Das Leben der Menschheit wurde von Anfang an durch die Jagd bestimmt. Am Anfang war diese Tätigkeit eine der Möglichkeiten, Nahrung zu erhalten, aber mit der Entwicklung und Veränderung der Gesellschaftsstruktur wurde die Jagd eher als Sport im Fokus gestellt. Der Druck der Notwendigkeit, Nahrung zu bekommen, wurde allmählich durch auf die Traditionen bauende Sport ersetzt. In der heutigen modernen Denkweise ist die Jagd ein Sport, der stark von den internationalen Konventionen, sowie den Direktiven der Europäischen Union (im Folgenden: EU), beeinflusst ist.
Die Grundlagen der Jagdregulierung muss man in unserem Grundgesetz suchen. Artikel P (1) unseres Grundgesetzes besagt, dass "Die natürlichen Ressourcen, insbesondere der Ackerboden, die Wälder und Wasservorräte, die biologische Vielfalt, insbesondere einheimische Pflanzen- und Tierarten, sowie die kulturellen Werte bilden das gemeinsame Erbe der Nation, dessen Schutz, Erhaltung und Bewahrung für die künftigen Generationen Pflicht des Staates und aller Menschen ist."
Mit dieser Regierung hebt der Gesetzgeber den Bedarf an der Aufbewahrung der biologischen Vielfalt[1] auf einen konstitutionellen Rang und erklärt, dass die einheimischen Tierarten als Teil des nationalen Erbes geschützt werden müssen, der Viehbestand erhalten werden muss und für zukünftige Generationen bewahren. Die Notwendigkeit des Schutzes und der Aufrechterhaltung der Verfassung spiegelt sich in der Präambel des Jagdgesetzes[2] und des Naturschutzgesetzes[3] wider. Diese beiden Gesetze sichern einen angemessenen Schutz in Synergie miteinander.
Neben dem Verfassungsschutz steigern internationale und EU-Vorschriften auch den Schutz unserer Wildtiere und ihrer Lebensräume. In der Europäischen Union werden derzeit keine Anstrengungen unternommen, um die Jagd auf Gemeinschaftsebene zu regulieren. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Mitgliedstaaten der Union unterschiedliche natürliche Umgebungen, unterschiedliche Flora und Fauna haben.[4] Darüber hinaus sind auch die Rechtssysteme unterschiedlich, sowie das System der Organen, Organisationen, Korporationen und Personen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Die Jagd wird hauptsächlich von die Dienststellen des Verwaltungssystems kontrolliert und verwaltet, aber das Verwaltungssystem der Mitgliedstaaten ist unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten wurden ein separates System für strafrechtliche Sanktionen[5] und ein System für den Schutz des Strafgesetzbuchs eingeführt[6], während in anderen Mitgliedstaaten das Jagdgesetz selbst strafrechtliche Tatsachen und deren rechtliche Konsequenzen enthält.[7] Ein hervorragendes Beispiel für die erste ist die ungarische Regelung, für die zweite die englische. Darüber hinaus ist das britische System äußerst komplex, häufig mit separaten Bestimmungen und unterschiedlichen Vorschriften für bestimmte geografische Einheiten, wie zum Beispiel im Falle von Wales. Zusätzlich zu all diesen Unterschieden und unterschiedlichen Bedürfnissen hat die Europäische Union eine Reihe von Bestimmungen erlassen, die
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sich auf die Jagdbestimmungen der Mitgliedstaaten ausgewirkt haben, sowie die des inländischen Jagdlebens. Die EU-Vorschriften betreffen hauptsächlich den Umwelt- und Naturschutz und spiegeln sich in den Bestimmungen für den Transport lebender Tiere und des Fleisches wider. Unter den einschlägigen EU-Direktiven über die Landwirtschaft finden sich auch Vorschriften, die sich durch Naturschutz auf das Jagdleben Ungarns eine Wirkung üben.
Ich verlaute die wichtigsten und interessantesten EU-Bestimmungen und die aus dem Gesichtspunkt von Thema relevanten internationalen Übereinkommen zusammen, da diese normalerweise eng miteinander verbunden sind.
