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József Szalma[1]: Deák Ferenc - Geisteswissenschaftler und Politiker (Annales, 2004., 249-251. o.)

Die Vereinigung der ungarischen Wissenschaftler in der Wojvodina hat anläßlich des 200-sten Jahrestages der Geburt von Deák Ferenc am 6. Dezember 2003 in Újvidék/Novi Sad/Neoplanta/Neusatz eine offene wissenschaftliche Tagung mit mehreren Referaten über die politische, gesetzgeberische und wissenschaftliche Leistung von Deák Ferenc veranstaltet.

Deák Ferenc (geboren am 17. Oktober 1803 in Söjtör, verstorben am 28. Januar 1876 in Budapest) war einerseits Politiker, Mitglied des ungarischen Parlaments in Reformzeiten (1829-1840), Justizminister während der bürgerlichen Umwandlungs- und Freiheitsbestrebungen (1848) und einer von den entscheidenden Begründern des Verfassungs-Ausgleichs mit Österreich (1867). Andererseits war er Rechtswissenschaftler, ab 1839 zuerst Mitglied, dann im Jahre 1855 gewählter Präsident der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, mit mehreren wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Er war einer der besten ungarischen Juristen seiner Zeit, mit vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet des ungarischen und damaligen vergleichenden privaten- und öffentlichen Rechtes.

Noch während seiner Mitgliedschaft im liberalen Ständischen Parlament (18291840) strebte er die bürgerliche Umwandlung an, aufgrund der traditionellen ungarischen Verfassung und mittels der Entwicklung und Reformierung der bürgerlichen Gesetzgebung, und aufgrund des Grundsatzes über die Gleichberechtigung der Bürger. Nach seinen politischen Auffassungen befand er sich zwischen Graf István Széchenyi (der sich die ungarische Emanzipation und Entwicklung zuerst durch wirtschaftliche Maßnahmen - Reform des Kreditsystems, industrieller Aufbau, usw. - vorstellte) und Kossuth (der zuerst die politische Unabhängigkeit erzielen wollte), weil sich seiner Meinung nach die ungarische Emanzipation eher auf verfassungsmäßigem Wege, durch eine selbständige Gesetzgebung, durch Modernisierung des Rechtssystems (insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts) entwickeln konnte.

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Deák Ferenc war einer der bestgebildeten Juristen Ungarns seiner Zeit. Nach dem Königlichen Untergymnasium in Pápa (ab 1812/13) und dem piaristischen Obergymnasium im Nagykanizsa (1817) studierte er von 1817 bis 1821 Rechtswissenschaften an der Königlichen Juristischen Hochschule (Akademie für Rechtswissenschaften) in Győr. Danach praktizierte er als Rechtsanwaltreferendar in Budapest und im Jahre 1823 erhielt er das Rechtsanwalt-Diplom. Die Philosophische Fakultät, auch in Győr, beendete er im Jahre 1819. Er war berühmt für sein außergewöhnliches Gedächtnis.

