https://doi.org/10.14232/forvmaip.2025.233-45
Die zunehmende Verbreitung der Distributed-Ledger-Technologie führt zu neuen Geschäftsmodellen und -formen, die weitreichende Auswirkungen auf die Funktionsweise der Finanzmärkte haben. Krypto-Assets stellen eine der wichtigsten Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) dar. Sie sind digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die Marktteilnehmern wie beispielsweise Kryptowerte-Kleinanlegern erheblichen Nutzen bringen könnten.[1]
Der angemessene rechtliche Schutz von Anlegern kann im Zusammenhang mit zahlreichen Transaktionen und Dienstleistungen zum Tragen kommen. Zu diesen Transaktionen und Dienstleistungen zählen insbesondere:
- der Geldwechsel (sowohl der Umtausch zwischen herkömmlichen [Fiat-] Währungen und Krypto-Assets als auch Umtauschvorgänge zwischen verschiedenen Krypto-Assets),
- Finanzierungsgeschäfte (insbesondere P2P-Geschäfte, in Kryptowährung gewährte Kredite, Geschäfte, bei denen Kryptowährungen als Sicherheit dienen),
- Handel mit Kryptowährungen (Betrieb von Kryptobörsen),
- Anlagegeschäfte und -dienstleistungen, deren Gegenstand keine traditionellen Finanzinstrumente, sondern Krypto-Assets sind (in diesem Bereich insbesondere: Verwahrungsdienstleistungen, Portfoliomanagement);
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- Emission von Wertpapieren: Initial Coin Offering (ICO), Security Token Offering (STO).[2]
Die überragende Nutzung von Krypto-Assets auf den Finanzmärkten wirft auch strafrechtliche Fragen auf. Denn die Verwendung dieser Vermögenswerte dient als Mittel für Betrugs- und Geldwäschedelikte,[3] und ihre unregulierte Nutzung gefährdet zudem den reibungslosen Ablauf der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus ist der Schutz der auf dem Kryptomarkt tätigen Anleger ein vorrangiges gesetzgeberisches Anliegen, da der Handel mit diesen Vermögenswerten nur innerhalb eines regulierten Finanzmarktrahmens sicher erfolgen kann.[4]
Nach Ansicht von Gábor Bálint Nagy Krypto-Assets ermöglichen somit auf globaler Ebene eine pseudo-anonyme und relativ schnelle Art des Geldtransfers und lassen sich zudem auf verschiedenen Plattformen leicht kaufen und verkaufen. Im Sinne der Pseudo-Anonymität sind die Nutzer zwar nicht vollständig anonym, aber auch nicht direkt identifizierbar, da bei den Transaktionen die Adresse einer Kryptowährungs-Wallet angezeigt wird. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass zwar nicht direkt erkennbar ist, wer hinter einer Transaktion steht, man jedoch sehen kann, zwischen welchen Adressen das Geld geflossen ist, und dass jede Transaktion öffentlich und in der Blockchain nachverfolgbar ist.[5]
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat der ungarische Gesetzgeber beschlossen, detaillierte Vorschriften für den Markt für Krypto-Assets zu erlassen, ohne dabei die Bereiche zu berühren, die unter den Geltungsbereich der MICA-Verordnung fallen. Eine Folge des Inkrafttretens des neuen Regulierungsrahmens war, dass neue Straftatbestände im ungarischen Strafgesetzbuch kodifiziert wurden. Die neue strafrechtliche Regelung sieht vor, den Handel mit Krypto-Assets ohne entsprechende Validierung unter Strafe zu stellen.
Ziel dieser Beitrag ist die Analyse der neuen strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umtausch von Kryptowerten. Dabei möchte ich besonderes Augenmerk auf die Prüfung der Vereinbarkeit der Tatbestände mit dem Unionsrecht sowie den verfassungsrechtlichen Anforderungen Ungarns legen.
Kryptowerte, Krypto-Assets oft auch als Kryptowährungen sind eine neue Klasse von Finanzinstrumenten, die auf kryptografischen Technologien und dezentralen Netzwerken basieren. Ihr Ursprung geht auf das Jahr 2008 zurück, als eine Person oder Gruppe unter
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dem Pseudonym Satoshi Nakamoto das Konzept von Bitcoin vorstellte.[6] Seitdem hat sich der Markt für Kryptowerte rasant entwickelt und umfasst heute Tausende verschiedener Projekte mit unterschiedlichen Funktionen und Anwendungsfällen.
