Verhalten der Mitarbeiter geeignet ist, die Funktion der ganzen Organisation zu beeinflussen, und indirekt sich auf die Gesellschaft auszuwirken. Andererseits kann einer Vorgesetzte wegen des Zusammenhangs der Folgsamkeit und dem Konformismus seine Entscheidung leichter und einfacher durchbringen. Sowohl kann diese Möglichkeit auch das egoistische Interesse des Vorgesetzten dienen.

Deshalb haben die Führungswissenschaft gemeinsam mit der Psychologie, solchen Methoden ausgearbeitet, mit denen das Gesamtinteresse sich statt des Privatinteresses der Leitern durchsetzen kann. Diese Methoden werden zusammenfassend, als ethische Führung genannt. Die einzelne verschiedene Methode sind die folgenden: "Transformational Leadership", "Servant Leadership" und "Level 5 Leadership". Im Gegenteil zu diesen Methoden steht die sogenannte despotische Führung.[10]

Der Begriff, "Transformational Leadership" - das heißt Umformende Führung - verbindet mit dem Gesamtwerk von James McGregor Burns und Bernard M. Bass.[11] Durch diesen Stil der Führung sichert der Leiter, dass die Angestellten die Möglichkeit bekommen, in die Funktion der Organisation hineingezogen zu werden . So können sie sowohl im ganzen Prozess, als auch in der Entscheidungsfindung teilnehmen. So wird das Interesse des Leiters, der Angestellte und der ganzen Organisation ein gemeinsames Interesse.[12] Der Begriff, "Servant Leadership" - das heißt Dienende Führung - wurde von Joe Ballen eingeführt.[13] Der Leiter, der nach diesem Stil führt, konzentriert sich vor allem auf die Mitarbeiter. Für diesen Leiter sind die Mitarbeiter wichtiger, als die Organisation, weil ein dienender Führer weiß, dass das Wohlgefühl der Angestellte die Bedingung der Entwicklung der Organisation ist. Deshalb sind die Liebe, der Altruismus, die Fähigkeit von Vision, das Vertrauen, die Entwicklung und der Dienst die charakteristischen Eigenschaften dieser Art der Führung.[14]

Nach der Wirksamkeit der Organisation, und der Wirkung der Führung auf die Organisation

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wurden die Leiter von der Führungswissenschaft auf fünf Grad geteilt. Weil auf dem vierten Grad der Leiter zuerst die Aufgabe bestimmt, und er wählt nur danach die Mitarbeiter aus, kann der Leiter gut, aber nicht besonders gut leisten. Der Leiter auf dem fünften Grad kann etwas großartig darum machen, dass die Arbeit mit der Anwerbung der Mannschaft anfängt, und die Ziele der Organisation werden schon durch sie zusammen ausgesetzt.

Es ist wichtig, zu betonen, dass es keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem "Level 5" und der "Servant" (dienenden) Leiter gibt. Beide Kategorien sind beinahe gleiche. Die Demütigkeit ist das Prinzip, das bestimmt die Arbeit von beidem Leitertyp. Diesem Leiter sind die Mitglieder des Teams wichtiger als das Ziel, das sie erreichen möchten. Deshalb ist eine sehr strenge Konnexe zwischen ihnen: den fünften Grad kann nur durch dienenden und ethischen Führungsstyl erreicht werden, und umgekehrt: auf dem fünften Grad muss man mit diesen erwähnten Eigenschaften besitzen.