Zwischen 1833-36 und 1839-40 hat er die parlamentarische Vertretung des Komitats Zala im ungarischen Parlament (damals mit seinen Sitzungen in Pozsony/Pressburg, heute Bratislawa) betreut. Während seiner parlamentarischen Tätigkeit in diesem (liberalen) Ausschuß kämpfte er für die Verbesserung der rechtlichen Stellung des Hörigers-Leibeigeners, danach für die Gleichberechtigung des Bürgers und für den freien Eigentumserwerb. Er initiierte im Jahre 1833 die Kodifikation des ungarischen Privatrechts (Bürgerliches Gesetzbuch). Er hatte eine sehr bedeutende Rolle bei der Konzipierung der Sondergesetze, welche die wirtschaftlichen Freiheiten und die rechtliche Stellung der Unternehmungen regelten (1840). Er war einer der Kodifikatoren des reformierten, humanisierten ungarischen Strafrechts (1843), und er kämpfte auch während dieses liberalen Parlaments für gesetzliche Voraussetzungen, Garantien für unabhängige, nur an die gesetzlichen Regelungen gebundene bürgerliche Gerichte, statt der diskretionsermächtigten ständischen Gerichte. Als Justizminister (vom 11. April bis zum 11. September 1848) formierte und ernannte er den Kodifikationsausschuß für die Kodifikation des Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches, unter der Leitung von Szalay. Als es im Jahre 1848 vollendet wurde, enthielt es - neben der verfassungswertigen Regelung über die Gleichberechtigung der Bürger, - im Gesetz Nr. XV., § 1. auch die Verpflichtung des Parlaments zur Kodifikation des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Schmerlings (Justizminister Österreichs) Einladung zur Tagung über das Justizwesen im Jahre 1851 nahm er nicht an. Deák vertrat nämlich die sog. Passivresistenz gegen den Absolutismus (1849-1860). Beim Empfang bei Kaiser Franz Joseph am 29. Dezember 1860, wo über die Konzeption des später in Kraft getretenen Februarspatents (1861) gesprochen wurde, äußerte Deák seine Gegenstellung. Seine Auffasungen hat er auch Anfangs 1861, - an der Sitzung der Judexcurialkonferenz, persönlich verteten, - welche zum Ende des Absolutismus geführt hat, und welche die ungarische Verfassung und eine eigene Gesetzgebung in Prinzip, hergestellt hat. Am 13. März und 8. August 1861, als Präsident der Adreßpartei, hat er dem Monarchen die Wiederherstellung der ungarischen Verfassung aus dem Jahre 1848 vorgeschlagen.

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Im Jahre 1865 hatte seine Partei die Mehrheit im ungarischen Parlament und dadurch war es möglich daß die Emanzipationsgesetze aus dem Jahre 1848, die Gesetze über die Wiederherstellung der Autonomie der Komitate, die dualistischen Verfassungsänderungspläne wieder politisch vertreten und betont wurden. Am 15. April wurde in der Tageszeitung "Pesti Napló" sein Artikel veröffentlicht, in dem er zum ersten Mal seinen Plan zum zukünftigen Verfassungs-Ausgleich mit Österreich skizzierte. Beim nächsten Empfang, beim Kaiser im Jahre 1866 hat er Graf Gyula Andrássy zum Ministerpräsidenten Ungarns vorgeschlagen, der schon aus der Emigration zurückgekehrt war. Im Jahre 1867 äußerte Kossuth, der damals in Emigration lebte, in einem Brief (Kassandra-Brief) an Deák seine Einwände gegen den Ausgleich. Eine der Voraussetzungen des Ausgleichs, die Krönung Franz Josephs, wurde am 8. Juni 1867 erfüllt. In der neuen ungarischen Regierung nahm Deák nicht teil, aber er blieb der stille Leiter seiner Partei (Deák-Partei), die im Parlament weiterhin die Mehrheit hatte. Doch nach dem Ausgleich zog sich Deák wegen der Gleichgültigkeit, dem Desinteresse und auch Korruption der führenden aktiven Politiker und aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden aus der aktiven Politik zurück. Seine Partei (Deák-Partei) und der Nachfolger seiner Partei verwalteten das Land bis 1905. Der Ausgleich, unter seiner Leitung auf der ungarischen Seite, durch welchen die Österreich-Ungarische Monarchie gegründet wurde, war von großer Bedeutung nicht nur für Ungarn sondern auch für das weitere Schicksal von ganz Europa. Obwohl die Bewertung seines Werkes - des Verfassungs-Ausgleichs mit Österreich - auch heute noch Diskussionen hervorruft, wird er auch heutzutage, gemäß den noch aus der Ausgleichzeit bestehenden Bewertungen, mit Recht "Weise der Heimat" genannt. ■

Lábjegyzetek:

[1] Universität in Novi Sad, Fakultät der Rechtswissenschaften, Lehrstuhl für Zivilrecht

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