Im Kern handelt es sich bei Kryptowerten um digitale Einheiten, die auf sogenannten Blockchain-Systemen gespeichert und übertragen werden. Eine Blockchain ist ein verteiltes Register (Distributed Ledger - DLT), das Transaktionen in Blöcken organisiert und diese chronologisch miteinander verknüpft. DLT-Systeme, deren bekanntestes Beispiel die Blockchain ist, erstellen eine dauerhafte Aufzeichnung von Transaktionen in Form digitaler Token, von Vermogensbeständen oder Identitätsdaten, ohne dass ein Eingreifen einer zentralen Behörde erforderlich ist. Verteilte Hauptbücher können geschlossen sein, was bedeutet, dass Teilnehmer von einer Stelle im Netzwerk zertifiziert werden müssen, um Transaktionen lesen, schreiben oder validieren zu können, oder offen, was bedeutet, dass jeder am Hauptbuch teilnehmen kann. Ein wesentliches Merkmal von DLT-Systemen ist, dass sie eine unveränderliche Aufzeichnung erstellen. Die im System enthaltenen Daten können nicht geändert werden. Ihre Unveränderlichkeit macht DLT-Systeme überprüfbar und ermöglicht vertrauenslose Systeme, bei denen keine zentrale Behörde erforderlich ist, um die Richtigkeit der Informationen zu validieren und damit das erforderliche Vertrauen in das System zu schaffen.[7]
Bei der Blockchain werden eine Reihe von Transaktionen zu einem Block zusammengefasst, der Block mit einem Zeitstempel versehen und dieser neue Block dann in chronologischer Reihenfolge in eine Kette mit allen vorherigen Blöcken im Hauptbuch eingefügt. Bevor der neue Block zum Hauptbuch hinzugefügt wird, wenden die Knoten einen Konsensmechanismus an - eine Methode, mit der sie sich über die Richtigkeit der Informationen im Block einigen -, um dessen Genauigkeit zu überprüfen. Die beiden bekanntesten Konsensmechanismen sind Proof of Work ("PoW") und Proof of Stake ("PoS").[8]
Im PoW-Protokoll, das Bitcoin nutzt, werden Transaktionen durch kryptografische mathematische Rätsel verifiziert. Der Verifizierungsprozess wird als "Mining" bezeichnet, und die Nutzer, die ihre Computer zum Lösen der Rätsel einsetzen, werden als "Miner" bezeichnet. Das PoS-Protokoll wurde als Antwort auf das Energieverbrauchsproblem von PoW eingeführt. Im Gegensatz zu PoW konkurrieren bei PoS die Miner nicht miteinander um die Lösung der mathematischen Rätsel.[9]
Ein wesentliches Element von Kryptowerten ist die Kryptografie. Sie sorgt dafür, dass Transaktionen sicher, unveränderbar und nachvollziehbar sind. Nutzer besitzen sogenannte private Schlüssel, mit denen sie Zugriff auf ihre digitalen Vermögenswerte haben. Wer diesen Schlüssel kontrolliert, kontrolliert auch die entsprechenden Coins oder Tokens. Der Verlust eines privaten Schlüssels bedeutet in der Regel den unwiederbringlichen Verlust der Vermögenswerte.
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Rechtsliteratur unterscheidet verschiedene Arten von Kryptowerten. Die bekannteste Kategorie sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, die primär als Zahlungsmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen. Daneben existieren sogenannte Utility Tokens, die Zugang zu bestimmten Dienstleistungen innerhalb eines Blockchain-Ökosystems ermöglichen. Security Tokens repräsentieren hingegen reale Vermögens-werte oder finanzielle Ansprüche und unterliegen oft regulatorischen Anforderungen. Stablecoins sind eine weitere wichtige Kategorie: Sie sind an stabile Vermögenswerte wie den US-Dollar gekoppelt, um Preisschwankungen zu minimieren.[10] Es muss betont werden, dass die Klassifizierung von Krypto-Assets in der MICA-Verordnung teilweise davon abweicht; auf diese Unterscheidung werde ich in Kapitel 3 näher eingehen.
Wie ich oben bereits angedeutet habe, ist ein zentrales Konzept im Bereich der Kryptowerte das Mining beziehungsweise das Staking.[11] Beim Mining werden neue Coins durch das Lösen komplexer mathematischer Aufgaben erzeugt, wie es bei Bitcoin der Fall ist. Dieser Prozess erfordert erhebliche Rechenleistung und Energie. Beim Staking hingegen werden bestehende Coins eingesetzt, um das Netzwerk zu sichern und Transaktionen zu validieren. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer Belohnungen. Diese Mechanismen dienen der Konsensfindung im Netzwerk, also der Einigung darüber, welche Transaktionen gültig sind.
Ein besonders dynamischer Bereich innerhalb des Kryptosektors ist die sogenannte dezentrale Finanzierung (DeFi).[12] DeFi-Anwendungen ermöglichen es Nutzern, Kredite aufzunehmen, Zinsen zu verdienen oder Vermögenswerte zu handeln, ohne auf traditionelle Finanzinstitutionen angewiesen zu sein. Diese Dienste basieren auf Smart Contracts, also selbstausführenden Programmen auf der Blockchain. Obwohl DeFi großes Potenzial hat, ist es auch mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden, da Fehler im Code ausgenutzt werden können.
Ein weiterer wichtiger Trend sind Non-Fungible Tokens (NFTs). Dabei handelt es sich um einzigartige digitale Vermögenswerte, die Eigentum an digitalen oder physischen Objekten repräsentieren können, etwa Kunstwerke, Musik oder Sammlerstücke. NFTs haben insbesondere in der Kreativbranche für Aufmerksamkeit gesorgt, da sie neue Monetarisierungsmöglichkeiten eröffnen.