Der ethische Führungsstil erzielt, die Möglichkeit zu beweisen, dass man durch die personellen und interpersonellen Beziehungen eine Organisation gleichzeitig human und der Regeln gemäß leiten kann. Und er demonstriert auch die Chance, die Angestellte mit zweiseitiger Kommunikation, Befestigung und Entscheidung zu führen.[15] Deshalb kann der ethische Leiter mit solchen Attributen als Moralität, Ehrbarkeit, Ehrlichkeit und Fürsorglichkeit charakterisiert werden. Solcher Leiter kann in seinen Mitarbeiter Vertrauen anlegen. Folglich funktioniert er transparent, ist die Kommunikation zwischen ihm und seinen Angestellten deutlich. Der ethische Leiter erklärt immer seine Erwartungen und die Verantwortung, deshalb können seine Kollegen wissen, was ihre Aufgaben sind, welchen Anforderungen gewachsen sein müssen. Diese Angestellte werden zum Verlauf von Entscheidungen hinzugezogen. Denen Meinungen und Vorschlagen werden erbietet.[16] Diese Führungsstile sind menschorientiert. Solche Leiter erweisen den Menschen Achtung, unterstützen die Ausbildung, die Weiterbildung und die Entwicklung ihrer Kollegen. Die Mitarbeiter, die unter einem dienenden Leiter arbeiten, haben größere Freiheit. Ein ethischer Leiter anerkennt die Rollen der Angestellte, und sie sichert ihnen mehr Möglichkeiten ihre Fähigkeiten sich zu entfalten. Infolgedessen verlassen sich die Anderen auf solchen Leiter viel stärker, die einzelnen Individuen, die die Organisation bilden sind wichtig für ihn, er kümmert sich um sie. Sie oder er meint so, dass die Zufriedenheit des Individuums mit ihrem Platz und ihrer Umgebung in der Organisation erfolgreich macht und die Verwirklichung der Ziele garantiert.[17]

Das Gegenteil der ethischen Führung ist die despotische Führung. Mit diesem Stil nützt der Leiter die negativen Eigenschaften der Angestellten aus. Ein despotischer Leiter stellt der Funktion der Organisation in den Dienst des eigenen Interesses. Nachdem kann der Charakter des Leiters das Charakteristikum der Führung beeinflussen, kann ein despotischer Leiter die Atmosphäre eines Arbeitsplatzes vergiften. Vergeblich funktionieren die Mitarbeiter voll mit Gutwilligkeit, wenn ein Vorgesetzter fähig ist, die Schlechteste aus den besten Arbeitnehmern hervorzurufen.

II. Die Bedeutung der Rechtstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein Grundbegriff der Rechtswissenschaft, sondern auch ein allgemein gültiger Begriff. Nach einem Bericht der Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) des Europarates ermöglicht die Rechtsstaatlichkeit einerseits den Durchbruch der Menschenrechte, andererseits der Demokratie. Die Wurzel dieses Begriffs gehen bis zur bürgerlichen Wendung, als die Bürger sich versuchen, gegen den Feudalismus gründliche Garantien zu erreichen. Dieser historische Vorlauf führt zur Geburt der Folgenden: "rule of law" in England, "État de droit" in Frankreich, Rechtstaat in nachheriger Deutschland, oder die "due process" Klausel in Amerika (Trócsányi - Schanda, 2014.).[18] Nach Ungarn kam dieser Begriff mit deutscher Übermittelung, so übte die Rechtphilosophie von Kant großen Einfluss. Zwar nutzte Kant den Begriff "Rechtsaat" nicht, aber er gab eine neue Beschreibung des Staats, und er bestimmte dessen moralischen Inhalt:[19] die Regeln des Rechts müssen den Anforderungen der Ratio und der Moral geeignet sein. So können den allen Bürgern zugehörige Freiheit, Gleichheit und Unabhängigkeit zur Geltung kommen. Die teilweise unterschiedlichen Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit in den oben erwähnten Saaten werden heutzutage als ein gemeinsames europäisches Erbe verfasst, das sich im Bericht der Venedig-Kommission auch spiegelt. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein zusammengesetzter Begriff, der sich von mehr anderen mit der Demokratie verbundenen Begriff aufbaut. Dieser Bericht teilt die Folgende zur Rechtsstaatlichkeit ein: die Herrschaft des Rechts, die Versicherung der Recht-