Ziel der Wirtschaft mit dem heimischen Wildtierbestand ist es, einen angemessenen, stabilen und nachhaltigen Wildtierbestand aufzubauen und die Wildtiere und ihren Lebensraum zu schützen. Übernutzung muss verhindert werden, aber eine Unterausbeutung ist auch nicht wünschenswert, weil im ersteren Fall wenig oder gar kein Wild gejagt wird, während im letzteren Fall so viele wild lebende Tiere vorhanden sind, dass der Schaden für die Landwirtschaft grösser sind, als im Falle der Wildtierhaltung unter normalen Bedingungen.
Das heimische, landwirtschaftliche Wildtierhaltung war am stärksten von der Vereinten Nationen[8] gehaltenen Umweltkonferenz von 1972 betroffen, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfand und die Grundlagen für den Umwelt- und Naturschutz legte. Dabei wurde betont, dass der Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen auch bei der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt werden muss.[9] Darüber hinaus können wir die Bestimmungen der internationalen Konventionen beachten, die seitdem hinter den nationalen Vorschriften stehen.
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen ist UNEP[10], das eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung internationaler Übereinkommen gespielt hat. 2015 wurde das Programm für nachhaltige Entwicklung bis 2030 verabschiedet, in dem die Erhaltung der biologischen Vielfalt mit der gleichzeitigen Bewahrung des Gleichgewichts des Ökosystems eine Schlüsselrolle spielt.[11]
Die bekannteste internationale Konvention unter der Bevölkerung in Ungarn ist die Ramsar-Konvention, die sich mit dem Schutz von Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung beschäftigt.[12] Ungarn trat in 1979 dem Übereinkommen bei, das durch das Gesetzesdekret 28. von 1979 erlassen und durch Gesetz XLII von 1993 bestätigt wurde.[13] Das Übereinkommen regelt den Schutz von Lebensräumen von Wasservögeln und Wildgewässern, den Schutz und die Pflege von wandernden Wasservogelpopulationen sowie die angemessene Verwendung von Wasservogelpopulationen. Die Jagd auf Wasservögel in Ungarn ist in den von der Konvention erfassten Gebieten im ganzen Jahr verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Jagd auf andere Tierarten in diesen Gebieten nicht verboten wäre. Im Jahr 2017 liefen die Pläne für das Wildtiermanagement ab, so die Jagdgebiete für den neuen Zyklus definiert werden mussten.[14] Von den derzeit 29 insgesamt 260.668 Hektar[15], die unter das Ramsar-Übereinkommen fallen, unterliegen 10 ganz oder teilweise der Kontrolle einer Nationalparkbehörde, darum ist die Jagd auf Wasservögel verboten, aber ist die Jagd auf Kleinwild und die Schädlingsbekämpfung zulässig. Das ungarische Nationalkomitee der Ramsar-Konvention hat erklärt, dass der Naturschutz die Interessen der landwirtschaftlichen Wildtierhaltung außer Kraft setzt. In seiner Entschließung wird es auch erklärt, dass es für ihn wünschenswert sei, dass diese Gebiete weiterhin den Parkverwaltungen gehören, da diese Organisationen für das Raubtiermanagement geeignet sind, und wollen eine Anzahl von Wildarten entwickeln, die den Schutz von
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Feuchtgebieten und zur Erhaltung von Lebensräumen garantieren.
