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Zoltán Varga[1]: Digitalisierung in der ungarischen Steuerverwaltung* (MJSZ, 2021/1., 1. Különszám, 338-348. o.)

Einführung

Ich möchte mit diesem Artikel Herr Professor András Torma an seinem 65-sten Geburtstag begrüßen. Wir können drei Säulen der Digitalisierung in Bezug auf ungarische Steuerverfahren unterscheiden, nämlich die Einführung von Online-Registrierkassen, einerseits die EKÁER, Das bedeutet das elektronische Straßengüterverkehrskontrollsystem, und andererseits das Online-Rechnungsstellungssystem. In diesem Artikel werde ich die Hauptmerkmale dieser drei digitalen Innovationen überprüfen.

1. Die Online-Registrierkasse

Online-Registrierkassen sind bereits Teil unseres täglichen Lebens geworden, aber es lohnt sich auch, über die Ausrüstung selbst zu sprechen, was daran neu ist und warum es notwendig wurde, den gesamten Maschinenpark zu ersetzen. Die Registrierkasse ist auf staatlicher Seite ein Gerät zur Erfassung der Einnahmen des Steuerpflichtigen und hat als solche die berechtigte Erwartung, dass sie Verkaufsdaten genau und überprüfbar erfasst. Wie dies auf die sicherste Weise geschehen kann, hängt natürlich immer vom technologischen Niveau des Zeitalters ab. In Ungarn sind die Mindestbedingungen für Registrierkassen seit 1990 praktisch unverändert. Fast 80% der seitdem lizenzierten und vor der Einführung der Online -Registrierkassen vorherrschenden Arten von Registrierkassen wurden zwischen 1990 und 2003 lizenziert. Daher war eine durchschnittliche ungarische Registrierkasse -"Pre-Online-Registrierkasse" - vor zwei Jahrzehnten auf technischem Niveau, "dank" vieler Typen, die aufgrund veralteter Technologie leicht zu missbrauchen, zu erkennen und zu kontrollieren waren. Sie war sogar noch schwieriger und

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umständlicher. Die Prüfungserfahrung der Steuerbehörde hat gezeigt, dass es eine Reihe von Registrierkassen gibt, die zur Manipulation auf dem Registrierkassenmarkt geeignet sind und die die Möglichkeit für Steuerzahler nutzen, erhebliche Einnahmen aus dem Haushalt abzuziehen. Dies verursachte Schäden im Budget und auch einen Verlust für die Unternehmer, die mit dem missbräuchlichen Unternehmer konkurrieren mussten. Der Betrieb der traditionellen Registrierkassenbestände war daher auf nationaler Ebene inakzeptabel teuer. Ziel der Verordnung war es, nicht nur Registrierkassen, die den Bedürfnissen des Zeitalters entsprechen, auf den ungarischen Markt zu bringen, sondern auch den Missbrauch, der früher durch technische Vorschriften möglich war, zu verhindern. Im letzteren Fall bestand die Aufgabe der Gesetzgebung unter anderem darin, sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten zu einem späteren Zeitpunkt nicht geändert oder gelöscht werden konnten, einen Missbrauch durch Löschen und "Umschreiben" des Steuerspeichers zu verhindern und alle Einträge aufzuzeichnen, auch wenn sie später gelöscht wurden. Der NAV-Server kennt jederzeit die Kommunikationsmittel, um das Klonen von Registrierkassen zu verhindern und zu verhindern, dass selbst fiktiver Datenverkehr, der von einem Tablet generiert wird, als Teil eines Datendienstes übertragen wird. Die neuen Anforderungen wurden durch die neue Verordnung erfüllt, indem eine separate Einheit für Online-Registrierkassen geschaffen wurde. Diese separate Einheit wird aufgerufen Steuerkontrolleinheit, die nichts anderes ist als die unabhängig voneinander trennbare geschlossene elektronische Datenspeicher- und mobile Datenkommunikationseinheit der Registrierkasse, die Steuerdokumente mit Dateninhalt enthält, die gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Registrierkassenverordnung festgelegt wurden, sowie elektronische Aufzeichnungen, die einen integralen Bestandteil davon bilden und stellt eine verschlüsselte Datenkommunikation zwischen der Registrierkasse und dem Nettoinventarwert bereit und verwaltet diese. Die Steuerkontrolleinheit ist somit eine Datenspeicher- und Kommunikationseinheit. Als Datenspeichereinheit stellt sie die Speicherung der Daten der von der Registrierkasse erstellten Dokumente sowie anderer technischer Informationen zur Registrierkasse sicher, so dass die Steuerkontrolleinheit nicht gelöscht und die darin gespeicherten Daten nicht geändert werden können. Als Kommunikationseinheit stellt die Steuersteuereinheit eine Datenverbindung zwischen der Registrierkasse und dem NAV über eine vom Hersteller integrierte SIM-Karte über eine Art mobile Datenverbindung bereit. Da die SIM-Karte vom Hersteller in die Steuerkontrolleinheit integriert wird, die von den Telekommunikationsdienstleistern bereitgestellt wird, wählt der Steuerpflichtige gleichzeitig mit der Auswahl der Registrierkasse einen Dienstleister. Neben der Tatsache, dass der Hauptzweck der Einführung von Online-Registrierkassen darin bestand, die Daten der staatlichen Steuerbehörde online zur Verfügung zu stellen, spielt die Vollständigkeit und Unveränderlichkeit der Daten und die diesbezüglichen Vorschriften möglicherweise eine noch wichtigere Rolle. Dies liegt auch daran, dass es während des Betriebs keine Probleme verursacht, wenn diese Kommunikation vorübergehend unterbrochen oder unterbrochen wird, aber auch dann nicht, wenn die technischen Bedingungen für die Datenbereitstellung nicht angegeben sind (das erforderliche elektronische Kommunikationsnetz ist nicht