Die Zukunft von Kryptowerten ist schwer vorherzusagen, da sie von technologischen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren abhängt. Einige Experten sehen in ihnen eine
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Revolution des Finanzsystems, während andere sie als spekulative Blase betrachten. Wahrscheinlich ist, dass sich der Markt weiter konsolidieren wird und nur die robustesten und nützlichsten Projekte langfristig bestehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kryptowerte eine innovative, aber komplexe und risikoreiche Anlageklasse darstellen. Sie kombinieren moderne Technologie mit finanziellen Anwendungen und haben das Potenzial, bestehende Systeme grundlegend zu verändern. Gleichzeitig erfordern sie ein hohes Maß an Verständnis und Vorsicht seitens der Nutzer und Investoren.
Die neuen EU-Vorschriften für Krypto-Asset-Dienstleistungen nutzen - unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - das Instrument der Rechtsharmonisierung, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, faire Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu schaffen und gleiche Chancen für den Marktzugang zu bieten.[13] Die MiCA-Verordnung[14] basiert auf dem Grundsatz der Technologieneutralität, wobei die raschen technischen Innovationen und IT-Entwicklungen berücksichtigt werden, die für die betreffenden Gerätetypen charakteristisch sind. Dementsprechend wird der Begriff der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) so weit wie möglich definiert.[15]
Artikel 3, Absatz 1 Nummer 5 besagt, dass "Kryptowert" eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann."
Zu diesem Begriff sind zwei kritische Anmerkungen anzubringen.
1) Die Definition bezieht sich auf die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder "ähnliche Technologien". Wenn wir von einer "ähnlichen Technologie" sprechen, ergeben sich Folgefragen. Was ist unter diesem Begriff zu verstehen? Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine neue und "ähnliche" Technologie handelt und ob diese unter MiCA fallen sollte. Besonders problematisch wäre es, wenn der weit gefasste Begriff der "ähnlichen Technologie" übernommen würde. Sollte eine ähnliche, aber doch andere Technologie nicht durch eine andere Regelung behandelt werden?[16] Es scheint also, dass es der Rechtsprechung überlassen bleiben wird, den Begriff "ähnliche Technologie" endgültig zu präzisieren. Ein solcher Ansatz ist nicht besonders marktfreundlich; wir werden
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wahrscheinlich noch einige Jahre nach Inkrafttreten des MiCA auf entsprechende Urteile warten müssen.[17]
2) Zweitens ist die Definition von Kryptowerten sehr weit gefasst. Legt man den Begriff "ähnliche Technologie" im weiteren Sinne aus, könnte man sagen, dass Kryptowerte im Grunde alles Digitale sind, das zu Sicherheitszwecken Kryptografie nutzt. Betrachtet man den Titel der MiCA-Verordnung und liest man nur die Definition von Kryptowerten, könnte man zu dem Schluss kommen, dass MiCA eine riesige Menge digitaler Vermögenswerte umfasst.[18] Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die MICA-Verordnung jene Krypto-Assets von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt, die einzigartig sind und nicht durch andere Krypto-Assets ersetzt werden können.[19]
In der MiCA-Verordnung werden folgende Kategorien von Krypto-Vermögenswerten unterschieden: 1. vermögenswertereferenzierter Token; 2. E-Geld-Token; 3. Utility-Token.
" Vermögenswertereferenzierter Token " einen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll.[20] Der vermögenswertereferenzierte Token soll einen stabilen Wert gewährleisten, indem er sich auf einen anderen Wert, ein Recht oder eine Kombination aus beidem stützt.
"E-Geld-Token" einen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll.
Die vorgesehene Definition bezieht sich auf den "Zweck" des Tokens. Es sollte als Zahlungsmittel verwendet werden, um als E-Geld-Token eingestuft zu werden. Wird ein Token für andere Zwecke verwendet, z. B. als Wertspeicher,68 so sollte dies dem Token seinen E-Geld-Status nicht nehmen, solange der Hauptzweck weiterhin die Zahlung ist.[21]
" Utility-Token " einen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird.
Ahnlich wie bei den beiden zuvor genannten Arten von Token handelt es sich auch hier um eine Unterkategorie von Krypto-Vermögenswerten. In diesem Fall muss der Token jedoch "nicht den Anspruch erheben, einen stabilen Wert zu gewährleisten". Somit kann es Utility-Token geben, die nicht als "Stablecoins" eingestuft werden. Es ist bezeichnend, dass die oben genannte Definition einem Utility-Token nicht verbietet, einen stabilen Wert aufrechterhalten zu wollen. Versucht ein solcher Token jedoch, einen stabilen Wert auf die gleiche Weise wie vermögensbezogene Token oder E-Geld-Token aufrechtzuerhalten, wird er als vermögensbezogener Token oder E-Geld-Token eingestuft, nicht als Utility-Token.[22]
Es ist hervorzuheben, dass die Verordnung auch im ungarischen Rechtssystem unmittelbare Geltung hat, sodass ihr Begriffsbestand bei der Auslegung von Straftatbeständen von entscheidender Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund können die vorstehenden Feststellungen auch bei der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen entsprechend herangezogen werden.