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lichkeit; die Anforderung der Rechtssicherheit; das Verbot der Eigenmächtigkeit; das Recht, sich an unabhängigen Gericht zu wenden; der Schutz der Menschenrechte; das Verbot der Diskriminierung; das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Das Thema erlaubt nicht, dass wir uns mit allen Elementen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, deshalb konzentriere ich mich auf Einzige, der mit dem Verhältnis zwischen der Hochschule und der Regierung eng verknüpft. Die Rechtssicherheit ist nämlich untrennbar mit dem Begriff des Rechtstaats verbunden. Wie wir in der deutschen Fachliteratur lesen können, ist die Rechtssicherheit ein wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips.[20]

Nach der Rechtwissenschaft wird die Rechtsicherheit durch zahlreisen anderen rechtlichen Anforderungen gebildet: z.B. die Öffentlichkeit und die Abstimmung in der Rechtsetzung, die Versicherung der nötigen Vorbereitungszeit, die Eindeutigkeit der Norm, die Berechenbarkeit, das Rückwirkungsverbot. Der Gesetzgeber lässt genügende Vorbereitungszeit, wenn der Zeitraum zwischen der Erscheinung und des Inkrafttretens der Rechtsnorm genug ist, die Rechtsunterworfenen zu erkennen. Die zu kurze Vorbereitungszeit kann mehrere Gründe haben. Erstens kann sie vorkommen, falls die Regierung die vorherige Diskussion, vermutlicher Widerstand vermeiden möchte. Zweitens kann es vorkommen, dass der Gesetzgeber nicht sicher ist, was und wie er regeln will. Wenn der Staat unsicher ist, können diese zwei Verursache sich verknüpfen. Wir können zu beiden Fällen Beispielen aufführen. Es ist auch ersichtlich, dass die Rechtsnormen oft nur den Zwecken der Regierung ohne gesellschaftliche Notwendigkeit und die Unterstützung der Mehrheit der Gesellschaft dienen. Infolgedessen sind diese Komponenten indirekte Bedingungen des Rechtstaats. Die Schwäche der erwähnten Elemente merken immer den Mangel der Rechtssicherheit, welche Tatsache die Existenz des Rechtstaats auch fraglich macht. Eine andere Bedienung der Rechtsicherheit ist die Berechenbarkeit, die von der Strategie der Gesetzgebung untrennbar ist. Die Strategie der Rechtsetzung kann die relative Ständigkeit der Norme sichern. Wie das Zitat von Fliedner zeigt, ist es nicht nur in Ungarn ein bedeutendes Problem, sondern auch in Allgemeinem, dass die Gesetzgebung immer die täglichen Veränderungen der Politik reflektiert, auf einen Einzelfall, der "in den Medien heftig diskutiert wird", mit "einer entsprechenden Einzelfallregelung" reagiert und der Gesetzgeber eine Menge Ausnahmeregelungen erlässt. Diese Phänomene hindeuten auf den Mangel oder die Formalität der Strategie der Rechtsetzung.[21] Diese Attribute können über die ungarische Gesetzgebung auch gesagt werden, die Regierungen schaffen im Allgemeinen ähnlich. Ab 2010 einführte die Regierungsmehrheit eine neue Übung: die einzelne Abgeordnete, die der Regierungspartei anhören, bringen die Gesetzentwürfe und Gesetzesänderungen ein. Diese Lösung half und hilf der Regierung die gesellschaftliche Diskussion zu vermeiden, weil diese Pflicht die Regierung nur dann belastet, wenn der für den gegebenen Fachbereich verantwortlichen Minister einen Gesetzentwurf unterbreitet. Die gesellschaftliche Diskussion ist nur für Vorlagen eines Ministers obligatorisch, aber eben nicht bei Vorlagen durch einen einzelnen Abgeordneten. Manchmal sichert die Regierung eine Abstimmung über einzelne Gesetzentwürfe, aber sie ist eher formell. Im meisten Fälle wird die wirkliche öffentliche Debatte aber vermiedet. Besonders ist diese Praxis auffällig bei Gesetzänderungen. Die typische Weise die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn die Gesetzentwürfe nicht von dem Minister, sondern durch einen Abgeordneten eingebracht werden, weil die gesellschaftliche Teilnahme erst dann vorgeschrieben wird, wenn den Entwurf von der Regierung vorgeschlagen wird. So erfährt die Öffentlichkeit oft von einem Gesetzentwurf erst dann, wenn die Vorlage auf die Homepage des Parlaments veröffentlicht wurde oder ein prominentes Mitglied der Regierungspartei eine Presskonferenz abhält. Ein typischer Fall der formellen Abstimmung ist, unmöglich kurze Zeit für die Diskussion zu sichern, wie es mit der Ungarischen Rektorenkonferenz verbunden gewöhnlich ist. Das Ministerium übersendet nämlich die mit dem Hochschulwesen verknüpfte Gesetzentwürfe an die Rektorenkonferenz zur Begutachtung so, dass die Frist, die das Ministerium regelmäßig festsetzt, nicht mehr als einige Tage beträgt, die gerne auf das Wochenende gelegt werden. Weil die Rektorenkonferenz den Entwurf routinemäßig an die Hochschulen weiterleitet, bleibt den Hochschulen nicht selten nur besonders wenige Zeit, die unmöglich kurz ist, eine Vorlage durchzulesen und die Vorschläge zusammenzustellen, und den eventuellen Widerspruch mitzuteilen. Zwar erwecken dieses Mittel den Anschein der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, aber die Regierung kümmert sich nicht um die Meinungen der Betroffenen oder die Vorschläge der Experten, weil sie den flüssigen Durchbruch des politischen Willens nur hindern. Die Bürger können oft die Hintansetzung der gesellschaftlichen Abstimmung erfahren. Diese Übung ergibt ein weiteres Problem:

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Wenn ein Gesetz schlecht vorbereitetet wird, zieht es die Notwendigkeit zahlreicher neueren Gesetzänderungen. Und natürlich werden diese Gesetzänderungen auch mit Übereile ausgearbeitet, die eine neuere Gesetzänderung ergibt. Um solchen Umstände ist das Niveau der Rechtsordnung besonders niedrig.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass die oben erwähnten Anforderungen in den gegebenen Gesetzen bestimmt werden. Also verletzt die Regierung mit der dargestellten Übung ihre gesetzliche Pflicht, und nicht nur eine theoretische Postulate der gründlich vorbereiteten Gesetzgebung. Sowohl das Gesetz über die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Vorbereitung der Rechtsnormen (im Weiteren: Teilnahmegesetz), als auch das Gesetz über die Rechtsetzung halten die Regeln der Abstimmung und der Versicherung der Öffentlichkeit. Das Teilnahmegesetz schreibt vor, dass die Entwürfe und die Begründungen von verschiedenen Rechtsnormen in die gesellschaftliche Abstimmung gegeben werden müssen. Es wird sowohl durch die sogenannte allgemeine Abstimmung, als auch durch sogenannte direkte Abstimmung erfolgt. Erstens wird der Entwurf im Internet veröffentlicht und begutachtet. Zweitens bittet der Minister um die Stellungnahme ausgewählter Personen, Institutionen und Organisationen. Im beiden Fälle ist es wichtig, eine Effektivitätsmessung zu machen, und zu veröffentlichen. Zwar erscheint es so, dass die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Betroffenen unbedingt wesentlich ist, aber das Teilnahmegesetz führt mehrere Gründe auf, die die gesellschaftliche Abstimmung ausschließen. So kann die Regierung diese gesetzliche Pflicht vermeiden.

Zwar können wir leider die Fälle, in den die Anforderungen des Gesetzes über Rechtsetzung auch nicht zur Gelten kommen, lang aufführen, aber die Rahmen dieser Studie lassen nicht, alle Fälle zu analysieren und alle Beispiele zu den einzelnen Fällen aufzuzählen. Über Rechtssicherheit und folglich über auch Rechtsstaatlichkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn ihre Vorschriften völlig und nicht nur formell erfüllt werden. Wo diese Erwartung überhaupt nicht eintrifft, ist das Element, in dem die Problematik des Verhältnisses des Ministers und Universitätsleiters ersichtlich wird, die Hinzuziehung zu Entscheidungsfindung. Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil wir nämlich gerade hier den Konnex zwischen der Rechtstaatlichkeit (und als auch der Rechtsicherheit) und dem Prinzip der ethischen Führung erfassen können.