Die Verwaltung von Schutzgebieten ist auch mit vielen Konflikten verbunden, deshalb ist es wünschenswert, staatliche Direktionen in solchen Gebieten jagen zu dürfen[16]. Der Staat, der mit der Sorgfalt wie in eigenen handelt, hat nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Interesse daran, die biologische Vielfalt zu erhalten und ein Gleichgewicht zwischen natürlichen und Umweltfaktoren für zukünftige Generationen aufrechtzuerhalten und zu bewahren. Der Wetland City Prize, den bisher allein Tata in Ungarn gewonnen hat, wird im Rahmen der Ramsar Konvention vergeben.[17]
Die andere internationale Konvention, die sich auf das heimische Wildtiermanagement auswirkt, ist die Konvention zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel, die durch das Gesetz XXXIII von 2003[18] verkündet wurde. Ziel der Konvention ist es, Wasservögel zu schützen und die Ökologie der Tierarten zu erhalten, für die die Unterzeichner Forschungs- und Bildungszusammenarbeit geleistet haben. Dank dieser Konvention wurde die Verwendung von Bleischrot verboten, die auch durch die ungarischen Regelung übernommen wurden.[19] Das Verbot giftiger Köder findet sich im Jagdgesetz unter den verbotenen Jagdmethoden. Das Übereinkommen forderte die Vertragsstaaten jedoch auf, einen Jagdprüfung einzuführen, der die Identifizierung von Vogelarten umfasst. Die ungarische Jagdprüfung umfasst Fragen zur Vogelerkennung sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil.[20] Das UNEP-Expertenkomitee hat mehrere Handbücher erstellt, zuletzt im Jahre 2015, in denen die Anforderungen für die Einhaltung des Übereinkommens dargelegt sind. Datenerfassung wird auch im Handbuch gefordert, das auf der Erfassung von Populationsdynamikdaten und Daten zur Wachstumsperiode basiert.[21]
Das Bonner Übereinkommen zum Schutz der wandernden Wildtierarten ist ebenfalls 1979 mit Unterstützung des UNEP zustandegekommen. Man wollte durch die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung einen Wanderweg für Zugtiere sichern. In den Anhängen wurden sowohl gefährdete als auch benachteiligte Arten identifiziert. Ungarn hat das Übereinkommen durch das Gesetzesdekret Nr. 6 von 1986 verkündet.[22] In dem ungarischen Länderbericht 2019 wurde hervorgehoben, dass Ungarns Stärke im Schutz bestimmter besonders gefährdeter Arten liegt, wie z Trappen oder Kaiseradler. Gleichzeitig machte der Bericht auf die Notwendigkeit einer effektiveren Koordinierung, einer breiteren Wissensbasis und eines besseren öffentlichen Bewusstseins für die biologische Vielfalt aufmerksam, um die Ziele zu erreichen.[23]
Das sogenannte Berner Übereinkommen über Erhaltung der europäischen Wildtiere und natürlichen Lebensräume wurde unter der Schirmherrschaft des Europarates (kurz COE)[24]gegründet. Die Konvention legte den Grundstein für das Wildtiermanagement und den ungarischen Naturschutz, indem sie geschützte und stark geschützte Pflanzen- und Tierarten definierte. Es ist jedoch interessant, dass Ungarn den Konventionstext zwar 1990 im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht und als verbindlich behandelt hat, ihn jedoch noch nicht gesetzlich verkündet oder ein Durchführungsdekret erlassen hat. Das Übereinkommen enthält vier Listen: I. beschäftigt sich mit geschützten Pflanzenarten, II. mit geschützten Tierarten. In diesem befindet sich z.B. der Rotwild (Cervus elaphus) und der Hamster (Cricetus Cricetus) als geschützte Arten, die in Ungarn gejagt werden können beziehungsweise nicht geschützt sind, daher hat unser Land Vorbehalte bezüglich auf mehrere Tierarten.[25] Der Anhang III des Übereinkommens beschäftigt sich mit der Jagd, dem Transport und dem Handel der Wildtieren. Anhang 1V befasst sich mit der Jagd mit verbotenen Jagdmethoden und Ausrüstungen, wie z. mit künstlichen Lichtquellen, elektrischen Betäubungsgeräten (Schockern) oder mit der Jagd von einem Kraftfahrzeug aus. In Anbetracht dessen wurde die Jagd mit Ködertier in Ungarn verboten.[26] Darüber hinaus hat Ungarn besondere Aufgaben zum Schutz der Viper (vipera ursinii rakosiensis).[27] Interessanterweise ist die Europäische Union selbst eine unabhängige Vertragspartei des Berner Übereinkommens und hat den Vorschlag der Schweiz, Vorbehalte gegen die Bestim-
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mungen dieses Übereinkommens jederzeit geltend gemacht werden können, nicht unterstützt.[28] Die EU hat auch Schritte unternommen, um die Bestimmungen des Übereinkommens durch die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in nationales Recht umzusetzen Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992. Mit der Vogelschutzrichtlinie wurde die Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG überarbeitet und aktualisiert,[29] die sich mit dem Schutz von Vogelarten befasst, die natürlicherweise im europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorkommen.