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verfügbar), da die Datenspeicherfunktion stellt sicher, dass dieselben Daten bei einer sofortigen Anfrage und beispielsweise beim Senden der Daten nach einem Monat bei der Steuerbehörde eingehen.[1]

Die Verwendung von Online-Registrierkassen ist seit mehr als fünf Jahren obligatorisch. Heute werden die Daten von 213.000 Registrierkassen ständig vom Nationalen Steuer- und Zollamt eingesehen. Der erste ernsthafte Schritt im Kampf gegen die Schwarzwirtschaft bestand darin, die Nutzung der Online-Registrierkasse ab dem 1. September 2014 obligatorisch zu machen. Das anhaltende internationale Interesse an dem System, das derzeit aus 213.000 Kassen besteht, ist kein Zufall, da die innovativen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Aufhellung in drei Jahren Einnahmen in Höhe von mehr als 530 Mrd. HUF in die Staatskasse brachten. Zum 1. September 2014 waren noch 176.000 Online-Registrierkassen in Betrieb, und derzeit senden 213.000 Registrierkassen Echtzeitdaten an das Finanzamt. Unter den Gründen für das Wachstum können wir die Zunahme der Anzahl der Personen hervorheben, die für die Nutzung der Registrierkasse erforderlich sind, da am 1. Januar 2017 zehn neue Sektoren dem Online-System beigetreten sind und seitdem unter anderem Taxifahrer, Automechaniker, plastische Chirurgen, Wäschereien und Fitnessräume. Sie müssen ihr Einkommen in die Online-Registrierkassen einschlagen. Der Erweiterungsbedarf wird durch den Anstieg der Verkehrsdaten deutlich. Während der Jahresumsatz der Registrierkassen im Jahr 2016 9.780 Mrd. HUF betrug, war er bis 2017 - nach Einbeziehung neuer Sektoren - bereits auf 11.011 Mrd. HUF gestiegen. Neben dem Anstieg des Datenverkehrs brachte die Online-Kaufabwicklung auch erhebliche Summen in das Budget. Laut einer Studie der Kommission der Europäischen Union werden zwischen 2014 und 2016 aufgrund von Online-Registrierkassen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Steuererhebungen in den drei Jahren weiterhin 530 Mrd. HUF mehr Einnahmen in den Haushalt fließen. Die Digitalisierung ist im Kampf gegen Schwarzmarkt hilfreicher, sodass die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) erhält durchschnittlich 10 Millionen Einnahmen pro Tag, was nicht nur die Auswahl für die Kontrolle erleichtert, sondern auch die Umsetzung wesentlich effizienter macht. Die Online-Daten zeigen auch, wie viel Geld sich in den Kassen eines Unternehmers befindet, der lange Zeit keine großen Schulden beglichen hat. Die Technologie des fünfjährigen Online-Registrierkassensystems ist weltweit einzigartig, da Ungarns erstes Online-System zur wirtschaftlichen Aufhellung nicht nur die Einnahmen der Staatskasse erhöht, sondern auch mit der Beseitigung betrügerischer Steuerzahler den reinen Marktwettbewerb gewährleistet und so gesetzestreue, faire Unternehmen schützt.[2]

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2. Das Elektronische Kontrollsystem für den Warenverkehr auf öffentlichen Straßen

Der Zweck des Elektronischen Kontrollsystem für den Warenverkehr auf öffentlichen Straßen (im Folgenden: EKÁER) besteht darin, den staatlichen Steuer- und Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, den Warentransport mithilfe der Informationstechnologie in Echtzeit zu kontrollieren, um Mehrwertsteuerbetrug wirksamer einzudämmen. EKÁER zeigt diese Berichtspflichten an. Die wichtigsten regulatorischen Elemente des EKÁER-Systems sind folgende: - Berichtspflichten:

- Verpflichtung, Transport- und Produktdaten im Voraus zu melden, Verpflichtung, Änderungen an zuvor gemeldeten Transport- und Produktdaten zu melden

- Ankunft an der Abholadresse oder Benachrichtigung über den Beginn des Transports

- Bereitstellung einer Risikodeckung

- Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

- Anwendung eines offiziellen Schlosses[3]

Die detaillierten Regeln sind im Dekret 5/2015 über den Betrieb des Elektronischen Kontrollsystem für den Warenverkehr auf öffentlichen Straßen festgelegt. (II. 27.) NGM-Dekret (im Folgenden: EKÁER-Dekret). Bei der Beförderung eines riskanten Produkts mit einem gebührenfreien Fahrzeug beträgt das Gesamtbruttogewicht der Produkte, die innerhalb eines Transports vom selben Versender zum selben Empfänger befördert werden, mehr als 500 kg, oder ihre kombinierte steuerfreie Gegenleistung beträgt mehr als 1 Mio. HUF.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Benachrichtigung vor der Lieferung erfolgen muss. Die Lieferung kann nur im Besitz der ausgestellten EKÁER-Nummer erfolgen. Bei intermodalem Verkehr, bei dem mehrere Verkehrsträger kombiniert werden, muss die Meldung nur bei Straßenverkehr erfolgen.[4] Aus Kundensicht ist EKÁER eine mit einem Internetbrowser verfügbare Weboberfläche, über die Sendungen nach der Registrierung gemeldet werden können. Anmeldung kann sein der Notifizierende, oder Registrierung des Beförderers.

Wenn sich der Registrant zum ersten Mal bewirbt, benötigt er eine EKÁER -Nummer. Der primäre Registrant kann der gesetzliche Vertreter oder ein ständiger Bevollmächtigter sein, eine sekundäre Registrierung kann für zusätzliche Personen erstellt werden. Die Repräsentationsrechte werden vom NAV ständig überwacht, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr von einer nicht autorisierten Person gemeldet werden können. Bei der Registrierung eines Spediteurs muss der Hauptnutzer der Registrierungsnummer des Spediteurs die Möglichkeit geben, bestimmte Daten über die von ihm transportierten Waren im System zu verwalten. Gleichzeitig ist EKÁER in den Händen der Steuerbehörden wesentlich operativer, da es sich zusätzlich zu

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den oben genannten Verpflichtungen um ein kohärentes System handelt, das von anderen Akteuren extern unterstützt wird. Zusammenarbeit mit dem Nationales Amt für Lebensmittelsicherheit, der Organisation, die das Straßenkamerasystem betreibt, und anderen Behörden im Rahmen des Systems.[5]

Zusammenfassend ist EKÁER ein technisches System zur Überwachung, Kontrolle und Registrierung des Warenverkehrs, das von der ungarischen nationalen Steuer-und Zollverwaltung eingerichtet und betrieben wird und dessen Hauptzweck darin besteht, die Anzahl der Missbräuche im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und der Mehrwertsteuer zu verringern. Das System umfasst Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten und Warenbewegungen zum Verkauf an den ersten inländischen Nichtendverbraucher sowie die vorherige elektronische Erfassung dieser gesetzlichen Daten durch die Steuerbehörden und die Benachrichtigung über die Sendung. Dies kann indirekt zur Bleichung der Schwarzwirtschaft führen, da das rechtliche Schicksal der transportierten Produkte überprüft werden kann, indem der tatsächliche Warenverkehr mithilfe von NAV und HU-GO (Mautzahlungssystem proportional zur zurückgelegten Strecke) ermittelt wird. Mit Hilfe dieser beiden digitalen Systeme ist es möglich, die Menge der steuerfrei gehandelten Waren erheblich zu reduzieren, da nur diejenigen, die im Voraus und regelmäßig benachrichtigt wurden, legal auf der Straße vermarktet werden können. Dieses Instrument schützt indirekt faire Marktteilnehmer, gutgläubige Käufer, verbessert die Gleichheit der Lastenteilung und trägt zur Erstellung solider Regierungsstatistiken und wirtschaftspolitischer Planungen bei. [6]

Bei Produkten, die in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde für die Lebensmittelkette fallen, gibt das EKÁER-System eine Nummer nur die Sendungen von Kunden mit der Kennung FELIR (Informationssystem zur Überwachung der Lebensmittelkette).