III. Das Hochschulrecht als ein Band zwischen der Rechtstaatlichkeit und der ethischen Führung

Sowohl die öffentliche Rechtswissenschaft, als auch die Führungswissenschaft versuchte die zwei Bedeutungen des die Führung aufschreibenden Begriffs abzugrenzen. Es sind nämlich unterscheidbar zwei Fälle: wenn die Führung innerhalb der Organisation gelangt, und wenn sie zwischen zwei untergeordnete Organisation funktioniert. Zwischen diese Fälle ist der Unterschied wesentlich. In der wissenschaftlichen und offiziellen ungarischen Sprache sind zwei Wörter, die die verschiedenen Bedeutungen ausdrücken können: für den ersten Fall "vezetés" (Führung), für den zweiten Fall "irányítás" (Leitung) sind geeignet. Deshalb begrenze ich in den folgenden die Bedeutungen, und wenn ich über die Führung spreche, beziehe ich auf den in der Organisation existierenden Fall. Zwischen zwei Organisationen ist betonter, dass die eine Organisation die andere kontrolliert. Die ethische Führung existiert in der oben dargestellten Bedeutung nur innerhalb einer Organisation. Normalerweise können wir über keine ethische Führung im Verhältnis der Regierung und der kontrollierten Organisationen sprechen. Im Allgemeinen wird keine solche Beziehung auch zwischen der Regierung und der Universitäten gesehen. Natürlich, wenn die Regierung mit dem Hochschulwesen verbundene Wirkungskreise übt, kann sie Kontrollfunktionen versehen. Und so kann und muss ein Träger auch die Hochschule kontrollieren. Im ersten Fall erscheint dieser Rechtkreis in der Fähigkeit der Regelung, im zweiten Fall tritt es in einzelne strategische Entscheidungen und in der Bewilligung der institutionellen Vorschriften, anderen Dokumenten, Ernennungen, Haushalten usw. Aber weder die Kontrolle, noch die erwähnten Wirkungskreise bedeuten keine klassischen Rechtskreise eines Arbeitgebers. Im Gegenteil damit, konstituiert das ungarische Hochschulgesetz den Letzteren. Der Minister, der für Bildung verantwortlich ist, kann nicht nur die Funktion der Universitäten kontrollieren oder Bewilligungsrechtskreis üben, sondern besitzt der Minister eine fast unbeschränkte Kompetenz. Und es gibt keine detaillierte Regelung über den Inhalt der ministeriellen Arbeitgeberbefugnis. Im Fall des Kanzlers ist die Norm recht einfach: Das Hochschulgesetzt bestimmt nur, dass dem Minister die Arbeitgeberbefugnisse zustehen. So kann der Minister sowohl den Arbeitskreis und den Lohn dieser Leiter festsetzen, als auch ihm unmittelbare

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Weisungen erteilen. Und der Rektor sowie der Kanzler haben die Pflicht, laut seiner Weisung vorzugehen. So ist das Weisungsrecht der weitere Inhalt der Arbeitgeberbefugnis. Das Weisungsrecht ist eigene Essenz der Rechtskreise, die der Arbeitgeber üben kann. Mit diesem Recht kann der Arbeitgeber die Aufgaben bestimmen, konkretisieren, und die Erwartungen verlauten. Die andere Seite des Weisungsrechts ist die Pflicht - in diesem konkreten Fall - des Rektors und des Kanzlers, die Weisung folgsam durchzuführen. Es gibt nur manche Fälle, in den die Weisung verweigert werden muss oder kann. Das Weisungsrecht webt das Ganze des Arbeitsrechtsverhältnisses durch, so sitzt es die Funktion der Organisation auch fest. Mit dem Weisungsrecht kann der Minister das Leben einer Universität direkt beinfließen.