In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, die Bestände der Arten neben der biologischen Vielfalt zu erhalten. Für die in Anhang I aufgeführten Tierarten sind besondere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Kreis wird diejenigen unterschieden, die vom Aussterben bedrohten sind, die empfindlich auf bestimmte Veränderungen ihres Lebensraums reagieren, die aufgrund ihrer geringen Population oder begrenzten lokalen Verbreitung als selten eingestuft werden und die eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, und passt den Bedarf an Schutzmaßnahmen entsprechend an. Zusätzlich zum allgemeinen Schutz verbietet es die absichtliche Zerstörung, Gefangennahme, Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern, das Sammeln ihrer Eier aus der Wildnis und den Besitz solcher Eier, die absichtliche Störung oder Haltung von Vögeln. Es erlaubt Ausnahmen nur in einem extrem engen Kreis, wie z. B. die selektiven Fangmethoden, die Regelung in den Bereichen öffentlicher Gesundheit, öffentlicher Sicherheit und Flugsicherheit, die in den ungarischen Vorschriften vorhanden sind. Ausnahmen von EU-Vorschriften sind nicht möglich, es können jedoch strengere Schutzstandards angewendet werden.[30] Die Habitatrichtlinie befasst sich mit dem Schutz natürlicher Lebensräume, wobei der Schutz von Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung Vorrang hat.[31] Dank dieser Richtlinie wurde das europäische ökologische Netzwerk, das Natura 2000-Programm, geboren. [32]Derzeit werden 784.994 km2 terrestrische und 573 131 km2 Feuchtgebiete von den EU-Mitgliedstaaten abgedeckt, was 17,9%[33] der Gesamtfläche der EU-Mitgliedstaaten entspricht. In Ungarn erhielten 535 Landflächen mit einer Gesamtfläche von 19.949 km2 die Natura 2000-Zertifizierung, was 21,4%[34] des Landgebietes entspricht.
Die Washingtoner Konvention befasst sich mit dem Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen. Die Konvention wurde 1973 verabschiedet, Ungarn hat das Gesetzesdekret 15. von 1986 und 4/1990. (XII.7.) KTM per Dekret verkündet.[35] Ziel des Übereinkommens ist es, durch Handel gefährdete Arten in ihren Lebensräumen durch den Schutz ihrer Lebensräume zu erhalten. Das Übereinkommen ist auch ein unabhängiger Teil der Die Europäische Union ist auch ein unabhängiger Teilnehmer des Übereinkommens, hat es in der Verordnung (EWG) Nr. 338/97[36] verkündet macht es für alle ihre Mitgliedstaaten obligat. Die Konvention hatte große Auswirkungen auf unser Jagdgesetz, ihre Durchführungsverordnung enthielt spezielle Verbotsregeln für den Verkauf, den Transport und die Haltung bestimmter Vogelarten.[37] Darüber hinaus der Regierungserlass 292/2008. (10. XII.), der auf die Washingtoner Konvention basiert, befasst sich mit bestimmten Regeln für die Umsetzung internationaler und europäischer Rechtsakte, die den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen regeln.[38] Die Verordnung sagt aus, dass die Verwaltungsbehörde Lizenzen und Zertifikate sowie Ursprungszeugnis ausstellt und Aufzeichnungen führt. Die Aufsichtsbehörde für Umwelt, Naturschutz und Wasser sowie die Landesaufsichtsbehörde für Umwelt, Naturschutz und Wasserwirtschaft führen Aufzeichnungen über Meldungen und stellen Zertifikate und Bescheinigungen aus. Die Verwaltungsbehörde, die Generalinspektion, die Inspektion, die Veterinär- und Pflanzenschutzbehörde, die Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Polizei sowie die Zoll- und Verbrauchsteuern machen offiziellen Kontrollen, um das Übereinkommen und die Verordnung um-
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zusetzen. Dies ist auch der Grund für die Einführung eines Ursprungsnachweises.