Unter dem Gesichtspunkt der Prüfung werden die EKÁER-Prüfungen vor Ort in der Regel von Finanzinspektoren durchgeführt, die, manchmal ergänzt durch Betriebssteuerinspektoren und NÉBIH-Mitarbeiter, eng mit dem offiziellen Dispatcher-Service der EKÁER-Gruppe zusammenarbeiten. Die Aufgabe dieses Dispatching-Service ist die vorläufige Risikobewertung, die Zuordnung zu gezielten Inspektionen sowie die sofortige Verarbeitung von Informationen, die bei Inspektionen vor Ort erhalten wurden, und die Identifizierung von Risikofaktoren. Während der Inspektionen vor Ort tauschen die Finanziers kontinuierlich Informationen mit diesem Team aus und führen Inspektionen durch, wie vom Dispatcher-Service festgelegt. Neben dem Risikoanalyseteam (Dispatcher Service) werden die Arbeiten der Inspektoren von den sogenannten durchgeführt Hilfreich ist auch das Programm EKÁER Analyzer, das die Kommunikation zwischen der EKÁER-Datenbank und dem Kameranetz des elektronischen Mautsystems ermöglicht. Mit dieser Hilfe kann die aktuelle Position der Waren anhand von Kennzeichen kontinuierlich überwacht werden, sodass festgestellt werden kann, ob die Waren verdächtig auf einer anderen Route als den in EKÁER gemeldeten Informationen verkehren.

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Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle kann der Transport von der Behörde während des Transports oder sogar beim Empfänger überprüft werden. Letzteres kann gerechtfertigt sein, da bestimmte Daten und Dokumente nur dem Empfänger zur Verfügung stehen und daher möglicherweise nicht während des Transports verfügbar sind (z. B. Rechnung). Darüber hinaus kann das Risikoanalyseteam es unter anderen Umständen für angemessen halten, die Sendungen zum Entladeort zu begleiten und erst dann mit der Inspektion zu beginnen. Bei Inspektionen vor Ort ist es wichtig, dass die Stammdaten des Steuerpflichtigen, die Entlade- und Verladestellen sowie die Daten der Sendung mit den Informationen und Daten vor Ort verglichen und auf dem Frachtbrief angegeben werden können. Es ist gut zu wissen, dass die Finanziers im EKÁER-System auch genau sehen, wann der Steuerpflichtige die EKÁER-Nummer angefordert hat. Daher kann es eine Unterlassung sein, wenn der Steuerpflichtige das Antragsverfahren für die EKÁER -Nummer erst zum Zeitpunkt des Beginns der Prüfung gestartet hat. Obwohl es den Finanzkontrolleuren in den meisten Fällen nicht möglich ist, genaue Messungen durchzuführen, können sie visuell feststellen, ob sich andere Waren als die im EKÁER-System nicht im Laderaum befinden oder ob das gemeldete Gewicht um eine Größenordnung vom Gewicht auf dem Fahrzeug und auf dem Lieferschein abweicht. Ein typischer Fehler bei der Überprüfung vor Ort besteht darin, dass die in der EKÁER gemeldeten Daten nicht mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Die Sendung kommt möglicherweise nicht an dem auf dem Frachtbrief angegebenen Ort an. Es befindet sich ein Vielfaches (oder nur ein Bruchteil) der deklarierten Sendung im Laderaum, nicht die deklarierte Ware oder Der als deklariert gekennzeichneten Ort (oder auf einem Transportdokument) ist für diesen Zweck überhaupt nicht geeignet. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Beispiele nicht nur auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen sind, sondern auch durch menschliche Nachlässigkeit, Probleme mit dem Logistiksystem oder Kommunikationslücken mit dem Partner verursacht werden können. Vor-Ort-Kontrollen können erheblich beschleunigt und vereinfacht werden, wenn der Beförderer die EKÁER-Nummer des betreffenden Beförderers hinreichend kennt und über ein Begleitdokument verfügt, das zusätzlich zu den im EKÁER-System bereitgestellten Informationen zur Klärung der Fakten enthält. Beispielsweise wird ein solches Dokument ausdrücklich zur Unterstützung der Befreiungsansprüche empfohlen, da bei der örtlichen Inspektion geklärt werden muss, auf welcher Grundlage der Transport von der EKÁER-Meldung ausgenommen ist, wenn die EKÁER-Nummer nicht angefordert wurde. Da dem Fahrer des Transports die Ausnahmeregelungen nicht unbedingt bekannt sind, kann viel Zeit gespart werden, indem den Finanzbeamten Unterlagen und Erklärungen zur EKÁER-Ausnahmeregelung für die betreffende Sendung erklärt werden. Zusätzlich zu den Inspektionen vor Ort ist es wichtig zu betonen, dass die Steuerbehörde die Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der EKÁER jederzeit während der Verjährungsfrist überprüfen kann. Das heißt, eine im Jahr 2015 angekündigte Sendung kann bis Ende 2020 nachträglich überprüft werden. Im Gegensatz zu Kontrollen vor Ort werden diese Kontrollen nicht mehr von Finanzinspektoren, sondern von Steuerinspektoren durchgeführt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass EKÁER-Verbindlichkeiten nicht von der Steuerbehörde im Rahmen von