So vermischen sich die Führung und die Kontrolle, und die Grenze verfließt zwischen den zwei selbständigen Organisationen. So wird der Minister der Chef des Rektors und des Kanzlers sein. Es ist selbstverständig, dass diese Lösung die Autonomie schwer verletzt. Das Problem der Autonomie der ungarischen Universitäten ist leider auch ein wichtiges und aktuelles Thema, darüber könnten wir eine separate Studie schreiben. Wir sollen uns aber auf das originelle Thema konzentrieren.

Wie Peter Hanau geistreich verfasst hat, im Hochschulwesen muss man oft zwischen Hindernissen, die durch Rechtsnormen errichtet werden, lavieren, besonders in einem Leitungsamt.[22] Das ungarische rechtliche Umfeld ist aber nicht nur eine Herausforderung für die Universitätsleiter, sondern ist das funktionelle Verhältnis unübersehbar und unberechenbar. Die Aufgabe dieser Universitätsleiter ist, geeignete und vorschriftsmäßige Entscheidungen so zu treffen, dass man nie wissen kann, ob man richtig handelt oder den Erwartungen entspricht, ja welche Anforderungen überhaupt befriedigt werden sollen. Unter solchen Umständen fühlen sich die Leiter der staatlichen Institute in ständiger Ungewissheit und müssen immer Angst von der Möglichkeit haben, vom Ministerium zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Wenn wir akzeptieren, dass das Verhältnis zwischen dem Minister und dem Rektor sowie dem Kanzler, als Führung beschrieben werden kann, können wir eine Analogie zwischen der Rechtsetzung und dem Mittel der Führung finden. In diesem Fall kann die Entscheidung über ein Gesetz solche Handlung sein, wie eine typische Entscheidungsfindung innerhalb einer Organisation. Früher haben wir gesehen, dass die Rechtsetzung im Allgemeinen mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Betroffenen läuft. Diese Eigenartigkeit steht sehr weit von der Anforderung der ethischen Führung. Dieses Umfeld wird dadurch erschwert, dass der Minister nicht nur der Verantwortliche für ein Ressort, sondern gleichzeitig Politiker und der Vollstrecker des politischen Willens ist. Die ständigen Gesetzänderungen, ungenauen Bestimmungen und unklaren Normen verursachen, dass die Leiter ihre Pflichten, ihre Aufgaben und die Erwartungen kaum kennen. Nicht nur im Fall der Rechtsetzung, sondern auch in weiteren Fällen kommt der oben erwähnte Ausschluss der Öffentlichkeit zur Geltung. Der Minister trifft in zahlreichen Fälle Entscheidungen, und vorbereitet die täglichen Funktioniere der Universitäten ohne die Hinzuziehung der Betroffene. Das Rechtsinstitut des Kanzlers ermöglicht für die Regierung, über die Angelegenheit der Universität nicht mehr mit dem Rektor, nur mit dem Kanzler zu sprechen. Nämlich ist es einfacher, eine Weisung durch den Kanzler zu verlauten. So kann ein Rektor mit dem Ministerium nur sehr schwer kommunizieren. Man kann solchen Eindruck haben, dass die Zusammenarbeit mit der Regierung, die Anhörung der Meinungen, oder eine günstige Entscheidung keine natürliche Erwartung ist, sondern hängt deren Versicherung von der Gnade des Ministers ab. Folglich wird die Funktion eine Universität durch die aktuelle, oft innerhalb einer Woche mehrmals radikal sich ändernde politische Richtung beeinflusst. Diese Umstände ermöglichen, oft Fehler zu machen. Über diese Technik der Führung können wir festlegen, dass die auch sehr weit von der Anforderung der ethischen Führung steht. Der Führungsstil, den die ungarische Regierung praktiziert ist der, was die Fachliteratur, als despotische Führung bezeichnet.[23]