Letzte, aber nicht letzte Reihe möchte is ein paar Worte auch über die Rio-Konvention sprechen, der als Konvention über die biologische Vielfalt bekannt ist.[39] Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung wurde 1987 von der Entwicklungskonferenz übernommen.[40] Das Übereinkommen wurde 1992 verabschiedet und durch das Gesetz von 1995 LXXXI in Ungarn verkündet.[41] Grundlage des Abkommens ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu diesem Zweck die Sicherung des gleichberechtigten Zuganges zu genetischen Ressourcen und dee Technologietransfers.[42] Wie auch die Studie über nachhaltigen Wildtiermanagement festgestellt, enthält das Übereinkommen keine spezifischen Verpflichtungen, sondern allgemeine Ziele und Konzepte, wodurch die Vertragsstaaten ausreichend flexibel sind, um bestimmte Ziele zu erreichen.[43] Diese Konvention manifestiert sich im ungarischen Recht im Geiste und in den ideologischen Zielen des Jagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes.
Wie ich bereits erwähnt habe, bemüht sich die EU nicht um eine einheitliche Regulierung der Jagd[44], sondern beteiligt sich, wie wir oben im Zusammenhang mit den Konventionen gesehen haben, aktiv am Schutz der Umwelt und der Natur und beeinflusst damit die Regulierung des Jagdlebens in den Mitgliedstaaten. Für uns sind die Bestimmungen des Agrarrechts auch Richtlinien im Jagdrecht, da Ungarn ein Agrarland ist, und der ungarische Landwirt in vielen Fällen in Konflikt mit der ungarischen Jagd gerät, deren Hauptbereich Wildschäden und Erntetätigkeiten sind.[45] Die EU-Verordnung (EWG) 3254/91 untersagte die Verwendung von Beinfallen. Obwohl die Bestimmung aus 6 Artikeln besteht, ist sie für die Definition verbotener Jagdausrüstung und -methoden umso wichtiger.[46] Erwähnt werden können jedoch Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 zur Erhaltung der Wildvögel. 269/2007 über Landnutzungsregeln für die Pflege von NATURA 2000-Grasland. (X. 18.) Regierungsverordnung, die die Verwendung der Wildschutzkette beim Mähen vorschreibt.[47] Diese Regelung ermöglicht den Schutz von Vögeln, Arthropoden und Säugetieren. Die Notwendigkeit, eine Spielalarmkette zu verwenden, ist ebenfalls im Jagdgesetz enthalten.[48] Die Ketten müssen mindestens so breit wie die Schnittbreite des Mähers montiert und am Boden aufgehängt sein. Der durch die Ketten verursachte Soundeffekt alarmiert die Bestien, damit sie entkommen können. Es schützt auch die Reproduktion. Landwirte nutzen zunehmend die Wildtierwarnkette, nicht nur in Natura 2000-Gebieten. Mit der Entwicklung der Technologie sind Geräte zur Abwehr von Ultraschallspielen verfügbar geworden.
Es ist gut sichtbar, dass diese Konventionen der illegalen Jagdausrüstung und -methoden, den wichtigsten Eckpfeilern des Schutzes von Wildtieren und Lebensräumen sowie der Erhaltung von Wildtieren durch biologische Vielfalt endgültige Form gegeben haben.