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Steuerprüfungen für die Ex-post-Uberprüfung von Steuererklärungen geprüft werden, sondern vorwiegend als Ubereinstimmung mit der Uberprüfung bestimmter Steuerverbindlichkeiten geprüft werden. Dies bedeutet, dass unabhängig davon, ob die EKÁER-Berichte für einen Zeitraum später von der Steuerbehörde geprüft werden, derselbe Zeitraum weiterhin für eine andere Steuerart geprüft werden kann und solche EKÁER-Prüfungen keinen geschlossenen Zeitraum schaffen. Bei einer Expost-Inspektion hat die Steuerbehörde erheblich mehr Zeit als bei einer Inspektion vor Ort, sodass die Prüfer auch die Möglichkeit haben, weitere Informationen anzufordern. Darüber hinaus konzentriert sich eine solche Inspektion in der Regel nicht auf eine einzelne Sendung, sondern auf die Erfüllung aller EKÁER-Verpflichtungen, die von vorbereiteten Prüfern zu diesem Zeitpunkt für einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Es ist üblich, dass Untersuchungen aufgrund von Diskrepanzen zwischen dem Vergleich der EKÁER-Berichte für den angegebenen Zeitraum und der Umsatzsteuererklärung oder aufgrund der vom Dispatcher-dienst angegebenen Risiken eingeleitet werden. Ein Beispiel ist, wenn XYZ-123-Kennzeichen im System vorhanden sind (wenn keine realen Daten vorliegen), das Unternehmen die EKÁER-Nummer nicht schließt oder trotz der großen Anzahl von innergemeinschaftlichen Akquisitionen, die in der Mehrwertsteuererklärung ausgewiesen sind, gibt es im EKÁER-System keine oder nur wenige EKÁER-Nummernansprüche im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Akquisitionen. Mit der Einführung von Online-Rechnungsdaten wird erwartet, dass das System noch stärker integriert wird als derzeit. Infolgedessen ist es wahrscheinlich, dass detailliertere Informationen und Informationen mit mehreren Elementen das Screening von Steuerzahlern mit hohem Risiko effektiver machen, und es besteht die Hoffnung, dass sich die Kontrollen auf diejenigen Marktteilnehmer konzentrieren, bei denen der Verdacht auf Steuerbetrug besteht.[7]

3. Das Online-Rechnungssystem

Bei der Sicherung der Mehrwertsteuereinnahmen ist EKÁER kein System, das eine Lösung für alles an sich bietet. Hauptsächlich, weil es nur die Kontrolle des Warenverkehrs erlaubt, nicht die Kontrolle der Dienstleistungen. Wenn die Daten der auszustellenden Rechnungen der staatlichen Steuer- und Zollbehörde sofort oder in kurzer Zeit zur Verfügung stehen, können sie mit den Daten von EKÁER verglichen werden. Die beiden Systeme unterstützen sich gegenseitig und ihre Daten sind vergleichbar. Für die Dienste ausgestellte Rechnungen werden in den Umfang der Online-Datendienste mit einem IT-elektronischen Hintergrund aufgenommen, der eine effizientere Überwachung ermöglicht. Die Notwendigkeit, sich mit den Kontodaten vertraut zu machen, ist von der staatlichen Steuer- und Zollbehörde nicht neu, sie ist bereits 2006 entstanden. Zu diesem Zeitpunkt mussten verbrauchsteuerpflichtige Händler (die im täglichen Gebrauch Großhandelsaktivitäten betreiben) und verbrauchsteuerpflichtige Lagerhalter ein

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Kundenregister führen und Daten aus ihren Daten bereitstellen. Diese Datenbereitstellung lebt noch heute, derzeit 4006/2018, in Bezug auf die technischen Anforderungen für die Datenbereitstellung, die von einem vom Nationale Steuer und Zollamt herausgegebenen verbrauchsteuerpflichtigen Händler durchgeführt werden müssen. Verkaufsdaten müssen in fester Form gemäß den in den Informationen festgelegten Regeln bereitgestellt werden. Das Kundenregister und die daraus hergestellte monatliche Datenlieferung enthalten die Daten der für den Verkauf ausgestellten Rechnungen. Der Unterschied von Anfang an besteht darin, dass die Lagerhalter der Verbrauchsteuern die Kundenregisterdaten seit dem Start des EMCS-Systems nicht separat angegeben haben. Das EMCS ist die zukunftsweisendste Initiative auf EU-Ebene im Bereich der Verbrauchsteuern zur Kontrolle des Warenverkehrs.

Das 2010 eingeführte EMCS-Computersystem[8] soll die Bewegung verbrauchsteuerpflichtiger Produkte zwischen den Mitgliedstaaten überwachen. Vor dem Versand muss die Behörde des Versandmitglieds den Versender benachrichtigen, und der Empfänger muss bei Eintreffen der Waren die Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats über den Eingang der Sendung informieren. Der Prozess kann von verwandten Behörden überwacht werden, die auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen Inspektionen einleiten können. Seit dem 1. Januar 2013 ist es obligatorisch, der Steuerbehörde Daten zu inländischen Transaktionen bei Rechnungen mit einer Mehrwertsteuer von 2 Mio. HUF mit einem inländischen Mehrwertsteueraggregat zur Verfügung zu stellen, das ab dem 1. Januar 2015 an 1 Mio. HUF geliefert wurde. Das am 1. Juli 2018 eingeführte Online-Rechnungsstellungssystem ist eine Weiterentwicklung dieses Berichtssystems.