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Unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Interesses an der innovativen Entwicklung, Transparenz und Regulierung von Finanzinstrumenten und Produkten des Finanzsektors sowie im Interesse einer möglichst umfassenden Umsetzung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich hat der ungarische Gesetzgeber das Gesetz VII von 2024 erlassen, das am 30. Juni 2024 in Kraft getreten ist.[23]
Gemäß der neuen Regelung können Krypto-Assets - mit Ausnahme der in der Verordnung des Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten festgelegten Ausnahmen[24] - nur auf der Grundlage einer Konformitätserklärung, die von einem Dienstleister ausgestellt wurde, der den Umtausch von Krypto-Assets validiert, in Bargeld oder andere Krypto-Assets umgetauscht werden.[25]
Aus zivilrechtlicher Sicht ist es von Bedeutung, dass ein Werttransfer, der aus einer nicht genehmigten Kryptotransaktion stammt, unwirksam ist, keine Rechtswirkungen entfalten kann und nicht Gegenstand eines Zahlungsdienstes sein darf.[26]
Das Gesetz legt fest, dass Krypto-Asset-Dienstleister verpflichtet sind, die in der MICA-Verordnung festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Folglich legt die im Gesetz enthaltene zusätzliche Validierungsvorschrift für Dienstleister eine über die EU-Verordnung hinausgehende zusätzliche Verpflichtung fest. Wenn also ein in einem EU-Mitgliedstaat registrierter Krypto-Asset-Dienstleister in Ungarn Krypto-Asset-Umtauschgeschäfte tätigen möchte, muss er eine ungarische Validierungsurkunde einholen. Ohne diese darf er seine in einem anderen EU-Mitgliedstaat registrierte Tätigkeit in Ungarn nicht ausüben; bei einer solchen Ausübung begeht er sogar eine Straftat. Meiner Ansicht nach stellt die strafrechtliche Regelung dieses Bereichs eine ungerechtfertigte Einschränkung der innerhalb der Europäischen Union geltenden Dienstleistungsfreiheit dar. Den der Regelung zugrunde liegenden Erwägungen der öffentlichen Ordnung wird nämlich durch die in der MICA-Verordnung vorgeschriebene Validierungspflicht bereits Rechnung getragen; darüberhinausgehende nationale Vorschriften können als unangemessene Einschränkung der genannten Freiheit angesehen werden.
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Bis Juli 2025 gab es im ungarischen Strafrecht keine strafrechtlichen Vorschriften zu Kryptowerten. Krypto-Assets können strafrechtlich weder als Sache noch als bargeldähn-liches Zahlungsmittel angesehen werden. Folglich können in Bezug auf Krypto-Assets weder Diebstahl (§ 370 ungStGB)[27] noch Missbrauch bargeldähnlicher Zahlungsmittel (§ 393 ungStGB)[28] begangen werden, hingegen können im Zusammenhang mit ihrer Verwendung Betrug (§ 373 ungStGB)[29] oder Geldwäsche (§ 399 ungStGB)[30] begangen werden.
Die neuen strafrechtlichen Bestimmungen sind im Wesentlichen zweigleisig: einerseits stellt das Gesetz den unberechtigten Umtausch von Kryptowerten unter Strafe, andererseits sieht es Strafen für die Erbringung von Dienstleistungen vor, die unrechtmäßig an der Umtauschaktivität von Kryptowerten beteiligt sind.
Das Verhalten des Anbieters einer verbotenen Umtauschdienstleistung fällt unter den Straftatbestand der "Unberechtigten Gewährung von Dienstleistungen zum Tausch von Kryptowerten" (ungStGB § 408/A.)[31], während das Verhalten des Nutzers einer unrechtmäßig erbrachten Dienstleistung den Straftatbestand des "Missbrauchs von Kryptowerten" (ungStGB § 394/A.)[32] erfüllen kann.
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Gemeinsamer Tatbestandselement der Straftaten ist das Kryptowert. Dieser Begriff wird im ungarischen Strafrecht nicht definiert; das Strafgesetzbuch stützt sich in dieser Hinsicht auf den Begriffsbestand der MICA-Verordnung.[33] Diese Besonderheit der Rechtsetzung rechtfertigte auch die oben erwähnte detailliertere Analyse der normativen Auslegung. "Darstellungen von Werten umfassen den externen, nicht inhärenten Wert, der einem Kryptowert von den betroffenen Parteien oder Marktteilnehmern zuerkannt wird; d. h, der Wert ist subjektiv und beruht nur auf dem Interesse des Käufers des Kryptowerts. Durch eine Straffung der Kapitalbeschaffung und eine Vergrößerung des Wettbewerbs könnten Angebote über Kryptowerte auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine innovative und inklusive Finanzierungsalternative ermöglichen. Kryptowerte, die als Zahlungsmittel verwendet werden, können insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext kostengünstigere, schnellere und effizientere Zahlungen ermöglichen, da die Zahl der Intermediäre begrenzt wird"[34]
Bei der Entscheidung darüber, ob das betreffende, von der Umwandlung betroffene Instrument tatsächlich als Krypto-Asset einzustufen ist, kann im Strafverfahren nur unter Hinzuziehung eines Geldmarktexperten Stellung genommen werden.[35] Für die Tatbestandsmäßigkeit muss nämlich vorab festgestellt werden, ob das Instrument auf der Blockchain-Technologie basiert, d. h. ob der betreffende Vermögenswert dem Begriff gemäß der MICA-Verordnung entspricht.
Die Tathandlung der Straftat heißt "Missbrauchs von Kryptowerten" ist der Umtausch von Kryptowerten, für den die MiCA-Verordnung eine Begriffsbestimmung enthält. Der Begriff des Umtauschs von Kryptowerten bezeichnet den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals (MiCA-Verordnung, Artikel 3, Absatz 1, 19.). Der Umtausch von Kryptowerten in andere Kryptowerten bezeichnet hingegen den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals (MiCA-Verordnung, Artikel 3, Absatz 1, 20.).