Die jüngste EU-Verordnung zur Jagd ist die Verordnung über die Besiedlung nicht heimischer und invasiver Arten von 2014, die sich mit einem wachsenden, aber sehr gefährlichen Phänomen befasst, da diese Arten die lokale Flora und Fauna schädigen können und andere einheimische Arten zum Aussterben führen können. Die Verordnung sieht auch ein Verfahren, strenge Kontrollvorschriften und ein Notfallprotokoll vor.[49] Diese Bestimmung wird nicht nur für Jäger immer relevanter. Denken wir nur an die Invasion des asiatischen Marmorkäfers, der unser tägliches Leben bitter macht und in Ungarn keinen natürlichen Feind hat. Infolgedessen ist es in der Lage, auf unbestimmte Zeit zu reproduzieren und andere Arten zu verdrängen. Oft entnahmen invasive Arten das Lebensraum der einheimischen Organismen und verdrängen sie, wodurch sich ihre Umwelt
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verändert. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist der Waschbär oder Mufflon aus dem Jagdleben.[50]
Wie wir gesehen haben, ziehen sich extrem alltägliche Natur- und Umweltvorschriften durch den Alltag der Jagd. Diese Bestimmungen, die sich auch auf die Jagd auswirken, betreffen nicht nur das Leben von Jägern, sondern auch das Leben von "alltäglichen" Menschen. Denken wir nur an geschützte Natur- und Umweltwerte, die einzigartigen Auswirkungen von Vorschriften (z. B. geschützte Tiere, geschützte Pflanzenarten).
Aus der Beschreibung der Verbindungspunkte zwischen internationalem Recht, der Bestimmungen der Europäischen Union und der Jagd geht hervor, dass die Jagd der Bereich ist, in dem die meisten Interessenkonflikte gelöst werden müssen, und dass Wildtiermanagement-, Jagdsport-, Landwirtschafts-, Naturschutz- und Umweltschutzaktivitäten erforderlich sind koordiniert werden zu bringen.
Diese Aufgabe ist sowohl für Gesetzgeber als auch für Fachleute eine größere Herausforderung, aber es ist nicht unmöglich, wie die oben dargestellten gesetzlichen Bestimmungen und praktischen Beispiele gezeigt haben. ■
JEGYZETEK
[1] Dávid Hojnyák: Az agrárszabályozási tárgyak megjelenése az EU tagállamainak alkotmányaiban, különös tekintettel a Magyar Alaptörvényben megjelenő agrárjogi szabályozási tárgyakra. Miskolci Jogi Szemle 2019/2. S. 63-64.
[2] Gesetz LV von 1996 über den Schutz von Wild, Wildtiermanagement und Jagd, mit dem ungarischen offiziellen Namen a vad védelméről, a vadgazdálkodásról, valamint a vadászatról szóló 1996. évi LV. törvény abgekürzt: Vtv.
[3] Gesetz LIII von 1996 über den Schutz der Natur, mit dem ungarischen offiziellen Namen: a természet védelméről szóló 1996. évi LIII. törvény
[4] Háger Tamás: A környezet alkotmányos és büntetőjogi védelme, különös tekintettel a vizek élővilágának oltalmára. Büntetőjogi Szemle 2016/1-2. S. 27-29.
[5] Balázs Elek: Az orvhalászat és orvhorgászat büntetőjogi megítélése. Pisces Hungarici 2009/3. S. 7-9.
[6] Balázs Elek: A vadászszenvedély bűncselekményei. Vadászbalesetek, vadorzás, vadvédelem. Magyar Közlöny Lap-és Könyvkiadó, Budapest, 2008. 12-21.o.
[7] Balázs Elek: A környezet és a természet elleni bűncselekmények (Btk. 241-243. §., 249-250. §). In: Balázs Elek (szerk.): Európai és nemzetközi hatások a büntetőjogban. Debrecen, 2018. S. 158-171.
[8] Vereinte Nationen (UN).
[9] Report of the United Nations Conference on the Human Environment Stockholm, 5-16 june 1972 1972 in https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/CONF.48/14/REV.1 Downloadzeit 07/11/2020.
[10] UN Environment Programme.
[11] UNEP Medium Term Strategy 2018-2021 in https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/7621/-UNEP_medium-term_strategy_2018-2021-2016MTS_2018-2021.pdf.pdf?sequence=3&isAllowed=y Downloadzeit 07/11/2020.
[12] Anikó Bezdán: A vadászati jog, annak gyakorlása és a vadásztársaságok. PhD-értekezés. Szegedi Tudományegytem Állam- és Jogtudományi Kar, Szeged, 2012. 73. o.