Regulatorischer Hintergrund für die Online-Rechnungsstellung

- Gesetz CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer. Anhang 10 des Mehrwertsteuergesetzes (im Folgenden: Mehrwertsteuergesetz),

- Gesetz XLIII von 2002 über die vereinfachte Gewerbesteuer § 16 Abs. 9 des Eva-Gesetzes (im Folgenden: Eva-Gesetz),

- Dekret 2/2018 über die Identifizierung der Rechnung und des Belegs durch die Steuerverwaltung sowie über die Steuerkontrolle von in elektronischer Form gespeicherten Rechnungen. (VI.1.) Geändert durch Dekret 23/2014. (VI.30.) NGM-Dekret (im Folgenden: Rechnungsdekret)

hat es geschaffen.

Das Rechnungsprogramm übermittelt mindestens den obligatorischen Dateninhalt der ausgestellten Rechnung und des rechnungspflichtigen Dokuments gemäß dem Mehrwertsteuergesetz unmittelbar nach Ausstellung der Rechnung oder des Rechnungsdokuments im XML-Format in der in der Bekanntmachung der staatlichen Steuer- und Zollbehörde angegebenen Weise und Datenstruktur. an die staatliche Steuer- und Zollbehörde gemäß § 13/A Abs. 1 des Rechnungsdekrets. Die beiden wesentlichen Änderungen waren die Reduzierung der Wertgrenze des

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Mehrwertsteuerinhalts auf 100.000 HUF und die Änderung der Methode zur Datenbereitstellung.[9]

Die Daten müssen auf Rechnungen angegeben werden, die von einem im Inland registrierten Steuerpflichtigen an einen anderen im inland registrierten Steuerpflichtigen mit einem Mehrwertsteuergehalt von mindestens 100.000 HUF ausgestellt wurden. Für Produkte, für die eine Rückbelastung anfällt, besteht keine Meldepflicht. Der Umfang der zur Verfügung zu stellenden Daten entspricht dem Umfang der in § 169 des Mehrwertsteuergesetzes enthaltenen Daten, in dem die inhaltlichen Anforderungen der Rechnung festgelegt sind. Die Bereitstellung von Daten hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige ein Rechnungsprogramm oder eine gedruckte Rechnung verwendet, und die Registrierkasse liefert Daten zu der von der Online-Registrierkasse ausgestellten Rechnung. im Falle der Ausstellung einer Rechnung ändert sich somit die Verpflichtung zur Bereitstellung von nachträglichen informationen, die deklarationspflichtig sind, bleibt jedoch gleichzeitig für die Steuerzahler, die die Rechnung erhalten, natürlich mit der neuen Wertgrenze von 100.000 HUF. Ähnlich wie bei EKÁER ist eine Registrierung erforderlich, um die Online-Rechnungsdaten zu vervollständigen. Neben der dort gefundenen primären und sekundären Benutzerregistrierung ist auch eine technische Benutzerregistrierung erforderlich, um eine direkte Maschine-zu-Maschine-Verbindung gemäß § 13/A Abs. 2 des Kontodekrets herzustellen. Bei Computerrechnungen werden die Daten sofort zur Verfügung gestellt, das Ausstellungsdatum der Rechnung ist der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung geschlossen wird. Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist das Datum, an dem die Details der Rechnung nicht mehr geändert werden können. Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist jedoch unterschiedlich. Nach dem Mehrwertsteuergesetz muss die Rechnung bis zum Abschluss der Transaktion oder innerhalb einer angemessenen Frist danach ausgestellt werden. Nach § 163 Abs. 1 MwStG. ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Rechnungsstellung spätestens bis zur Erfüllung sicherzustellen, bei Zahlung des Vorschusses bis zur Feststellung der zu zahlenden Steuer, spätestens jedoch innerhalb einer angemessenen Frist. Die beiden Daten können daher getrennt werden. Eine wichtige Voraussetzung für das System ist, dass im Falle einer OnlineVerbindung ein Ausfall der Verbindung aufgrund einer Fehlfunktion, Wartung oder eines unzureichenden internetdienstes die Ausstellung der Rechnung nicht verhindern sollte. In solchen Fällen, unabhängig davon, ob der Fehler beim Steuerzahler oder bei der staatlichen Steuer- und Zollbehörde aufgetreten ist, das Rechnungsprogramm Sie muss innerhalb von 24 Stunden elektronisch an die staatliche Steuer- und Zollbehörde übermittelt werden. Die Bereitstellung von Daten gilt als erfolgreich, wenn sie vom System der staatlichen Steuer- und Zollbehörde als korrekt bestätigt wurden. Es ist die Pflicht des Steuerzahlers, den Erfolg der Datenversorgung sicherzustellen. Erfolgreich eingereichte Rechnungen können sowohl von Emittenten als auch von Rechnungsempfängern im OnlineRechnungssystem abgefragt werden. Die Anzahl der Steuerzahler, die das Rechnungsprogramm verwenden, und die Anzahl der Steuerzahler, die die manuelle