Es ist hervorzuheben, dass der Umtausch eigener Kryptowerten gegen die Kryptowerten einer anderen Privatperson oder deren Verkauf gegen Geld (Tausch zwischen Privatpersonen) gemäß den oben genannten Begriffsbestimmungen keinen Straftatbestand erfüllt, da der Umtausch ein gewisses Maß an gewerblichem Charakter voraussetzt. Ein einmaliger Umtausch stellt ebenfalls keine Straftat dar, doch wenn eine Privatperson den Umtausch gewerblich durchführt (also wiederholt und gegen Entgelt), kann eine Straftat vorliegen, sofern dies in erheblichem Umfang geschieht.[36]
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Die Vorgehensweise bei der Begehung der Straftat besteht in der unbefugten Nutzung eines Krypto-Umtauschdienstes vor der Umwandlung. Die Rechtswidrigkeit eines Kryptowährungsumtauschdienstes liegt vor, wenn der Anbieter nicht validiert wurde oder zwar validiert wurde, die Voraussetzungen für die Validierung zum Zeitpunkt der Umtauschtransaktion jedoch nicht mehr gegeben sind.
Die Straftat beginnt mit der Übermittlung des Auftrags für die Umtauschtransaktion, sodass ein Versuch festgestellt werden kann. Wenn die Umtauschtransaktion durchgeführt wird, gilt die Straftat als vollendet.[37]
Die Straftat setzt Vorsatz voraus, sodass der Täter zum Zeitpunkt der Tat wissen muss, dass die Umtauschdienstleistung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht validiert wurde. Der Täter muss zudem wissen, dass es sich bei dem Gegenstand der Transaktion um ein Kryptowert handelt und dass er nicht befugt ist, entsprechende Geschäfte abzuschließen.
Der Umtausch von Kryptowerten wird in der Regel von juristischen Personen durchgeführt, deren Eigenschaft als "Täter" jedoch strafrechtlich nicht relevant ist; somit kann nur eine natürliche Person, die im Namen oder im Interesse der juristischen Person handelt, als Täter gelten. Wie auch Karsai in der Fachliteratur anmerkt, gibt es auf dem Markt für Kryptowerten zahlreiche Plattformen, die Transaktionen im Wesentlichen ohne menschliches Eingreifen abwickeln, sodass sowohl der IT-Mitarbeiter, der den unberechtigten Betrieb ermöglicht, als auch der leitende Angestellte, der die entsprechende Entscheidung trifft, als Täter in Frage kommen.[38]
Voraussetzung für die Begehung der Straftat ist ein erheblicher Wert, d. h. von einer Straftat kann nur dann gesprochen werden, wenn der Gesamtwert der umgetauschten Kryptowerten 5 Millionen Forint übersteigt. Für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Tat relevanten "Wechselkurse" maßgeblich; auch beim Umtausch von Kryptowert in Kryptowert muss der Forint-Wert ermittelt werden. Da sich der Wert von Kryptowerten kurzfristig ändern kann, ist für die Berechnung des Schwellenwerts der zum Zeitpunkt der Transaktion vom transaktionsabwickelnden Dienstleister angewandte Wechselkurs heranzuziehen. Beim Umtausch von Kryptowert in Kryptowert steht diese Information nicht immer zur Verfügung; wenn der Täter also ein solches Verhalten an den Tag legt, muss die Feststellung des Wertgrenzwerts im Strafverfahren als Sachverständigenfrage behandelt werden.[39]
Die Straftat ist subsidiär, das heißt, sie kann nur festgestellt werden, wenn keine schwerere Straftat vorliegt. Eine schwerwiegendere Straftat kann beispielsweise Geldwäsche sein, bei der das Vermögen der Tatobjekt der Straftat ist. Wie ich oben bereits angedeutet habe, kann ein Kryptowert zwar nicht als Sache angesehen werden, gilt jedoch als Vermögen und kann somit im Rahmen von Geldwäschedelikten Tatobjekt der Straftat sein. Stammt das Krypto-Asset aus einer unberechtigten Tätigkeit im Bereich der Krypto-Asset-Umtauschdienste und erwirbt der Kunde dieses in erheblichem Wert, so liegt der
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Straftatbestand der Geldwäsche vor,[40] der schwerwiegender ist als die Straftat gemäß § 394/A des Strafgesetzbuches; somit kann ausschließlich Geldwäsche festgestellt werden.