[13] Mit dem ungarischen offiziellen Namen a nemzetközi jelentőségű vadvizekről, különösen mint a vízimadarak tartózkodási helyéről szóló, Ramsarban, 1971. február 2-án elfogadott egyezmény kihirdetéséről, a nemzetközi jelentőségű vadvizekről, különösen mint a vízimadarak tartózkodási helyéről szóló, Ramsarban, 1971. február 2-án elfogadott Egyezmény és annak 1982. december 3-án és 1987. május 28.-június 3. között elfogadott módosításai egységes szerkezetben történő kihirdetéséről szóló 1993. évi XLII. törvény.
[14] Anikó Bezdán: A vadászterület kialakításának és a vadászati jog gyakorlásának egyes kérdései. Az európai földszabályozás aktuális kihívásai. In: Csilla Csák (Hrsg.): Current Challenges of the European Legislation on Agricultural Land. Novotni Kiadó, Miskolc, 2010. S. 21-25.
[15] Die Statistiken von Ungarn finden Sie auf der offiziellen Website der Ramsar-Konvention unter https://www.ramsar.org/wetland/hungary. Downloadzeit: 07/11/2020.
[16] http://www.termeszetvedelem.hu/_user/browser/File/Bizottsagok/RamsariBizottsag/Eml%20REMNB%20160601-02.pdf 2018.04.30.
[17] Wetland City in https://www.ramsar.org/activity/wetland-city-accreditation. Downloadzeit: 07/11/2020.
[18] Mit dem ungarischen offiziellen Namen: az afrikai-eurázsiai vándorló vízimadarak védelméről szóló, Hágában, 1995. június 16-án aláírt nemzetközi megállapodás kihirdetéséről szóló 2003. évi XXXIII. törvény.
[19] Siehe Jagdgesetz LV von 1996 zum Schutz von Wildtieren, Wildmanagement und Jagd. 79/2004 über die Regeln für die Umsetzung des Gesetzes (V. 4.) des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, § 59 (1), mit dem ungarischen offiziellen Namen: a vad védelméről, a vadgazdálkodásról, valamint a vadászatról szóló 1996. évi LV. törvény végrehajtásának szabályairól szóló 79/2004. (V. 4.) FVM rendelet 59. § (1) bek.
[20] Siehe Einzelheiten 4.1.4 und 4.1.8 Punkte des Übereinkommens.
[21] UNEP AEWA Conservation Guidelines No. 5 Guidelines on Sustainable Harvest of Migratory Waterbirds TECHNICAL SERIES No.62 in https://www.unep-aewa.org/sites/default/files/publication/ts62_cg5_sustainable_harvest_guidelines_0.pdf 2020.11.07.
[22] Mit dem ungarischen offizialen Name: a Bonnban, az 1979. évi június hó 23. napján kelt, a vándorló vadon élő állatfajok védelméről szóló egyezmény kihirdetéséről szóló 1986. évi 6. törvényerejű rendelet.
[23] Siehe den ungarischen Nationalbericht unter https://www.cms.int/sites/default/files/document/2019_CMS_National_Report_Hungary.pdf Download-Datum: 07/11/2020.
[24] Europarat, d. H. COE.
[25] Siehe Anhang II des Übereinkommens. Anhang in https://rm.coe.int/168078e2ff Download-Datum: 07/11/2020.
[26] Siehe Artikel IV des Übereinkommens. Anhang in https://rm.coe.int/168097eb58 in Übereinstimmung mit Jagdrecht. mit den Bestimmungen über verbotene Jagdausrüstung und verbotene Jagdmethoden.
[27] Siehe Council of Europe Convention on the conservation of European wildlife and natural habits Standing Committee Action Plan for the Conservation of the Meadow Viper (Vipera ursinii) in Europe 25th meeting Strasbourg, 28 November-1 December 2005 unter https://rm.coe.int/16807462b0 Download-Zeit: 11/08/2020.
[28] Siehe Vorschlag für eine Position der Europäischen Union auf der 32. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen Wildtiere und natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen) unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52012PC0520 Downloadzeit: 30.04.2008.