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Rechnungsstellung verwenden, sind ungefähr gleich. Ziel ist es, die elektronische Rechnungsstellung zu verbreiten. Zu diesem Zweck wurde das OnlineAbrechnungsprogramm entwickelt. Durch die Verwendung des OnlineRechnungsprogramms kann der Steuerzahler vermeiden, zweimal mit demselben Konto arbeiten zu müssen. Einmal, wenn es ausgegeben wird, und ein zweites Mal, wenn es für Datenzwecke aufgezeichnet wird. Durch die Verwendung des OnlineRechnungsprogramms akzeptiert der Steuerzahler, dass das Programm auch Rechnungen mit einem Mehrwertsteuergehalt von 100.000 HUF weiterleitet.

Gemäß § 159 Abs. 1 UStG ist ein Steuerpflichtiger verpflichtet, dem Käufer des Produkts oder dem Empfänger der Dienstleistung Waren und Dienstleistungen zu erbringen, wenn er für die Ausstellung von Rechnungen an andere Personen oder Organisationen als den Steuerpflichtigen verantwortlich ist. Eine Rechnung ist gemäß § 168 Abs. 1 ein Dokument, das die in diesem Kapitel genannten Bedingungen erfüllt. Somit sind andere Dokumente, die keine anderen Rechnungen sind, von der Rechnung abgedeckt. Die Regelungen bezüglich ihres Dateninhalts sind in den §§ 169 und 170 des Mehrwertsteuergesetzes definiert. Der Mindestdatengehalt eines Dokuments, das bei einer Rechnung berücksichtigt werden muss, ist in § 170 Abs. 1 festgelegt: Am 1. Juli 2018 wurde das Kontodatendienstsystem so gestartet, dass es mit sehr wenigen technischen Ausnahmen im Wesentlichen den Dateninhalt des Kontos abbildete. In Version 2.0 sehen wir bereits immer mehr Anzeichen dafür, dass sich dies etwas geändert hat. Dies bedeutet natürlich nicht, dass andere Daten als die auf der Rechnung angegeben werden müssen. Einige der Änderungen im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung versuchen, Abrechnungsprogramme dazu zu zwingen, gesetzeskonform zu arbeiten, und Benutzer müssen Rechnungen ausstellen, die durch die Datenbereitstellungstechnik rechtlich korrekt sind. Das Finanzamt erreicht dies entweder durch Fehlermeldungen oder durch die Gestaltung der Datenstruktur mit den obligatorischen Elementen. Mit diesen Tools wird versucht, sowohl den Entwickler des Abrechnungsprogramms als auch den Benutzer des Abrechnungsprogramms bei der Entwicklung bewährter Verfahren aus rechtlicher Sicht zu unterstützen. Basierend auf dem oben Gesagten ist ersichtlich, dass Version 2.0 das Ergebnis eines Prozesses ist, der mit dieser Version sicherlich nicht aufhört. Gesetzesänderungen sollten immer auf die Datenstruktur reagieren, aber auch auf Abrechnungs- oder Berichterstattungsprobleme.[10]

Laut Marktanalysten hat sich das Online-Kontosystem als erfolgreich erwiesen und in einem Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von 200 bis 250 Mrd. HUF für die Staatskasse generiert. Der Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen ist deutlich, da einerseits der Echtzeitzugriff auf Daten durch den Nettoinventarwert allein die Steuermoral verbessert und andererseits die Agentur viel früher gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen kann. Die Online-Rechnungsstellung hat neue Perspektiven in der Prüfungsarbeit von NAV eröffnet, da Risikoanalysten Daten aus einem kontinuierlichen Zustrom verwenden, um Risiken für Steuerzahler fast sofort zu erkennen, auf die Prüfer schnell reagieren. Faire Steuerzahler können nur von der Aufhellung der Wirtschaft und der Verringerung der Zahl der schwarzen

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Unternehmen profitieren. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in Zahlen: Zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 1. Juli 2019 wurden 15.000 Konformitätsuntersuchungen eingeleitet, von denen 650 Steuerprüfungen waren, die eine Nettosteuerdifferenz von insgesamt 7,5 Mrd. HUF ergaben. Die freiwillige Einhaltung hat ebenfalls zugenommen, was in der Prüfungsstatistik nicht enthalten ist. Um dem Finanzamt anzuzeigen, dass die Online-Rechnungsdaten nicht mit den Daten in der Umsatzsteuererklärung übereinstimmen, sind bereits Hunderte Millionen Forint Steuereinnahmen in die Staatskasse geflossen, typischerweise im Rahmen der Selbstprüfung.[11]