Die Straftat ist in einer Rahmenstraftatbestand geregelt. Die Tathandlung besteht in der Ausübung von Tätigkeiten im Bereich des Umtauschs von Kryptowerten unter Verletzung der Validierungspflicht. Das Gesetz über den Markt für Kryptowerten konkretisiert diesen strafrechtlichen Rahmen, und gemäß dessen § 9/A darf ein Kryptowert nur auf der Grundlage einer Konformitätserklärung, die von einem Dienstleister ausgestellt wurde, der Krypto-Asset-Umtausch validiert, in Bargeld oder ein anderes Krypto-Asset umgetauscht werden.[41]
Der Zweck der Validierung von Kryptowährungstransaktionen besteht darin, die Identifizierung des Kunden und die Transaktion im Rahmen des Umtauschauftrags erfolgreich durchzuführen. Der Dienst zur Validierung von Krypto-Assets umfasst mindestens die Überprüfung der Herkunft des Krypto-Assets, die Überprüfung der Eigentumsrechte an dem für die Aufbewahrung des Krypto-Assets geeigneten Gerät oder Wallet, die Identifizierung verbundener natürlicher oder juristischer Personen sowie, soweit möglich, die profilbasierte Überprüfung des Dienstnutzers und die Überprüfung externer Datenbanken. Die Straftat setzt Vorsatz voraus, sodass der Täter sich der Tatsache bewusst sein muss, dass die von ihm erbrachte Umtauschdienstleistung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht validiert wurde. Täter der Straftat kann jene natürliche Person sein, die im Auftrag der juristischen Person des Dienstleisters die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Kryptowährungs-Umtauschtransaktion ergreift.
Die Erbringung der Umtauschdienstleistung gilt als abgeschlossen, sobald auch nur eine einzige Umtauschtransaktion durchgeführt wurde. Im Hinblick auf die Erbringungsfähigkeit ist es von Bedeutung, dass Krypto-Umtauschdienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen Angebots nur von juristischen Personen erbracht werden dürfen.[42]
Die Schwelle für die Strafbarkeit liegt auch in diesem Fall bei 5 Millionen Forint; nur der illegale Handel mit einem Gesamtwert, der diesen Betrag übersteigt, gilt als Straftat.
Die Straftat hat ein kollektives Rechtsgut, es gibt keinen Geschädigten, sodass auch keine fortgesetzte Begehung festgestellt werden kann. Transaktionen, die Teil der rechtswidrigen Handelstätigkeit sind, gelten als natürliche Einheit.
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Der ungarische Gesetzgeber hat als einziger unter den EU-Mitgliedstaaten strafrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften zum Handel mit Kryptowerten ab dem 1. Juli 2025 vorgesehen, sofern der Wert der betreffenden Transaktion zum Zeitpunkt der Transaktion 5 Millionen Forint übersteigt. Gleichzeitig wurden auch Verwaltungsvorschriften für den Handel mit Krypto-Assets erlassen, wonach gewerbliche Handelstätigkeiten grundsätzlich nur unter Erfüllung der Validierungspflicht ausgeübt werden dürfen. Diese nationalen Vorschriften gelten auch für EU-Dienstleister, die bereits gemäß der MICA-Verordnung validiert wurden. Somit schreiben diese Vorschriften für Dienstleister aus den Mitgliedstaaten zusätzliche Betriebsbedingungen vor, die zu einer ungerechtfertigten Einschränkung der Dienstleis-tungsfreiheit führen können. Meiner Ansicht nach muss im Falle eines künftigen Strafverfahrens wegen der Begehung einer solchen Straftat im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens geklärt werden, ob die ungarischen Rahmenvorschriften mit dem EU-Recht vereinbar sind oder nicht. Die vorliegende Publikation hat diese Frage jedoch lediglich aufgeworfen; ihre Beantwortung würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.
Was die analysierten strafrechtlichen Vorschriften betrifft, lässt sich zusammenfassend sagen, dass die strafrechtliche Intervention unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes zu begrüßen ist, meiner Meinung nach war jedoch die gesonderte Kriminalisierung des Dienstleistungsnutzers angesichts der ungarischen Regelung zur Geldwäsche und insbesondere angesichts des subsidiären Charakters des Tatbestands unnötig und führte lediglich zu einer Überregulierung.
Die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung ist jedoch offensichtlich: Revolut gab im Herbst 2025 bekannt, dass es sich angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers aus dem ungarischen Markt für Krypto-Assets zurückziehen werde.[43]
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As crypto-assets have become increasingly widespread, regulation of the financial markets relating to the use of cryptocurrencies - specifically designed to protect investors - has inevitably followed. This legislative need has become apparent at both EU and national level. The former need gave rise to the MiCA Regulation, which is directly applicable in all Member States, whilst the result of national legislation in this area is to be regarded as Act VII of 2024 on the Crypto-Asset Market (hereinafter: the Crypto Act), which enters into force on 30 June 2024. Although the primary objective of the aforementioned Act, as determined by the Hungarian legislature, is to transpose certain requirements of EU law into domestic law, it also provides for the introduction of a specific national validation requirement for transactions involving crypto-assets in Hungary. As a result of this provision, trading in crypto-assets in Hungary is lawful only if a complex system of conditions is met. A further consequence of the aforementioned legislation was that the Hungarian legislature made the certification of crypto-asset exchange activities carried out in breach of the obligations subject to criminal liability. The aim of this paper is to analyse the criminal law provisions applicable from 1 July 2025 in the light of the MiCA Regulation, the fundamental principles of EU law and the provisions of the Crypto Act, which sets out the framework regulations in concrete terms. ■
ANMERKUNGEN
* Der Autor ist Oberassistent am Institut für Strafrecht und Kriminalwissenschafften der Fakultät für Staats- und Rechtswissenschaften der Universität Szeged. Die Forschung wurde vom Kompetenzzentrum für digitale Gesellschaft des Clusters für Geistes- und Sozialwissenschaften des Interdisziplinären Forschungs- und Innovationszentrums für Exzellenz (IKIKK) der Universität Szeged unterstützt. Der Autor ist Mitglied der Forschungsgruppe "Künstliche Intelligenz und Rechtsordnung".
