Eure Magnifizenz,
Spektabilitäten,
liebe Kollegen,
hoch angesehene Festversammlung!
Als mir aus heiterem Himmel und ohne vorgängige, heute so weit verbreitete Indiskretion die offizielle Nachricht zuging, Ihre berühmte Universität habe beschlossen, mir das rechtswissenschaftliche Ehrendoktorat zu verleihen, war ich zunächst sprachlos. Im Geiste ging ich die Namen all derer durch, die Sie vor mir dieser Ehre würdig befunden hatten. Naheliegend, dass ich zunächst an mir nahe stehende Vertreter meiner Fächer gedacht habe, Fritz Schwind und Erik Jayme. Sollte ich, was ich bisher für unmöglich gehalten hatte, ihnen an wissenschaftlicher Bedeutung nahegekommen? In Überraschung und Stolz der ersten Stunde mischten sich alsbald Zweifel; es mussten andere Beweggründe gewesen sein, die mir die seltene und hochgeschätzte Ehre vermittelt hatten. Was konnte das gewesen sein?
Eingehende Gewissenerforschung legte den Schluss nahe, mit der mich treffenden Ehrung bedanke sich die "Eötvös Loránd Tudományegyetem" bei der Alma mater Rudolfina Vindobonensis dafür, dass die Nachkriegsgeneration an der Wiener Fakultät die von ihren Lehrern begründeten engen wissenschaftlichen Beziehungen und persönlichen Freundschaften zu den Budapester Kolleginnen und Kollegen ungeachtet aller politischen Probleme der Zwischenzeit aufrechterhalten und noch ausgebaut hatten. Dadurch sind weder das fruchtbare wissenschaftliche Gespräch noch der persönliche Erfahrungsaustausch je abgerissen; im Gegenteil, das Bewußstein gemeinsamer Geschichte - wenn man nicht besser von tragischem Schicksal sprechen sollte - aber auch gemeinsamer donaueuropäischer Aufgaben und Zukunft verstärkte die Zusammenarbeit noch, die nie ein einseitiges Nehmen bzw. Geben war. So sei hervorgehoben, dass Österreich im beabsichtigten Aufgeben des speziellen Rechts der Handelsgeschäfte und dem Hinwenden zu einem spezifischen Unternehmensrecht dem bewährten ungarischen Beispiel folgt.
Als Beispiele der guten wissenschaftlichen und persönlichen Beziehungen, in denen meine Lehrergeneration uns ein hervorragendes und nachahmenswertes Vorbild geboten hat, möchte ich nur Szászy István und Hans Schima, Eörsi Gyula und später das berühmte Duo Mádl Ferenc und Vékás Lajos auf der ei-
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nen und auf der anderen Seite, Fritz Schwind, Boytha György und Wilhelm Peter nennen. Als Schüler von Hans Schima und Fritz Schwind wurde ich bald nach meiner Rückkehr an die Wiener Fakultät als Assistent Ende der 60er Jahre in die praktische und persönliche Zusammenarbeit eingebunden. Im Rahmen des Österreichischen Juristentages und der Österreichischen Gesellschaft für Rechtsvergleichung ergaben sich viele Bezugspunkte mit der Budapester Fakultät, manchen ihrer Mitglieder konnte ich Gelegenheiten zur Publikation ihrer Arbeiten in Österreich vermitteln, darunter über die schon Genannten hinaus Harmathy Attila, Weiss Emilia und Hamza Gábor. Mein Aufstieg zum Professor brachte die Teilnahme an Tagungen und Gastvorträge in Budapest mit sich, schließlich auch die Aufnahme ungarischer Juristen als Assistenten am Wiener Institut für Rechtsvergleichung; erwähnt seien nur Lehner Katalin, Széchenyi László und zuletzt Varga (verehelichte Neudörfler) Éva. Als wichtige Verbindungen darf ich noch den aus Újvidék Ihren zugezogenen Várady Tibor und den Graz-Budapest-Wien-Studenten Tomislav Borić nennen.
Die mir zugedachte Ehre trifft somit mehr die Zusammenarbeit der Budapester und der Wiener Fakultät, als letzterer Repräsentant darf ich mich verstehen und mich herzlichst für die Auszeichnung bedanken. Sie wird ein wertvolles Unterpfand für weitere ersprießliche Zusammenarbeit darstellen, wofür ich mich persönlich verbürge.
Erlauben Sie mir noch ein persönliches Wort: in meiner Familie haben Sie an alte Verbindungen zu Ungarn erinnert, war doch der Großvater meiner Frau Hans Baron Cnobloch ab 1919 erster Gesandter der Republik Österreich in Budapest.
Lassen Sie mich auf die traditionelle Promotionsformel in Latein in dieser europäischen lingua franca academica antworten:
Pro collato honore et dignitate gradus gratias innumeras ago. ■
Lábjegyzetek:
[1] Universität Wien, Institut für Rechtsvergleichung
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