IV. Fazit

Wie es am Anfang dieser Studie dargestellt wurde, die Theorie der ethischen Führung hilft darum, eine Organisation den Regeln gemäß durch persönliche und interpersonelle Beziehungen zu leiten, sowie die Angestellten mit zweiseitiger Kommunikation, Befestigung und Entscheidung zu führen.[24] Wir konnten auch sehen, wenn die Erwartungen der ethischen Führung zur Geltung kommen, wird die Funktion der Organisation viel effektiver, viel erfolgreicher. Es auch ersichtlich geworden, dass die Regierung sich nicht um die Anforderung der ethischen Führung kümmert. Ehrlich gesagt, wir können vermuten, dass das Ministerium den Begriff der ethischen Führung

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nicht kennt. So können wir sicher äußern, dass die Rechtstaatlichkeit und die ethische Führung sich mit einander nicht nur nicht treffen, sondern auch selbst nicht zur Geltung kommen. Bedeutet es, dass die Konnex dieser zwei Begriffe nicht möglich ist? Ich glaube, überhaupt nicht.

Sowohl die Regierung, als auch der Minister sollten den Mitteln der ethischen Führung verwenden. Wie es früher erwähnt wurde, sind der ethische und der despotische Führungsstil das Gegenteil von einander. Wenn der despotische Führungsstil das Allgemeinbefinden der Hochschulleiter, sowie die Leistungsfähigkeit der gesamten Organisation verschlechtert, verbessert die ethische Führung diese. Die Ängste und Ungewissheiten der Universitätsleiter greifen auf die anderen Mitarbeiter über, die auch ihre Begeisterung verlieren. Am solchen Arbeitsplatz ist das einzige Ziel, den Arbeitstag zu überleben. Hier gibt es keine gemeinsamen Erfolge und auch keine Innovation.[25] Folglich werden die Hochschulen immer weniger erfolgreich und effektiv. Noch dazu werden der Rektor und der Kanzler dafür verantwortlich sein, dass die von denen führende Organisation die Erwartungen der Regierung nicht erfüllt. Natürlich findet die Regierung keine eigene Verantwortung für diese Folgen. Sie interveniert direkt in die Tätigkeit der Hochschulen von dem Minister, oder versucht, vielleicht neue Leiter zu ernennen. Aber im Allgemeinen verfasst eher immer neuere und neuere Rechtsnormen, die die Freiheit der Hochschulen und dadurch ihre Autonomie begrenzen können. Sowohl die Intervention, als auch die Rechtsetzung verletzen die Autonomie der Universitäten immer schwerer.

Wenn die Regierung die Universitätsleiter in der Vorbereitung der Entscheidung und der Rechtsetzung hinzuziehen würde, auf die Probleme sowie auf die Bedürfnisse der Universitäten berücksichtigen würde, könnte mehrmals solche Lösungen finden, mit den die Hochschule helfen würde, viel besser Leistung zu erholen. Dann würde die Regierung weniger Rechtsnorme brauchen, und müsste die Regeln nicht so häufig ändern. Das Allgemeinbefinden der Mitarbeiter an den Universitäten wäre auch besser. Sie könnten sich auf ihre Arbeit konzentrieren, würden sie sich lieber und begeisterter beschäftigen.

Als Zusammenfassung können wir feststellen, dass die Konnexe der ethischen Führung und der Rechtstaatlichkeit im Hochschulwesen möglich ist. Nur eine Frage bleibt noch hier: warum wählt die Regierung doch den despotischen Führungsstil? ■

NOTEN

[1] Heider, Fritz: The Psychology of Interpersonal Relations. Wiley, New York 1958. Zitiert: Hastorf, Albert H. - Schneider, David J. - Polefka, Judith: Person Perception. Addison-Wesley Publishing Company, Reading, Menlo Park, London, Don Mills, 1970. pp. 78-79.

[2] Hamilton, V. Lee: Who is responsible? Toward a Social Psychology of Responsibility Attribution. Social Psychology. 1978.4. p. 316.