Schlussbemerkungen

In fünf Jahren seit Einführung des Online-Zeitalters hat sich die sogenannte Mehrwertsteuerlücke in Ungarn bis 2018 um 12 Prozentpunkte verringert. Laut der Studie der Kommission verringerte sich die geschätzte Mehrwertsteuerlücke in Ungarn, dh die aus dem Haushalt verlorenen Mehrwertsteuereinnahmen, von 21% im Jahr 2013 auf 9% im Jahr 2018. Der größte Rückgang wurde von 2017 bis 2018 erzielt, als sich die Steuerlücke nach einer vorläufigen Schätzung von Ausschussfachleuten von 13,9 Prozent auf 9 Prozent nähern konnte. Eine Steuerhinterziehungsrate von weniger als 10% ist nicht nur beispielhaft, weil sie unter dem EU-Durchschnitt liegt, sondern auch, weil eine solche Bereinigung unter den Marktteilnehmern in sehr kurzer Zeit erreicht wurde. Der Beginn des Online-Zeitalters der wirtschaftlichen Aufhellung geht auf den 1. September 2014 zurück, da die Nutzung der Online-Registrierkasse von nun an obligatorisch ist. EKÁER wurde im folgenden Jahr eingeführt und am 1. Juli 2018 debütierte die dritte Säule der Bekämpfung von Steuerbetrug: das Online-Rechnungsstellungssystem, das maßgeblich dazu beitrug, die Steuerlücke 2018 auf 9 Prozent zu verringern.[12] ■

NOTEN

* Die Forschung wird durch das Projekt EFOP-3.6.2-16-2017-00007 "Die Aspekten von der Entwicklung einer intelligenten, nachihiattigen undinklusiven Gesellschhaft: soziale, technologische, Innovationsnetze in der Beschäftigung und in der digitalen Wirtschaft" unterstützt. Das Projekt wird von der Europäischen Union finanziert, und vom Europäischen Sozialfonds und Ungarischer Staatshaushalt kofinanziert.

[1] http://e-adotanacsadas.com/118-az-online-penztargepek-egy-eve.html (2020.10.10.)

[2] https://ado.hu/ado/tizmillliardokat-hozott-a-budzsenek-az-online-penztargep/?hilite=%27online%27%2C%27p%C3%A9nzt%C3%A1rg%C3%A9p%27 (2020.10.10.)

[3] Kovács Kitti, Juhász Vanda, Hvizsgyalka Gábor, Mihics Henrik, Gutyán Tibor: Az év legjelentősebb újdonsága az Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer, VÁM-ZOLL A Nemzeti Adó- és Vámhivatal folyóirata 2015. május, különszám 7.

[4] Kovács Kitti, Juhász Vanda, Hvizsgyalka Gábor, Mihics Henrik, Gutyán Tibor: i.m. 11. .

[5] Kovács Kitti, Juhász Vanda, Hvizsgyalka Gábor, Mihics Henrik, Gutyán Tibor: i.m. 29.

[6] Szilovics Csaba: Az adócsalás elleni küzdelem új eszközéről. Büntetőjogi Szemle 2019/1. szám 103-104.

[7] Prantner Attila, (2017.) Mire számíthatunk az EKÁER ellenőrzések során? https://5percado.hu/mire-szamithatunk-az-ekaer-ellenorzesek-soran/ (2020.10.14.)

[8] Excise Movement and Control System - Verbrauchsteuerbewegungs- und Steuerungssystem

[9] Sinkáné dr. Csendes Ágnes: Mit kell tudni az online számla adatszolgáltatásról? In: Adóvilág 2018. júliusi száma XXII. évfolyam 8. szám 4.o.

[10] https://ado.hu/ado/online-szamla-2-0-x/?hilite=%27online%27%2C%27sz%C3%A1mla%27%2C%27rendszer%27 (2020.10.18.)

[11] https://ado.hu/ado/legalabb-200-milliardot-hozott-az-online-szamlarendszer/?hilite=%27online%27%2C%27sz%C3%A1mla%27%2C%27rendszer%27 (2020.10.18.)

[12] https://www.kormany.hu/hu/nemzetgazdasagi-miniszterium/adougyekert-felelos-allamtitkarsag/hirek/tavaly-kilenc-szazalekra-csokkent-az-adoelkerules-merteke-magyarorszagon (2020.10.30.)

Lábjegyzetek:

[1] Der Autor ist PhD Außerordentlicher Professor, Universität Miskolc, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Öffentliches Recht, Lehrstuhl für Finanzrecht.

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