[1] Verordnung (EU) 2023/1114 des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (im Folgenden: MICA-Verordnung) (2) Präambelabsatz.
[3] Immer mehr Täter von Vermögensdelikten wandeln in traditionellen Währungen erworbene Vermögenswerte in Krypto-Assets um, wodurch der Umfang, der von Straftätern ursprünglich in Kryptowährungen erworbenen Vermögenswerte zunimmt. Nagy Gábor Bálint: Láthatatlan pénz, látható bűnözés? A kriptovaluták megjelenése a gazdasági bűnözésben. Belügyi Szemle 2025/11. p. 2216.
[4] Für eine ausführliche Darstellung des strafrechtlichen Anlegerschutzes im Zusammenhang mit Krypto-Assets in der deutschen Fachliteratur siehe Maximilian Vincent Meier: Kryptowährungen und strafrechtlicher Anlegerschutz. Duncker&Humblot. Berlin, 2025.
[5] Nagy 2025, p. 2215.
[6] Tóth-Balogh Nataniel László: A kriptovaluták jogi szabályozása európai és amerikai összehasonlításban, különös tekintettel a (büntető) szankciókra. ELTE-ÁJK Doktori Iskola. Budapest, 2025. pp. 45-46.
[7] Ines Willemyns: The Future of Crypto-Asset Regulation Under WTO Law. Vanderbilt Journal of Transnational Law, vol. 59, no. 1, January 2026. pp. 152-153.
[8] Katelyn E. Barker: Crypto in the Courtroom: A Legislative Framework for Managing Crypto Assets in Bankruptcy. University of Miami Law Review, vol. 80, no. 1. 2025. p. 255.
[9] Barker 2025, pp. 255-256.
[10] Filippo Annunziata et. al.: The Markets in Crypto-Assets Regulation (MICA) and the EU Digital Finance Strategy - 06/11/2020. Univesité du Luxembourg, Faculty of Law, Economics and Finace. Law Working Paper Series, Paper number 2020-018. Capital Markets Law Journal. Vol. 16. Issue 2. April 2021. pp. 5-6.
[11] Ein Knoten kann die von ihm gehaltenen Krypto-Assets direkt im Netzwerk staken, indem er am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus teilnimmt. In diesem Fall trägt der Knoten selbst den Verlust, wenn seine Stake aufgrund betrügerischer Transaktionen oder Inaktivität gekürzt wird. Das Staking kann auch über einen Vermittler erfolgen. In der Praxis ist dies die gängigste Form des Stakings. Viele Krypto-Vermittler -insbesondere Krypto-Börsen - bieten ihren Kontoinhabern Staking-Dienste an. Dies können sie entweder tun, indem sie selbst als Validator fungieren, oder indem sie das Staking der Krypto-Assets an einen Dritten (den Vermittler) vermitteln, der als Validator fungiert. Amy Held et. al.: Staking Your Crypto: What Are the Stakes? Journal of Business and Technology Law. Vol. 19. No. 1. 2023. p. 63.
[12] Dezentrale Finanzen (DeFi) lassen sich wie folgt definieren: DeFi ist ein wettbewerbsorientiertes, offenes, modulares und treuhänderfreies Finanzökosystem, das auf einer Technologie basiert, für deren Betrieb keine zentrale Organisation erforderlich ist und das über kein Sicherheitsnetz verfügt. Held 2023, p. 61.
[13] Orczifalvi-Kis Zsuzsanna: A kriptoeszköz-szolgáltatási tevékenység az Európai Unióban - a MiCa rendelet keretei. Jogi tanulmányok 2024. p. 399.
[14] Die Verordnung gilt für natürliche und juristische Personen und bestimmte andere Unternehmen, die in der Union mit der Ausgabe, dem öffentlichen Angebot und der Zulassung zum Handel von Kryptowerten befasst sind oder die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen. MICA-Verordnung Artikel 2 Abs. (1).
[15] Orczifalvi-Kis 2024, p. 393.
[16] Zur Darstellung des Problems siehe Tomasz Tomczak: Crypto-assets and crypto-assets' subcategories under MiCA Regulation. Capital Markets Law Journal 2022. Vol. 17. No. 3. pp. 368-369.
[17] Tomczak 2022, p. 369.
[18] Tomczak 2022, p. 369.
[19] Artikel 2, Abs. 3.
[20] Artikel 3, Abs. 1, 6.
[21] Tomczak 2022, p. 375.
[22] Tomczak 2022, p. 378.
[23] Unbeschadet der Geltung der MICA-Verordnung erstreckt sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes auf die Emission von Krypto-Assets in Ungarn, deren Angebot im Rahmen eines öffentlichen Angebots sowie deren Einführung in den Handel und auf die Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen auf dem Gebiet Ungarns. Gesetz VII von 2024 1. § (1) a)-b).