[29] Richtlinie des Rates zum Schutz wild lebender Vögel (79/409/EWG) in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A31979L0409 Datum des Downloads: 8/11/2020.
[30] Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0147&from=DE Datum des Downloads.2020.11.08.
[31] Richtlinie 92/43/EWG des Rates in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/HU/TXT/?uri=celex%3A31992L0043 Downloadzeit. 11/08/2020.
[32] Da die endgültigen rechtlichen Voraussetzungen für den Brexit noch nicht geschaffen wurden, einschließlich der Gebiete Großbritanniens.
[33] Barometer-Statistics Natura 2000-Barometer unter https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/dashboards/natura-2000-barometer Download-Datum: 08/11/2020.
[34] Barometer-Statistics Natura 2000-Barometer unter https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/dashboards/natura-2000-barometer Download-Datum: 08/11/2020.
[35] Mit dem ungarischen offiziellen Namen: a Washingtonban, 1973. március 3. napján elfogadott, a veszélyeztetett vadon élő állat- és növényfajok nemzetközi kereskedelméről szóló egyezmény kihirdetéséről szóló 1986. évi 15. törvényerejű rendelet, végrehajtási rendelete a 4/1990. (XII. 7.) KTM rendelet.
[36] Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Regulierung des Handels damit https://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1997R0338:20100815:HU: Download des PDF: 8/11/2008.
[37] Siehe § 45 Abs. 2 Vhr.
[38] Mit dem ungarischen offiziellen Namen: a veszélyeztetett vadon élő állat- és növényfajok nemzetközi kereskedelmét szabályozó nemzetközi és európai közösségi jogi aktusok végrehajtásának egyes szabályairól szóló 292/2008. (XII. 10.) Korm. rendelet.
[39] Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), verabschiedet in Rio de Janeiro, Brasilien.
[40] Scott Brainerd: European Charter on Hunting and Biodiversity CIC Technical Series Publication No. 2 CIC - International Council for Game and Wildlife Conservation on behalf of the Council of Europe Hungary, Budakeszi 2007. 14. p.
[41] Mit dem ungarischen offiziellen Namen: a Biológiai Sokféleség Egyezmény kihirdetéséről szóló 1995. évi LXXXI. törvény.
[42] Anikó Bezdán: A vadászat természetvédelmi vonatkozásai. Jogelméleti Szemle. 2007/3.
[43] Elisa Morgera - James Wingard: Principles for Developing Sustainable Wildlife Management Laws CIC Technical Series Publication No. 3 the CIC - International Council for Game and Wildlife Conservation and the FAO - Food and Agriculture Organization of the United Nations Hungary, Budakeszi 2009. 17. p.
[44] Anikó Bezdán: A vadászati jog szabályozása az Európai Unió néhány tagállamában. Acta Universitatis Szegediensis: Acta juridica et poltica 70. Tom. 2007. S. 3-9.
[45] Csányi Sándor: A vadgazdálkodás és vadászat az Európai Unióban. Gödöllő, 2005. S. 10-21.
[46] Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot der Verwendung von Beinfallen in der Gemeinschaft und der Tötung von Pelz und Pelzprodukten bestimmter Arten von Wildtieren aus Ländern mit Beinhalterfallen oder Methoden, die nicht human sind Fangstandards für das Einfuhrverbot in die Gemeinschaft in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A31991R3254 Download-Datum: 08/11/2020.
[47] Mit dem ungarischen offiellen Namen: a NATURA 2000 gyepterületek fenntartásának földhasználati szabályairól szóló 269/2007. (X. 18.) Korm. rendelet.
[48] Siehe Vtv. § 79 Abs. 1 Buchst. H.
[49] Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Verhütung und Bekämpfung der Einführung oder Einführung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?Uri=celex:32014R1143 Downloadzeit: 11/08/2020.
[50] Gábor Csorba: Mit csinálnak az emlős özönfajok Magyarországon? Magyar Tudomány 2017/4. S. 430-433.
Lábjegyzetek:
[1] A szerző Doktorandin an der Universität Pécs Fakultät für Rechtswissenschaftliche Doktoratsschule, Jagd- und kriminalistischer Rechtsanwalt.
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