[3] Hamilton V. Lee - Sanders, Joseph: Crimes of Obedience and Comformity in the Workplace. Surveys of Americans, Russans and Japanese. Journal of Social Issues, 1995.3. p. 69., Kelley, Harold A. - Michela, John S.: Az attribúció elmélete és kutatása. In: (Hunyady, György ed.): Szociálpszichológia. Gondolat Kiadó, Budapest 1984. pp. 58-59., p. 64.

[4] Hamilton: pp. 316-324.

[5] Hamilton - Sanders: p. 69., Kelley - Michela: pp. 58-59., p. 64.

[6] Fiske, Susan T.: Társas alapmotívumok. Osiris Kiadó, Budapest 2006. pp. 177-179.

[7] Markman, Keith D. - Tetlock, Philip E.: "I couldn't have known": Accountability, foreseeability and counterfactual denials of responsibility. British Journal of Social Psychology, 2000. pp. 315-317., 319-322.

[8] Hamilton - Sanders: pp. 69-70.

[9] Hamilton - Sanders: ebd.

[10] De Hoogh, Annabel H. B. - Hartog, Deanne N. Den: Ethical and despotic leadership, reltionships with leader's social responsibility, top management team effectiveness and subordinates' optimism: A multi-method study. The Leadership Quarterly. 2008.3. pp. 297-298.

[11] Burns, James M.: Leadership. Harper & Row, New York 1978, Bass, Bernard M.: Leadership and performance beyond expectations. The Free Press, New York 1985

[12] Bakacsi, Gyula: A szervezeti magatartás alapjai. AULA, Budapest 2010. pp. 150-151.

[13] Ballen, Joe: Servant Leadership: A passion to serve. In: (Larry C. Spears ed.): Insights on Leadership: Service, Stewardship, Spirit and Servant Leadership. John Wiley and Sons Inc. New York 1998. Den Begriff ist detaillierter übergearbeitet im folgenden Werk: Patterson, Kathleen: Servant leadership: A theoretical model. Unpublished doctoral disertation. Regent University, Virginia Beach 2003. Es ist angeführt hier: Patterson, Kathleen - Redmer, Timothy A. O. -Stove, A. Gregory: Transformational Leaders to Servant Leaders versus Level 4 Leaders to Level 5 Leaders: The Move from Good to Great. CBFA Annual Conference, 2003. 10. (http://www.cbfa.org/Patterson.pdf, 2016.08.11.)

[14] Patterson - Redmer - Stove: p. 4.

[15] Brown, Michael E. - Trevino, Linda K. - Harrison, David A.: Ethical leadership: A social learning perspective for construct developement and testing. Organisational Behaviour and Human Decision Process. 2005.2. pp. 117-134. Zitiert: De Hoogh - Den Hartog: p. 298.

[16] De Hoogh - Den Hartog: pp. 297-298.

[17] Patterson - Redmer - Stove: pp. 5-8.

[18] Trócsányi, László - Schanda, Balázs: Bevezetés az alkotmányjogba: Az Alaptörvény és Magyarország alkotmányos intézményei, HVG-ORAC, Budapest 2014. p. 31.

[19] Szilágyi, Péter: Jogi alaptan, ELTE Eötvös, Budapest 2014

[20] Isensee, Josef - Kirchhof, Paul: Handbuch des Staatsrechts, Band II. Verfassungsstaat, Heidelberg 2004, p. 586.

[21] Fliedner, Ortlieb: Rechtsetzung in Deutschland, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2013. pp. 72-73.

[22] Hanau, Peter: Fröhliche Rechtswissenschaft, Köln 2009. pp. 175-176.

[23] De Hoogh - Den Hartog ebd.

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[24] Brown - Trevino - Harrison: pp. 117-134, zitiert noch: De Hoogh - Den Hartog: p. 298.

[25] Fiske: pp. 164-166.

Lábjegyzetek:

[1] Der Autor ist PhD, Dozent, Eötvös-Loránd-Universität, Pädagogische und Psychologische Fakultät, Institut für Erziehungswissenschaft, Forschungsgruppe für Hochschulwesen und Innovation

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