[24] Zu diesen Ausnahmekategorien gehören die folgenden Fälle: die Tätigkeit gilt nicht als gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung zum Umtausch von Krypto-Assets, die Tätigkeit gilt nicht als regelmäßig erbrachte Dienstleistung zum Umtausch von Krypto-Assets, die natürliche Person übt diese Tätigkeit ausschließlich für eigene Zwecke aus, und die Transaktion mit Krypto-Assets dient ausschließlich dem Umtausch der eigenen Krypto-Assets der natürlichen Person in andere Krypto-Assets. Siehe Verordnung 10/2025 (X. 27.) des Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten über die detaillierten Vorschriften für die Zulassung und Registrierung von Anbietern, die den Umtausch von Krypto-Assets validieren. § 1 a), b) und d).
[25] Gesetz VII von 2024 9/A. § Abs. 1.
[26] Gesetz VII von 2024 9/A. § Abs. 3.
[27] Nach § 370 Abs. 1. Gesetz Nr. C von 2012 über das Strafgesetzbuch (im Folgenden: ungStGB) "Wer eine fremde Sache einem anderen wegnimmt, um sich diese unrechtmäßig anzueignen, begeht einen Diebstahl."
[28] Nach § 393 Abs. 1. des ungStGBs "Wer
a) ein oder mehrere bargeldlose Zahlungsmittel, die nicht oder nicht ausschließlich seine eigenen sind oder zu deren Nutzung er nicht oder nicht ausschließlich berechtigt ist, einer anderen Person, ohne deren Einwilligung, unrechtmäßig wegnimmt oder sich beschafft,
b) falsche oder geffälschte bzw. auf eine in Buchstabe a festgelegte Art und Weise weggenommene oder beschaffte bargeldlose Zahlungsmittel oder die auf elektronischen bargeldlosen Zahlungsmitteln gespeicherten Daten oder die damit verbundenen Sicherheitselemente übergibt, erwirbt, in das Gebiet des Landes einführt bzw. von dort ausführt oder durch das Land hindurchtransportiert, ist wegen eines Vergehens mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
[29] Nach § 373 Abs. 1 des ung StGBs "Wer einen anderen zur Erzielung eines unberechtigten Vermögensvorteils irreführt oder im Irrtum lässt und dieser Person damit Schaden verursacht, begeht einen Betrug."
[30] Nach § 399 Abs. 1. des ungStGBs "Wer die Herkunft des Vermögens aus einer strafbaren Handlung, die am Vermögen bestehenden Rechte, den Ort des Vermögens bzw. deren Änderung verbirgt oder verschleiert, begeht Geldwäsche."
[31] Unberechtigte Gewährung von Dienstleistungen zum Tausch von Kryptowerten § 408/A.
(1) Wer unter Verletzung der Validierungspflicht laut Gesetz über den Markt von Kryptowerten in bedeutender Höhe Dienstleistungen zum Tausch von Kryptowerten betreibt, ist wegen eines Verbrechens mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.-
(2) Die Strafe ist wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren, wenn die in Absatz 1 definierte Straftat in Bezug auf einen besonders hohen Wert begangen wird.
(3) Die Strafe ist wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu acht Jahren, wenn die in Absatz 1 definierte Straftat in Bezug auf einen besonders bedeutenden Wert begangen wird.
[32] Missbrauch von Kryptowerten § 394/A
(1) Wer mit der unberechtigten Inanspruchnahme von Dienstleistungen zum Tausch von Kryptowerten Kryptowerte mit einem bedeutenden Wert in Geld oder andere Kryptowerte tauscht, ist, sofern keine schwerere Straftat realisiert wird, wegen eines Vergehens mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Die Strafe ist wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn die in Absatz 1 festgelegte Straftat in Bezug auf einen besonders hohen Wert begangen wird.
(3) Die Strafe ist wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren, wenn die in Absatz 1 definierte Straftat in Bezug auf einen besonders bedeutenden Wert begangen wird.
[33] Karsai Krisztina: A pénz- és bélyegforgalom biztonsága elleni bűncselekmények. In: Karsai Krisztina (szerk.): Nagykommentár a Büntető Törvénykönyvhöz. Wolters Kluwer, Budapest, 2026. Erläuterung zu § 394/A.
[34] MiCA-Verordnung (2) Präambelabsatz.
[35] Eine übereinstimmende Meinung aus der ungarischen Fachliteratur findet sich im folgenden Kommentar Karsai 2026.
[36] Karsai 2026.
[37] Karsai 2026.
[38] Karsai 2026.
[39] Karsai 2026.
[40] Nach § 399. Abs. (4)-(5) des ungStGBs "Geldwäsche begeht auch die Person, die das Vermögen aus einer durch eine andere Person begangenen strafbaren Handlung
a) erwirbt, darüber eine Verfügungsberechtigung erwirbt oder
b) aufbewahrt, versteckt, verwaltet, nutzt, verwendet, umwandelt, überträgt bzw. an seinem Verkauf mitwirkt. Die Strafe ist wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wenn die Geldwäsche für einen nicht über einen bedeutenden Wert hinausgehenden Wert begangen wird.
[41] Zu den Ausnahmen von der Validierungspflicht siehe Fußnote 25.
[42] Karsai 2026.
[43] https://help.revolut.com/hu-HU/help/crypto/question-crypto-hungary-pausing-services-retail/ (Datum des Downloads: 20. 04. 2026).
Lábjegyzetek:
[1] Der Autor ist Assistenzprofessor, SZTE-ÁJTK; https://orcid.org/0000-0003-2554-8622.
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